Anleihen des Deutschen Reiches. 5 Barzahlung 3½ % mit 120 % rückzahlbare, im übrigen den gleichen Tilgungsbedingungen unterliegende Schatzanweisungen fordern. Eine weitere Kündigung ist nicht zulässig. Die Kündigungen müssen spätestens 6 Monate vor der Rückzahlung und dürfen nur auf einen Zinstermin erfolgen. Für die Verzinsung der Schatzanweis. u. ihre Tilg. durch Auslos. werden jährlich 5 % vom Nennwert ihres ursprünglichen Betrages auf- gewendet. Die ersparten Zinsen von den ausgelosten Schatzanweis. werden zur Einlös. mitverwendet. Die auf Grund der Kündig. vom Reiche zum Nennwert zurückgezahlten Schatzanweis. nehmen für Rechnung des Reiches weiterhin an der Verzins. u. Auslosung teil. Am 1./7. 1967 werden die bis dahin etwa nicht ausgelosten Schatzanweisungen mit dem alsdann für die Rückzahlung der ausgelosten Schatzanweis. massgebenden Betrage (110 %, 115 % oder 120 %) zurückgezahlt. Aufgelegt zur Zeichnung in der Zeit vom 19./9. bis 18./10. 1917 zu 98 %. Den Zeichnern neuer 4½ 0% Schatzanweis. war es gestattet, daneben Schuldverschreib. sämtl. früheren Kriegsanleihen u. Schatzanweis. der I., II, IV. u. V. Kriegsanleihe in neue 4½ %6 Schatzanweis. umzutauschen, jedoch konnte jeder Zeichner doppelt so viel alte Anleihen (nach dem Nennwert) zum Umtausch anmelden, wie er neue Schatzanweisungen gezeichnet hatte. Die Umtauschanträge waren innerhalb der Zeich- nungsfrist bei derjenigen Stelle, bei der die Schatzanweis. gezeichnet worden waren, einzureichen u. die alten Stücke bis zum 15./12. 1917 daselbst einzuliefern. Die 5 % Schuld- verschreib. aller vorangegangenen Kriegsanleihen wurden ohne Aufgeld gegen die neuen Schatzanweis. umgetauscht. Die Einlieferer von 5 % Schatzanweis. der ersten Kriegs- anleihe erhielten eine Vergütung von M. 2,–, die Einlieferer von 5 % Schatzanweis. der zweiten Kriegsanleihe von M. 1.50 für je M. 100 Nennwert. Die Einlieferer von 4½ % Schatzanweis. der 4. u. 5. Kriegsanleihe hatten M. 3 für je M. 100 Nennwert zuzuzahlen. Die mit Jan./Juli-Zinsen ausgestatteten Stücke waren mit Zinsscheinen, die am 1./7. 1918 fällig sind, die mit April/Oktober-Zinsen ausgestatteten Stücke mit Zinsscheinen, die am 1./4. 1918 fällig sind, einzureichen. Gezeichnet wurden M. 1 253 326 900 4½ % Schatzanweis., zum Umtausch angemeldet ausserdem M. 115 851 100 ältere Anleihen. Kurs mit 4½ % Schatz- anweisungen (6. Kriegsanleihe) zus. notiert. 4½ % Schatzanweisungen des Deutschen Reiches von 1918 (8. Kriegsanleihe), auslosbar mit 110 bis 120 %. M. 1 593 300 000 in Stücken zu M. 1000, 2000, 5000, 10 000, 20 000; welcher Gruppe die einzelne Schuldanweisung angehört, ist aus ihrem Text ersichtlich. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Die Schatzanweisungen werden zur Einlösung in Gruppen im Jan. u. Juli jedes Jahres, erstmalig im Jan. 1919, ausgelost u. an den auf die Auslos. folgenden 2./1. oder 1./7. mit 110 % zurückgezahlt. Die Auslos. geschieht nach dem gleichen Plan u. gleichzeitig mit den Schatzanweis. der 6. u. 7. Kriegsanleihe. Die nach diesem Plan auf die Auslos. im Jan. u. Juli 1918 entfallende Zahl von Gruppen der neuen Schatzanweis. wird jedoch erst im Jan. 1919 mit ausgelost. Die nicht ausgelosten Schatzanweis. sind seitens des Reiches bis zum 1./7. 