Anleihen des Deutschen Reiches. 35 83.50, – % – In Frankf. a. M.: 91*, –, –, 88 %. —– In Hamburg: 91*, –, 82, – %. — In Leipzig: 917*, –, – %. Auch notiert in München. 5 % Preuss. Schatzanweisungen von 1919, rückzahlb. 1./11. 1922 M. 200 000 000 in Stücken zu M. 50 000, 20 000, 10 000, 5000, 2000, 1000, 500. Zs: 1./5., 1./11. Tilg.: Rück- zahlbar 1./11. 1922. Diese Schatzanweis. wurden im März u. April 1919 den Besitzern der am 1./5. 1919 fälligen 5 % Schatzanweis. vom 23./2. 1916 statt der baren Rückzahlung zum Umtausch zum Kurse von 98.60 % angeboten jedoch ohne besonderes Umtauschangebot. Auch den Besitzern der am 1./5. 1920 fälligen 5 % Schatzanweis. vom 9./1. 1917 wurden im April 1920 diese Schstzanweis. statt der baren Rückzahl. zum Umtausch zum Kurse von 98.50 % angeboten. Kurs Ende 1919–1921: In Berlin: 91.60, 96.80, 99.80 %. – In Frank- furt a. M.: 91 50, 97.90, – %. – In Hamburg: 91, 97.25, 99.25 %. – In Leipzig: 91.25, 96.75, 98.75 %. – In München: 92, –, – %. 5 % Preuss. Schatzanweisungen von 1921, rückzahlbar 1./5. 1924 M. 200 000 000 in Stücken zu M. 50 000, 20 000, 10 000, 5000, 2000, 1000, 500. Zs.: 1./5., 1./11. Tilg.: rückzahlbar 1./5. 1924. Diese Schatzanweis. wurden den Besitzern der am 1./5. 1921 fälligen 5 % Schatz- anweis. von 1917 im April 1921 statt der baren Rückzahl. zum Umtausch zum Kurse von 99.20 % angeboten; gleichzeitig fand ein freihändiger Verkauf zu 99.20 % statt. Kurs Ende 1921: In Berlin: 99.90 %. – In Frankf. a. M.: 99 %. – In Hamburg: 99.25 %. – In Leipzig: 99 50. – In München: – %. 5 % Preuss. Schatzanweisungen von 1922, rückzahlbar 1./5. 1925: M. 185 000 000 in Stücken zu M. 50 000, 20 000, 10 000, 5000, 2000, 1000, 500. Zs.: 1./2., 1./8. Tilg.: Rück- zahlbar 1./5. 1925. Diese Schatzanweis. wurden im Dez. 1921 den Besitzern der am 1./2. 1922 fälligen 5 % Schatzanweis. von 1918 statt der baren Rückzahl. zum Umtausch zum Kurse von 99.20 % angeboten; gleichzeitig fand ein freihänd. Verkauf zu 99.20 % statt. Eingeführt in Berlin 17./2. 1922 zu 99.30 %. Staatsschuldbuch. Das Staatsschuldbuch ist allen denjenigen Besitzern Preussischer Konsols von Nutzen, für welche diese Papiere eine dauernde Anlage bilden und welche Kapital und Zinsen gegen den Schaden unbedingt sichern wollen, der ihnen, solange ihr Recht von dem jeweiligen Besitze der Schuldverschreibungen und Zinsscheine abhängig ist, durch Diebstahl, Verbrennen oder sonstiges Abhandenkommen dieser Effekten nicht selten entsteht. Die Staatsschuldbücher sind getrennt nach den verschied. Anleihen an- gelegt. Das Bureau dafür befindet sich bei der Hauptverwalt. der Staatsschulden in Berlin SW. 68, Oranienstr. 92/94. Eine Abschrift der Bücher wird in einem anderen Dienst- gebäude aufbewahrt. In jedem Schuldbuch darf ein und derselbe Gläubiger nur ein Konto erhalten. Die Eintragung der Buchforder. erfolgt entweder nach Abliefer. der Konsols nebst Zubehör oder nach Abliefer. einer Bescheinig. der Preuss. Staatsbank (Seehandlung) in Berlin W. 56, Markgrafenstr. 46a über Einzahl. des Kaufpreises nebst Stückzs. Die Abliefer. der Konsols oder der Einzahlungsbescheinig. (nicht des Kaufpreises) hat an die genannte Hauptverwalt. der Staatsschulden zu erfolgen. Dort sind auch die Eintragungs- anträge zu stellen. Mit ihnen können Anträge auf Eintrag. von Beschränk. des Gläubigers (Niessbrauch etc. für einen Dritten) verbunden werden. Die Begründ. von Buchschulden wird von den Regierungshauptkassen, Kreiskassen ausserhalb Berlins, verschiedenen Zoll- kassen, der Seehandlungs-Hauptkasse in Berlin u. den Reichsbankanstalten vermittelt. Diese Stellen nehmen sowohl Effekten wie Kaufpreise nebst Stückzs. an u. veranlassen das Weitere wegen Eintrag. der Buchforder. Die Eintrag.- Anträge bedürfen keiner Be- glaubigung. Dagegen müssen Anträge beglaubigt oder von einer der dazu bestimmten amtl. Stellen aufgenommen werden, welche bezwecken, gegen Löschung der Forder. Schuldverschreib. nebst Zinsscheinbogen zu erhalten. Sie werden von der Hauptverwalt. der Staatsschulden in kurzer Zeit erledigt. Die Eintragungen in das Schuldbuch erfolgen kostenfrei. Auch die laufende Verwalt. der Konten ist kostenfrei. Nur für Herausgabe von Schuldverschreib. an Stelle gelöschter Forder. wird eine Gebühr von Pf. 75 für angefangene M. 1000, mind. M. 2, erhoben. Näheres ergeben die „Amtlichen Nachrichten über das Preuss. Staatsschuldbuch', welche vom Staatsschuldbuchbureau in Berlin, Oranienstr. 92/94, und von den bezeichneten Vermittlungsstellen auf Wunsch an Interessenten unentgeltlich verabfolgt werden. Das neue Staatsschuldbuchgesetz ist in der Preuss. Gesetzsamml. von 1910 Seite 55 abgedruckt. Eingetragene Konten am 1. April 1917: 85 146 über M. 3 745 110 850 Kapital „ t 199187. 85 050 „ „ 688 202 550 „ „ „ 1,. „ 1919: 84 891 „ „ 662 487 450 „ 5 „ „1. 929: 84 254 „ 3547 941 050 5 3 „ 1, „ 1921: 82 624 „ „ 3 454 695 350 7 1922: 78 698 3 334 248 400 79 79 59 77 77 79 4 % Ehemalige Hannoversche Staats-Anleihe von 1860 Oblig. Lit. S im Betrage von Tlr. Gold 1 405 000 = M. 4 670 400.50, davon in Umlauf am 1./4. 1922: M. 1 785 056.96 in Stücken à Tlr. Gold 500, 1000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Jährl. M. 46 537.80 bis spät. 1961. Zahlst.: 14 Tage vor Fälligk. bei der Staatsschulden-Tilg.-Kasse in Berlin, den Reg.-Hauptkassen, der Kreis- kasse I in Frankf. a. M. Zahlung der Stücke zu Tlr. Gold 1000 mit M. 3324.13 u. der zu Tlr. Gold 500 mit M. 1662.06. Kurs Ende 1912–1921: 100.75, 100, 100*, –, 93, –, 97*, 95, 101, 103 %. Notiert Hannover. III.