60 Ausländische Eisenbahnen. Millionen Ké) zur Durchführung von Investitionen aufnehme. Die Art des Abschlusses, der Verlosungsplan u. die Prior.-Obl.-Formularien dieser Prior.-Anl. unterliegen der Zustimmung der Staatsverwalt. Der Erlös aus dieser Prior.-Anl. darf nur zur Deckung von Invyestitions- auslagen im Sinne der einschlägigen Bestimmungen des im ehemaligen österreichischen Handels-Ministerium am 22. Okt. 1893 aufgenommenen, die Prior.-Anl. Em. 1896 betreffenden Protokolls, insbesondere nach den Bestimmungen der Punkte 2, 3 u. 4 dieses zitierten Protokolles u. auf Grund des mit dem Erlasse des Eisenbahnministeriums vom 5. Sept. 1921, Z. 29 776–11/I, genehmigten Investitionspräliminars verwendet werden. Der Staatsverwalt. bleibt das Recht vorbehalten, auch ausserhalb des Rahmens dieses Investitionspräliminars die Durchführung notwendiger Investitionen auf Grund der Konzessionsbestimmungen zu verlangen. Ebenso behält sich die Buschtöhrader Eisenbahnges. das Recht vor, mit Zustimmung der Staatseisenbahnverwaltung den Erlös der Prior.-Anl. zur Durchführung von anderen Investitionen, welche sich vielleicht später als notwendiger erweisen sollten, an Stelle der in dem genehmigten Investitionspräliminare beantragten Investitionen zu verwenden. Die Staatsverwalt. ist inbesondere auch berechtigt, sich auf die von ihr als geeignet erkannte Weise davon zu überzeugen, ob die Investitionen tatsächlich durchgeführt u. richtig ver- rechnet werden. Steinkohlenwerk Buschtéhrad-Rapitz wurde durch Beschluss der a. o. G.-V. v. 30./7. 1918 an die Prager Kreditbank für einen Kaufpreis von K 18 000 000 mit Wirkung vom 1./7. 1918 verkauft. Im Mai 1916 erwarb die Buschtéhrader Eisenbahn-Gesellschaft gemeinschaft- lich mit dem Aussiger Chem. Verein die bisher unerschloss. Kaestner'schen Gruben- felder im Falkenauer Revier mit einer jährl. Förderungsmöglichkeit von 500 000 t zu einem Preise von ca. M. 2 000 000. Am 8./2. 1917 wurde alsdann die Falkenauer Kohlenbergbau A.-G. gegründet mit einem A.-K. von K 4 000 000, wovon die Buschtéhrader Eisenbahn K 1 980 000 übernahm. Das ehemals Kästnersche Grubenfeld umfasst 27 einfache u. 12 Doppel-Grubenmassen im Ausmasse von 2 290 916 qm u. Überscharen von 160 248, 24 qm, zusammen demnach 2 451 164,24 qm. Konzessionen: 80 Jahre vom Datum der Konz.-Erteilung bei der Konz. v. 11./1. 1867, 90 J. vom Tage der Betriebseröffnung bei der Konz. v. 1./7. 1868. Rückkaufsrecht: Der Staat ist berechtigt, von 1898 ab die Bahn anzukaufen; er muss für die Aktie mind. eine für die Dauer der Konz. zu gewähr. Rente von 5 % u. die nötige Tilg.-Quote geben. Kapital: Ké 22 680 000 in Aktien Lit. A à Ké% 1050, wovon Ende 1920 getilgt sind Ké 691 950, Ké& 34 600 000 Aktien Lit. B à Ké% 400. Die Besitzer der Aktien Lit. A haben Anspruch auf die Erträgnisse des Bahnnetzes Lit. A, die Besitzer der Aktien Lit. B auf die Erträgnisse des Bahnnetzes Lit. B. Übersteigt jedoch nach einem Betriebsjahre der als Super- Div. zu verteil. Rest des Reingewinns einer Unternehm. 