1927 unkündbar. Frühestens auf diesen Zeitpunkt ist das Reich berechtigt, sie zur Rückzahlung zum Nennwert zu kündigen, jedoch dürfen die Inhaber alsdann statt der Barrückzahlung 4 %ige, bei der ferneren Auslos. zu 115 % rückzahlbare, im übrigen den gleichen Tilgungsbedingungen unterlieg. Schatzanweis. fordern. Frühestens 10 Jahre nach der ersten Kündig. ist das Reich wieder berechtigt, die dann noch unver- losten Schatzanweis. zur Rückzahlung zum Nennwert zu kündigen, jedoch dürfen alsdann die Inhaber statt der Barzahlung 3½ % zu 120 % rückzahlbare, im übrigen den gleichen Tilgungsbedingungen unterlieg. Schatzanweis. fordern. Eine weitere Kündig. ist nicht zu- lässig. Die Kündig. müssen spät. 6 Monate vor der Rückzahl. u. dürfen nur auf einen Zinstermin erfolgen. Für die Verzins. u. Tilg. durch Auslos. werden, von der verstärkten Auslos. im ersten Auslosungstermin abgesehen, jährl. 5 % vom Nennwert ihres ursprüngl. Betrages aufgewendet. Die ersparten Zs. von den ausgelosten Schatzanweis. werden zur Einlösung mitverwendet. Die auf Grund der Kündig. vom Reiche zum Nennwert zurück- gezahlten Schatzanweis nehmen für Rechnung des Reichs weiterhin an der Verzins. u. Auslos. teil. Am 1./7. 1957 werden die bis dahin etwa nicht ausgelosten Schatzanweis. mit dem alsdann für die Rückzahl. der ausgelosten Schatzanweis. massgebenden Betrage (110 ― 115 % oder 120 %) zurückgezahlt. Aufgelegt zur Zeichnung in der Zeit vom 18./3. bis 18./4. 1918 zu 98 % Den Zeichnern einer 4½ % Schatzanweis. war es gestattet, daneben Schuldverschreib. sämtl. früheren Kriegsanleihen u. Schatzanweis. der I., II., IV. und V. Kriegsanleihe unter denselben Bedingungen wie bei der 7. Kriegsanleihe in neue 4½ % Schatzanweis. einzutauschen. Die alten Stücke waren bis zum 29./6. 1918 einzuliefern. Die mit Jan.-Juli-Zinsen ausgestatteten Stücke waren mit Zinsschein, die am 2./1. 1919 fällig sind; die mit April-Oktober-Zinsen ausgestatteten Stücke mit Zinsschein, die am 1./10. 1918 fällig sind, einzureichen, so dass die Einlieferer von April-Oktober-Stücken auf ihre alten An- leihen Stück-Zs. für:/ Jahr vergütet erhalten. Zum Umtausch wurden angemeldet M. 125 080 200 älterer Anleihen. Kurs mit 4½ % Schatzanweisungen (6. Kriegsanleihe) zus, notiert. 4½ % Schatzanweisungen des Deutschen Reiches von 1918 (9. Kriegsanleihe), auslosbar mit 110 % bis 120 %. M. 1 380 097 900 in Stücken zu M. 500, 1000, 2000, 5000, 10 000, 20 000, welcher Gruppe die einzelne Schuldanweisung angehört, ist aus ihrem Text ersichtlich Zus.: 2./1., 1./7. Tilg.: Die Schatzanweisungen werden zur Einlösung in Gruppen im Januar und Juli jedes Jahres, erstmals im Juli 1919, ausgelost und an dem auf die Auslosung folgenden 2./1. oder 1./7. mit 110 % zurückgezahlt. Die Auslosung geschieht nach dem gleichen Plan und gleichzeitig mit den Schatzanweisungen der 6. Kriegsanleihe. Die nach diesem Plan auf die Auslosungen im Januar und Juli 1918 und Januar 1919 entfallende