PRR― Landschaftliche Pfandbriefe ete. 73 4% Pfandbriefe (alte). Ausgegeb. bis Ende 1920: M. 22 665 600, davon noch in Umlauf Ende 1920: M. 2 135 250 in Stücken à M. 150, 300, 1500, 3000. Zs., Verl. u. Tilg. wie bei 5 % Pfandbr. Kurs Ende 1912–1921: 101.90, 100.60, –*, –, 92, –, 98*, 95*, –, 103 %. Notiert in Berlin. 3½ % Pfandbriefe (alte). Ausgegeb. bis Ende 1920: M. 20 459 700, davon noch in Umlauf Ende 1920: M. 3 652 500 in Stücken à M. 150, 300, 1500, 3000. Zs., Verl. u. Tilg. wie bei 5 % Pfandbr. Kurs Ende 1912–1921: 95.60, 91.70, –*, –, 85, –, 88*, 83*, –, 97 %. Notiert in Berlin. B. Neue Berliner Pfandbriefe: 4 % Neue Berliner Pfandbriefe. Ausgegeben bis Ende 1920: M. 212 045 400, davon noch in Umlauf Ende 1920: M. 174 209 600 in Stücken à M. 100, 200, 500, 1000, 5000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg. wie bei 3½ % neuen Pfandbr. Erste Verl. Sept. 1902. Eingef. in Berlin Jan. 1900. Erster Kurs 12./1. 1900: 102 %. Kurs Ende 1912–1921: 96.60, 95.60, –*, –, 90, –, 93*, 94.50, 95, 97 %. Notiert in Berlin. 3½ % Neue Berliner Pfandbriefe. Ausgegeben bis Ende 1920: M. 173 390 100, davon noch in Umlauf Ende 1920: M. 103 927 600 in Stücken à M. 100, 200, 500, 1000, 5000. Zs.: 2./1., 1./7. Verl. bisher noch nicht stattgefunden; seitens der Inh. unkündbar, vom Pfandbr.-Institut jeder- zeit, jedoch nur infolge vorausgegang. satzungsmässiger Ausl. u. nach vorangegang. 3 monat. Künd. zum Nennwerte. Kurs Ende 1912–1921: 87.40, 84.20, –, –, 79, –, 85*, 79.75, 82.30, 86 %. Notiert in Berlin. 3 % Neue Berliner Pfandbriefe. Ausgegeben bis Ende 1920: M. 19 450 500, davon noch in Umlauf Ende 1920: M. 7 820 000 in Stücken à M. 100, 200, 500, 1000, 5000. Zs.: 2./1., 1./7. Verl.: Bisher noch nicht stattgefunden. Tilg. wie bei 3½ % neuen Pfandbr. Kurs Ende 1912–1921: 79.50, 77.75, –*, –, 72, –, 77*, 71.50, –, 84 %. Notiert Berlin. Zahlst. für alle Pfandbr.: Berlin: Kasse d. Berliner Pfandbr.-Amtes, Jacquier & Securius, Darmstädter u. Nationalbank, Deutsche Bank. – Verj. der Zinsscheine in 4 J., der verl. Stücke in 30 J. n. F. Anmerkung: Beim Berliner Pfandbrief-Amt besteht eine Einrichtung, die von den Inhabern der Berliner Pfandbriefe gern benutzt wird, besonders von denjenigen, welche weder ihre Effekten in offenes Depot bei einem Bankier gegeben noch ein be- sonderes Safe gemietet haben. Das Preussische Ausführungsgesetz zum B. G.-B. schreibt nämlich vor, dass Schuldverschreibungen auf den Inhaber, die von einer Preussischen Anstalt des öffentlichen Rechtes ausgestellt sind, auf Verlangen des Inhabers von der emittierenden Anstalt auf den Namen des Inhabers umgeschrieben werden müssen. Die Gebühr hierfür beträgt M. 1 für je M. 1000. Diese Gebühr wird sowohl bei der Um- schreibung der Pfandbriefe, als auch bei der Wiederumwandlung in Inhaberpapiere er- hoben. Das Pfandbrief-Amt erbietet sich die auf diese Weise aus Inhaberpapieren zu Namenpapieren umgewandelten Berliner Pfandbriefe, sowohl alte wie neue, nebst den Zinsscheinbogen bei sich aufzubewahren, die zu OÖstern und Michaelis stattfindenden Auslos. zu kontrollieren u. den eingetragenen Besitzern die Zinsen zum 1./1. u. 1./7. durch die Post zuzusenden. Der Besitzer Berliner Pfandbriefe wird hierdurch der Notwendigkeit überhoben, alle Halbjahr die Auslos.-Listen zu studieren u. ent- geht der Gefahr, dass er bei einem Übersehen der Auslos. verjährte Zs. verliert. Er entgeht ferner der Gefahr, dass ihm die Effekten gestohlen werden oder verbrennen. Im letzteren Falle können zwar die Pfandbriefe selbst aufgeboten werden. Das gerichtliche Ver- fahren hierfür ist aber umständlich und macht Kosten. Ausserdem geht in jedem Fall für verbrannte oder gestohlene Zinsscheine der Wert verloren, da diese nicht aufgeboten werden können. Den Inhabern Berliner Pfandbriefe werden hierdurch ähnliche Sicherheiten geboten, wie den Staatsgläubigern, die das Staatsschuldbuch benutzen. Berlin-Schöneberger Hypothekenbankverein. in Berlin-Schöneberg. Gegründet: Auf Grund staatl. Verleihung (minister. Urkunde vom 26./8. 1913) unter Ausschluss des Erwerbszweckes zur Förderung des Grundkredits Schöneberger Hausbesitzer als rechtsfähiger Verein. Zweck: Gegenstand des Unternehmens ist die Beleihung von Hausgrundstücken des Stadtbezirks Berlin-Schöneberg mit Hypoth. zur zweiten oder späteren Stelle hinter der ersten Hälfte des Grundstückswertes u. die Ausgabe verzinsl. Schuldverschreib. (Pfandbriefe) auf Grund der erworbenen Hypoth. Den Pfandbriefgläubigern haftet für Kapital u. Zs. an erster Stelle das gesamte Vermögen des Vereins einschliesslich der Unterlagehypoth., an zweiter Stelle nach den Vorschriften über die Bürgschaft das Vermögen der Stadtgemeinde Berlin. Die zur Zahlung der Pfandbr.-Zs. erforderl. Beträge hat die Stadtgemeinde an den Fälligkeitsterminen nötigenfalls vorzuschiessen. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Vereins hat der Vorstand zur Deckung der Verbindlichkeiten von den Vereinsmitgliedern Zuschüsse nach dem Verhältnis der dem Verein ihnen gegenüber am Schlusse des voran- gehenden Geschäftsj. zustehenden Hypoth.-Forder. einzuziehen. Die Zuschüsse dürfen 10 % sowie unter Hinzurechnung des Tilg.-Guth. 33½ % jeder einzelnen vorbezeichneten Hypoth.- Forder. während der gesamten Laufzeit der Hypoth. nicht übersteigen. Innerhalb dieser Grenzen sind Zuschüsse, zu deren Leistungen einzelne Vereinsmitgl. unvermögend sind, auf