5 % ihres A.-K., so ist der diese 5 % übersteig. Mehrbetrag in 2 Hälften zu teilen u. die eine Hälfte an die Aktion. u. Genussschein- inhaber der Lit. A, u. die andere Hälfte an die Aktion. der Lit. B-Unternehm. unter angemess. Abrundung zu verteilen. Die Tilg. der Aktien erfolgt innerh. der Dauer der Konc. nach einem Tilg.-Plan; gegen die verl. Aktien, die zum Pariwerte eingelöst werden, werden Genussscheine verabfolgt, die auf den Anteil an der Div., welche nach Auszahl. von 5 % der Aktieneinlage an die Besitzer der nicht getilgten Aktien noch zur Verteil. gelangt, Anspruch haben. Tilg jetzt eingestellt, wird erst nach Tilg. der Oblig. 1954 wieder aufgenommen. Obligationen: Für die von der a. priv. Buschtéhrader Eisenbahn ausgegeb. Prior.-Oblig. ist das Pfandrecht ob der im Eisenbahnbuche für die Linien der a. priv. Buschtéhrader Eisen- bahn bestehenden Einlage einverleibt. Die Zs. u. die Tilg.-Quote der 4 % Prior. werden nach einem alljährl. nach Verhältnis deren Verwend. ermittelten Schlüssel auf Lit. A u. Lit. B verteilt. 35 4 % Anleihe von 1896. Ké 136 000 000 in Stücken à K 200, 400, 2000, 10 000, davon in Umlauf Ende 1920: Ksé 107 947 400 unbegeben Ké% 422 600. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Durch Verl. 15./7. per 1./10., von 1896 ab innerhalb 57 J., Verstärk. u. Totalkündig. zulässig. Zahlst.: Berlin u. Frankf. a. M: Disconto-Ges., Bank f. Handel u. Ind.; Berlin: S. Bleichröder; Hamburg: L. Behrens & Söhne; Leipzig: Allg. Deutsche Credit-Anst.; München: Bayer. Vereins- bank; Wien: Allg. Oesterr. Boden-Credit-Anst., Oesterr. Credit-Anstalt, S. M. von Rothschild; Prag: Gesellschaftskasse. Zahl. der Coup. u. verl. Stücke ohne jeden Abzug mit dem kurs- gemässen Gegenwert der K é. Der grösste Teil der Anleihe wurde zur freiw. Konvert. der Anleihen von 1868, 1871,, 1872 verwandt, gegen Barz. wurden aufgel. in Frankf. a. M., Berlin, Leipzig 28./7. 1896 K 20 000 000 zu 99.85 %, 100 K = 85 M. – Kurs Ende 1912–1921: In Frankf. a. M.: 90, 87.30, –*, –, 72, –, 65*, 80, –, – %. – In Leipzig: 89.40, 87.30, 85*, –, 72, –, 65*, 75, –, – %. – Ausserd. notiert in Dresden. Verj. der Coup. in 3 J., der verl. Oblig. in 30 J., Verj. der Div. in 5 J. n. F. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Spät. im Mai. Stimmrecht: 5 Aktien à fl. 525 Lit. A sowie je 20 Aktien à fl. 200 Lit. B = 1 St., Maximum in eigenem Namen oder Voll- macht 50 Stimmen. Die Aktien müssen 8 Tage vor der G.-V. deponiert werden. Gewinn-Verteilung: Zunächst Tilg.-Quote für zu amort. Aktien, sodann 4 % z. R.-F., bis der- selbe 10 % des A.-K. beträgt, hierauf 5 % Div. an Aktionäre; vom verbleib. Überschuss 5 % Tant. an V.-R. mit der Beschränk., dass diese Tant. pro Mitgl. nicht mehr als K 15 000 betragen darf; dann event. Zuweis. an Pens.-F. u. Ern.-F. Rest des Reingewinnes jed. Unternehm. als Super-Div. an Aktionäre u. Genusssch.-Inhaber. Übersteigt jedoch dieser als Super-Div.