Anleihen des Deutschen Reiches. 7 Sollte vor Ablauf von 10 Jahren eine neue gleichartige Spar-Prämienanleihe zur Aus- gabe gelangen, so haben die Inhaber der Spar-Prämienstücke dieser Anleihe das Zeich- nungsvorrecht. Steuerbegünstigungen: a) Befreiung eines Besitzes bis zu 25 Stck. von der Nachlasssteuer und bezüglich derselben Stücke von der Erbanfallsteuer. Keine Nachlass- oder Erbanfallsteuer für die auf den Namen Dritter bei der Reichsbank oder anderen vom Reichsminister der Finanzen noch zu benennenden Stellen auf 5 Jahre u. mehr oder auf Todesfall hinterlegten Stücke (bis 10 Stck. für jede einzelne dritte Person). b) Der Ver- mögenszuwachs, der sich aus dem Besitze der Anleihestücke gegenüber der bei der Er- werbung der Stücke anzunehmenden Vermögenswerte ergibt, unterliegt nicht der Besitz- steuer (Vermögenszuwachssteuer,. Der Überschuss des Veräusserungswertes über den Tilgungswert bleibt frei von der Kapitalertragssteuer. c) Die vom Besitzer der Stücke aus den Gewinn- u. Tilgungsauslosungen sowie aus dem Verkauf der Stücke erzielten Gewinne unterliegen im Gewinnjahre weder der Einkommensteuer noch der Kapitalertragssteuer. d) Bei jeder Art der Besteuerung werden die Prämienstücke bei einer Stückzahl bis zu 500 Stck. höchstens zum Nennwert, vom 20. Jahre ab zum Kündigungswerte bewertet. Die Anleihe wurde aufgelegt in der Zeit vom 10./11.–3./12. 1919. Für jedes Spar-Prämien- stück von M. 1000 war als Gegenwert M. 500 in 5 % Deutscher Reichsanleihe mit Zs.- Scheinen fällig am 1./4. oder 1./7. 1920, zum Nennwert u. M. 500 in bar einzuzahlen. Den Einlieferern von 5 % Reichsanleihe mit April/Oktober-Zinsscheinen wurden 1.25 % Stück- Zs. vergütet. Erster Kurs in Berlin am 23./2. 1920: 90.40 %. Kurs Ende 1920–1921: In Berlin: 88.40, 84.30 %. – In Frankft. a. M.: –, 85 %. – In Hamburg: 87.75, 84.40 %. – In Leipzig: 88.50, 86 %0. – In München: 89.50, 84 %. Reichsschuldbuch, eingerichtet lt. Gesetz vom 31./5. 1891, abgeänderter Text des Ges. bekannt gemacht am 31./5. 1910. Das Reichsschuldbuch ist allen denjenigen von Nutzen, welche ihre Gelder dauernd in deutschen Reichsanleihen anlegen wollen. Es bietet die Möglichkeit, durch den Erwerb von Buchforderungen alle Gefahren zu vermeiden, welche sonst durch Abhandenkommen, Beschädigung oder Vernichtung von Schuldpapieren ins. besondere auch von Zinsscheinen drohen. Buchschulden können begründet werden durch Umwandlung von Schuldverschreib. gegen deren Einlieferung oder ohne Umwandlung gegen Bareinzahl. des Kaufpreises für Schuldverschreib., deren Nennwert der einzutragenden Buch- schuld entspricht. Laufende Verwalt.-Kosten werden von den Konteninhabern nicht erhoben; Gebühren werden nur erhoben für die Löschung einer Reichsschuldbuchforderung zum Zwecke der Ausreichung von Schuldverschreib., und zwar für je angefangene M. 1000 Kapitalbetrag M. 0.75, jedoch mind. M. 2. Eingetragene Konten am 30./9. 1914: 30 526 über M. 1 491 038 500 Kapital. „ 30./9. 1915: 321 957 „ „ 4 182 548 000 „ 0 3 „ 30./6. 1916: 657 909 „ „ 7 021 536 200 „ 5 „ 30./9. 1916: 848516 „ „ 8 037 814 300 „ 30./9. 1917: 1 158 284 „ „ 12 123 286 200 „ „. 390./9. 1918: 1 341 431 „ „ 16 500 141 200 „ 3 5 „ 30./9. 1919: 1 329 844 „ . 19 070 352 200 „ 0 „31/3. 1920: 1 302 543 „ „ 18 483 169 400 „ 90 „ 31./3. 1921: 1 220 778 „ „ 16 936 358 000 „ % 4 % Deutsche Schutzgebiets-Anleihe von 1908 (aufgenommen für das ostafrikanische Schutzgebiet u. die Schutzgebiete Kamerun u. Togo unter Bürgschaft des Deutschen Reichs für die Verzinsung u. Tilg.) M. 38 775 000 in Stücken à M. 100, 500, 1000, 5000. Am 31./3. 1922 noch in Umlauf M. 36 631 300. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Vom sechsten auf das Jahr der Begebung folgenden Rechnungsjahre ab durch Verlos. oder Rückkauf mit jährl. mindestens ù % u. Zs.- Zuwachs; von 1923 ab verstärkte Tilg. u. Totalkündig. mit 3 monat. Frist zulässig. Sicherheit: Für die Anleihe haften die genannten Kolonien solidarisch; ausserdem hat das Reich die Bürgschaft für Rückzahlung des Kapitals u. für die Zinsen übernommen. Die Anleihe ist deshalb nach § 1807 des Bürgerl. Gesetzbuches zur Anlage von Mündelgeldern geeignet. Verj. u. Zahlst. für Zinsscheine wie Reichsanleihe. Von der Anleihe wurden am 30./6. 1908 M. 30 000 000 teils zum Umtausch gegen Anteilscheine der Ostafrikanischen Eisenbahngesell- schaft teils gegen bar zu 99 % aufgelegt. Kurs Ende 1912–1921: In Berlin: 99.25, 96.90, 96.25*, –, 82, –, 70*, 58, 73, 106 %. – In Frankf. a. M.: 99, 96.60, 95.60*, –, 82, –, 707, 59, 71, 102 %. – In Hamburg: 99.10, 96.70, 96.60*, –, 82, –, 70*, 58, 71, 103 %. – In Dresden: 99.30, 96.90, –*, –, 82, –, 70*, 58, –, 105 %. – Notiert auch in Leipzig. 4 % Deutsche Schutzgebiets-Anleihe von 1909 (aufgenommen für das ostafrikanische Schutzgebiet u. die Schutzgebiete Kamerun u. Togo unter Bürgschaft des Deutschen Reiches für die Verzins. u. Tilg.). M. 26 100 000 in Stücken à M. 100, 500, 1000, 5000. Am 31./3. 1922 noch in Umlauf M. 24 863 200. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Vom sechsten auf das Jahr der Begebung folgenden Rechnungsjahre ab durch Verlos. oder Rückkauf mit jährl. minde- stens % u. Zs.-Zuwachs; von 1924 ab verstärkte Tlg. u. Totalkündig. mit 3 monat. Frist zulässig. Sicherheit: wie bei der Schutzgebietsanleihe von 1908. Verj. u. Zahlst. für Zins- scheine wie Reichsanleihe. Die Anleihe wurde in Berlin am 27./6. 1909 eingeführt. Kurs mit 4 % Deutsche Schutzgebietsanleihe von 1908 zus. notiert. 4 % Deutsche Schutzgebiets-Anleihe von 1910 (aufgenommen für das ostafrikanische Schutzgebiet, die Schutzgebiete Kamerun und Togo sowie das südwestafrikanische Schutz-