66 Ausländische Eisenbahnen. Ujpest-Räkospalotaer Strassenbahn A.-G. 152 820, Hyp. 8 795 570, Effektenlombard 9 400 36, Kontokorrentschuld bei Geldinstituten 31 735 360, div. Kredit. 2 282 579. Sa. K 256 627 227. Gewinn- u. Verlust-Konto: Einnahmen: Zs. 1 674 395, Erträgnis der Zinshäuser u. verschied. Pachtgebühren 1 409 980; zus. K 3 084 375. – Ausgaben: Gehälter der Beamten u. Diener, Bürospesen etc. 1 813 524, Erhaltungskosten der Zinshäuser 857 053, bez. Steuern 327 276, Rückl. für Gesellschaftssteuer pro 1920 180 000, do. für Bodenwertabgabe pro 1919 u. 1920 150 000, Annuitäten der Hyp. 491 456, Aktienamort. 43 000, Obligat.-Tilg. 252 630, Oblig.-Zs. 389 376, Unfalls-Schadenersätze u. Renten (aus der dem 5./11. 1918 vorangegangenen Zeit) 100 171, statutenmäss. Gebühren der Direktion, des Aufsichtsrates u. des Ausschusses 62 400, Verlust-Vortrag vom Jahre 1919 229 747; zus. K. 4 896 633; bleibt Verlust K. 1 812 257. Dividenden 1912–1920: 16, 16, 12½, 16, 17, 14, 0, 0, 0 %. Direktion: Präs. Wirkl. Geh. Rat Baron Ernst von Däniel, Simon von Krausz, Baron Dr. Marcel von Madarassy-Beck, Peter Munk, Leo von Pauer, Gen.-Dir. der Ges. Paul Sändor, Dr. Jakob Schreyer, Wirkl. Geh. Rat Elemer von Simontsis, Wirkl. Geh. Rat Graf Ladislaus von Szäpäry, Baron Adolf von Ullmann. Geschäftsleitung: Gen.-Dir. Paul Sandor, Dir. Arpäd Szél, Dir. Johann Vikär, Dr. Ludwig Laufer, Dir. Armin Sés. Aufsichtsrat: Alexander Fleissig, Paul Hoitsy, Dr. Emil Oppler, Melchior Polyäk, Dr. Wilhelm Schwarz, Adolf Wertheimer. Fünfkirchen-Barcser Eisenbahn in Budapest. Gegründet: Im Jahre 1867; letztes Statut vom 30. Okt. 1876. Zweck: Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Fünfkirchen, über Szigetvär nach Bares und Transportmittel für Personen und Frachten zu Wasser und zu Lande unter Beobachtung der bestehenden Vorschriften einzurichten. Konzession: 90 Jahre vom Tage der Betriebseröffnung ab gerechnet bis 6. Mai 1958. Staats. garantie: Der ungar. Staat garantiert für die Dauer der Konzession ein jährliches Reinerträgnis von K 700 000 = fl. 350 000 Silber und ferner für den Anteil der Bahn an der 5 % Investitionsanleihe (fl. Gold 312 800) K 40 795.83 = fl. Gold 17 134.25 bis 1926. Der Betrag, welchen die Staatsverwaltung infolge der übernommenen Garantie zahlt ist lediglich als ein mit 4 % jährlich verzinslicher Vorschuss zu behandeln. Vertrag mit der Regierung: Bei der Ermächtigung zur Konvertierung der Prioritätsanleihe von 1868 wurde am 25. April 1893 folgender Vertrag mit der Regierung geschlossen. Das bis zum Ablauf der Koncession garantierte Reinerträgnis von jährlich K 700 000 = Silber fl. 350 000, ebenso die vom 1./1. 1876 auf 50 Jahre zugesicherte Spezialgarantie von jährl. K 40 795.83 = Gold fl. 17 134.25 bleibt unberührt. Wenn das Reinerträgnis der Bahn den garantierten Betrag von K 700 000 = fl. 350 000 übersteigt, so ist der Überschuss bis zur Höhe der Goldgarantie von K 40 795.83 = fl. 17 134.25 an die kgl. ungar. Central-Staatskasse abzuführen. Sollte die Prior.-Anleihe von 1868 der Ges. in eine Staatsanleihe konvertiert werden, so ist die Ges. verpflichtet, aus dem garantierten Reinerträgnis von K 700 000 = fl. 350 000 die auf die Prior.-Anleihe entfallende Annuität an die kgl. ungar. Central-Staatskasse abzuführen. Der auf die 5 % Verzinsung und die Tilg. der Aktien bestimmte Rest des garantierten jährl. Reinerträgnisses wird für die Zeit vom 1./1. 1893 bis Ende 1943 mit jährl. K 346 420 = fl. 173 210, für das Jahr 1944 aber mit K 578 420 = fl. 289 210 ermittelt, wohingegen für die Zeit vom 1./1. 1945 bis zum Ablaufe der Konzession das gesamte garantierte Reinerträgnis von K 700 000 = fl. 350 000 zur Verzinsung und Tilg. der Aktien zu verwenden ist. Diese Rein- erträgnisse können in keinem Falle, also auch nicht im Falle eines Betriebsdeffzits eine Reduktion erfahren, mit der alleinigen Ausnahme der Coup.-Stempelgebühren. Wenn der Reinertrag der Bahn in der Zeit bis zum Jahre 1926 das garantierte Jahres- einkommen von K 700 000 = fl. 350 000 Silber und K 40 795.83 = fl. 17 134.25 Gold, vom Jahre 1926 bis zum Ablauf der Konzession das garantierte Jahreseinkommen von K 700 000 = fl. 350 000 Silber übersteigen sollte, so ist der Überschuss in folg. Reihen- folge zu verwenden. a) zur Rückzahlung der auf die Investitionsanleihe geleisteten Garantievorschüsse samt 6 % Zs., b) zur Rückzahlung der zur Bedeckung allfälliger Betriebsdeficite samt 6 % Zs., c) von dem nachher noch erübrigten Betrage zu Gunsten des 4 % Garantiezinsen- und Vorschusskontos, ½% aber zu Gunsten der Aktionäre. Eine anderweitige Zurückzahlung der aus der Investitionsanleihe herstammenden Lasten und der eventuellen Betriebsdefizite wird von der Regierung nicht gefordert. Rückkaufsrecht: Die ungar. Regierung hat das Recht, nach Ablauf von 30 Jahren von der Konzessions-Erteilung an gerechnet, jederzeit gegen eine nach dem Durchschnittsertrage der letztvorhergegangenen sieben Betriebsjahre nach Abschlag der zwei ungünstigsten Betriebsjahre zu bemessenden, bis zum Ablaufe der Konzession zu zahlenden, auf den Bahnkörper sicherzustellende Jahresrente von mindestens 5 % des in der Konzession festgesetzten Nominal-Anlagekapitals einzulösen. Der Betrieb der Bahn wird auf Grund des Betriebsvertrages v. 21. März 1893 von der Dir. der Kgl. Ungar. Staatsbahnen geführt. Kapital: K 6 928 400 = fl. Silber 3 464 200 in Aktien à K 400 = fl. 200. Die Amort. der Aktien erfolgt im Wege der Verl. innerhalb der Konzessionsdauer und beginnt nach erfolgter Amort. der ausgegebenen Oblig. Den Besitzern der verl. Aktien werden Genuss-