6 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. Zahl von Gruppen der neuen Schatzanweisungen wird jedoch erst im Juli 1919 mit aus- gelost. Die nicht ausgelosten Schatzanweisungen sind seitens des Reichs bis zum 1./7. 1927 unkündbar. Frühestens auf diesen Zeitpunkt ist das Reich berechtigt, sie zur Rückzahlung zum Nennwert zu kündigen, jedoch dürfen die Inhaber alsdann statt der Barrückzahlung 4 %ige, bei der ferneren Auslosung mit 115 % rückzahlbare, im übrigen den gleichen Til- gungsbedingungen unterliegende Schatzanweisungen fordern. Frühestens 10 Jahre nach der ersten Kündigung ist das Reich wieder berechtigt, die dann noch unverlosten Schatz- anweisungen zur Rückzahlung zum Nennwert zu kündigen, jedoch dürfen alsdann die In- haber statt der Barzahlung 3½ %ige mit 120 % rückzahlbare, im übrigen den gleichen Til- gungsbedingungen unterliegende Schatzanweisungen fordern. Eine weitere Kündigung ist nicht zulässig. Die Kündigungen müssen spätestens sechs Monate vor der Rückzahlung und dürfen nur auf einen Zinstermin erfolgen. Für die Verzinsung der Schatzanweisungen und ihre Tilgung durch Auslosung werden, von der verstärkten Auslosung im ersten Aus.- losungstermin abgesehen, jährlich 5 % vom Nennwert ihres ursprünglichen Betrages auf- gewendet. Die ersparten Zinsen von den ausgelosten Schatzanweisungen werden zur Ein- lösung mitverwendet. Die auf Grund der Kündigungen vom Reiche zum Nennwert zurück- gezahlten Schatzanweisungen nehmen für Rechnung des Reichs weiterhin an der Verzinsung und Auslosung teil. Am 1./7. 1967 werden die bis dahin etwa nicht ausgelosten Schatz- anweisungen mit dem alsdann für die Rückzahluug der ausgelosten Schatzanweisungen massgebenden Betrage (110 %, 115 % oder 120 %) zurückgezahlt. Aufgelegt zur Zeichnung in der Zeit vom 23./9.–6./11. 1918 zu 98 %. Den Zeichnern neuer 4½ % Schatzanweisungen war es gestattet, daneben Schuldverschreib. sämtlicher früheren Kriegsanleihen u. Schatz- anweis. der I., II., IV. u. V. Kriegsanleihe in neue 4½ % Schatzanweis. umzutauschen, jedoch konnte jeder Zeichner höchstens doppelt so viel alte Anleihen (nach dem Nennwert) zum Umtausch anmelden, wie er neue Schatzanweis. gezeichnet hatte. Die alten Stücke waren bis zum 21./12. 1918 einzuliefern. Die 5 % Schuldverschreib. aller vorangegangenen Kriegsanleihen wurden ohne Aufgeld gegen die neuen 4½ % Schatzanweis. umgetauscht. Die Einlieferer von 5 % Schatzanweis. erhielten eine Vergütung von 2.25 %, während die Einlieferer von 4½ % Schatzanweis. der IV. u. V. Kriegsanleihe eine Zuzahlung von 2.50 % zu leisten hatten. Zum Imtausch wurden angemeldet M. 185 038 300 älterer Anleihen. Kurs mit 4½ % Schatzanweisungen (6. Kriegsanleihe) zus. notiert. 4½ % Reichs-Schatzanweisungen von 1918. M. 1 400 000 000 in Stücken zu M. 5000, 10 000, 20 000. Zs.: 1./4., 1./10 Tilg.: Rückzahlb. 1./4. 1924. Die Schatzanweisungen gelangten nicht zur öffentlichen Subskription, sondern wurden an Banken und Bankiers begeben, die sie vom 4./7. 1918 zu 97.50 % an ihre Kundschaft verkauften. Kurs Ende 1921: In Berlin: 94.30 %. —. In Frankf. a. M.: 94 %. – In Hamburg: 94 %. – In Leipzig: 94 % – In München: 94 %. Deutsche Spar-Prämienanleihe von 1919. M. 4 000 000 000 in 4 000 000 Spar-Prämien- stücken zu M. 1000, eingeteilt in 4 Reihen (Lit. A, B, C, D); jede Reihe enthält 2500 Gruppen (1–2500) u. jede Gruppe 400 Nummern (1–400). Gewinn-Verlosungen finden zweimal jährlich am 2./1. u. 1./7. statt (die erste Verlos. ausnahmsweise im März 1920); bei jeder Gewinnverlosung werden 2000 Gewinne im Betrage von M. 20 000 000 gezogen. Gewinn- plan 4 1 000 000, 4 * 500 000, 4 * 300 000, 4 * 200 000, 8 * 150 000, 16 * 100 000, 40 7 50 000, 80 * 25 000, 160 * 10 000, 240 5000, 320 3000, 320 * 2000, 800 1000 M. Tilgungsauslosungen finden jährlich am 1./7. statt. Tilgungsplan 1920–1929: 40 000 Stck., 1930–1939: 60 000 Stek., 1940–1949: 80 000 Stck., 1950–1959: 60 000 Stek., 1960–1999: 40 000 Stek. Auf jedes 2. getilgte Spar-Prämienstück entfällt ein Bonus, welcher bis 1949 M. 1000, von 1950–1959 M. 2000, von 1960–1999 M. 4000 beträgt, ausserdem bekommt ein jedes getilgte Spar-Prämienstück einen Zuschlag von M. 50 für jedes verflossene Jahr Ein mit einem Gewinn lt. Gewinnplan gezogenes Spar-Prämienstück nimmt auch an der späteren Gewinnverlosung bis zu seiner eigenen Tilgungsauslosung teil. Die Auszahlung der laut Gewinnplan entfallenden Gewinne erfolgt unter Abzug von 10 % 2 Monate nach der Gewinnverlosung (erstmalig jedoch 1./4. 1920), die Tilgungssummen einschliesslich der Zuschläge u. des Bonus werden am 29./12. j. J. gegen Vorlage des Stückes ausgezahlt. Vom Beginn des 20. Jahres ab steht dem Besitzer des Stückes das Recht zu, die Rück- zahlung desselben jeweils zum Ende des Jahres bei Innehaltung der Kündigungsfrist von 1 Jahr zum Tilgungswert, d. h. zum Nennwert samt den zustehenden Zuschlägen von M. 50 für jedes verflossene Jahr, unter Abzug von 10 %, zu verlangen. Rückzahlungstabelle eines Stückes von M. 1000 bei Tilgung und Kündigung: wenn die Rückzahlung am bei bei wenn die Rückzahlung am bei bei Ende folgender Jahreerfolgt IBane „ Endefolgender Jahre erfolgt Re Ebelfobe 1 1050 — 45 3250 2925 5 1250 — 50 3500 3150 10 1500 — 55 3750 3375 15 1750 60 4000 3600 20 2000 1800 65 4250 3825 25 2250 2025 70 4500 4050 30 2500 2250 75 4750 4275 35 2750 2475 80 5000 40 3000 2700