* Inländische Staatspapiere, Fonds etc. Pfandbriefe: In Umlauf am 1./1. 1922: M. 605 649 750. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Regel.- mässige Amort. durch Belegung von Pfandbr. Ob und in welchen Fällen eine Aufkünd. zur Einlösung stattfinden soll, bleibt der Beschlussnahme der Central-Landschafts-Dir. über- lassen. Bei Kursen über pari darf eine Aufkünd. derselben zum Nennwerte stattfinden: Behufs Tilg. von Pfandbr.-Darlehen; zur Belegung von Amort.-Beständen bei den verbundenen Kredit-Instituten; behufs Umwandlung landschaftl. Central-Pfandbr. in solche geringeren Zinssatzes. Die aufzukünd. Pfandbr. werden im Jan. und Juli durch das Los bestimmt. Aufkünd.-Bekanntm. erfolgen im Deutschen Reichsanzeiger, Restantenlisten dazu in der Allgemeinen Verlosungstabelle von Ulrich Levysohn-Berlin zum April u. Oktober. Hinter- legungs-Zs. 2 % nach Ablauf des Fälligk.-Viertelj. Zahlst.: Berlin: Central-Landschaftskasse, ferner bei den Hauptkassen der einzelnen landsch. Kreditinstitute, sowie den mit Kassen- einrichtung versehenen Zweiganstalten der Reichsbank: Hamburg: Norddeutsche Bank. Verj. der Coup. in 4 J., der Stücke in 30 J. n. F. 4 % Landschaftl. Central-Pfandbriefe. In Umlauf am 1./1. 1922: M. 215 327 000 in Stücken à M. 150, 200, 300, 500, 1000, 3000, 5000. Kurs Ende 1912–1921: In Berlin: 95.30, 93, 95.20*, –, 90, –, 99*, 100.25, 99.50, 96.50 %. – In Frankf. a. M.: 103, –, –*, –, 90, –, 99*, – –, – %. Notiert auch in Breslau. 3½ % Landschaftl. Central-Pfandbriefe. In Umlauf am 1./1. 1922: M. 284 854 050 in Stücken à M. 100, 150, 200, 300, 500, 1000, 3000, 5000. Kurs in Berlin Ende 1912–1921: 86.10, 85, 86*, –, 80, –, 90*, 85.90, 88.50, 86.80 %. Notiert auch in Breslau, Halle a. S. 3 % Landschaftl. Central-Pfandbriefe. In Umlauf am 1./1. 1922: M. 105 408 700 in Stücken à M. 100, 150, 200, 300, 500, 1000, 3000, 5000. Kurs Ende 1912–1921: In Berlin: 77.60, 76.80, 75.50*, –, 68, –, 81*, 76.25, 79, 80.50 %. – In Hamburg: 77.50, 76.50, –*, –, 68, –, 81*, 74, 78, 80 %. Deutsche Pfandbriefanstalt in Posen, Sitz Berlin W. 57, Potsdamer Str. 74 mit Zweigstelle in Danzig. Gegründet: 21./3. 1910. Die Deutsche Pfandbriefanstalt ist eine durch Erlass vom 4./9. 1910 genehmigte Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Satzung in Nr. 255 des Reichs- u. preuss. Staatsanzeigers vom 29./10. 1910 veröffentlicht ist. Die Anstalt ist der Aufsicht des Staates unterstellt. Sie hatte ihren Sitz in Posen; durch die von der a. o. G.-V. ) am 14./3. u. 2./4. 1919 beschlossenen u. von der preussisch. Staatsregierung am 6./5. 1919 ge- nehmigten Anderungen der Satzung ist der Sitz der Anstalt nach Berlin verlegt worden. Dauer der Anstalt ist unbeschränkt. Zweck: Die Vermittlung u. Erleichterung des Realkredits für ihre Mitglieder. Die Be- leihungen der Anstalt haben sich innerhalb der ersten Werthälfte zu halten. Der der Be. leihung zugrunde zu legende Wert muss sowohl nach dem Ertragswert als auch nach dem Verkaufswerte des zu beleihenden Grundstücks gerechtfertigt sein. Der Beleihungswert bei Erbbaurechten ist anzunehmen gleich der halben Summe des Bauwerts u. des für die Zeit- dauer des Erbbaurechts kapitalisierten Ertrags. Ist der Ertragswert niedriger als der Bau- wert, so ist er als Beleihungswert anzunehmen. Kapital: Das Grundkapital der Anstalt besteht: 1) aus M. 4 200 000, die der preuss. Fiskus eingezahlt hat, davon M. 1 000 000 unverzinslich; die Erhöh. auf M 6 000 000 ist von der Staatsregierung zugesagt; 2) aus den Beträgen, die ihm auf Grund von Verträgen künftig überwiesen werden. Dem Grundkapital fliessen zu die bei dem Hypoth.-R.-F. freiwerdenden Beträge, soweit sie nicht anderweitig zu verwenden sind. Die Reserven der Anstalt bestehen aus dem allgem. R.-F., aus sonstigen von der Haupt- Vers. beschlossenen Rücklagen u. aus dem Hypoth.-R.-F. Dem allgemeinen R.-F. fliessen 25 % des durch die Jahresbilanz ausgewiesenen Reingewinns zu, welcher Satz bis auf 10 % herabgesetzt werden kann, wenn der allgem. R.-F. auf 25 % des Grundkapitals ange- wachsen ist. Dem Hypoth.-R.-F. wird eine Leistung des Schuldners in Höhe von 5 % des ursprünglichen Darlehensbetrages bei der Darlehensgewährung gutgeschrieben. Der Betrag wird zinslos gestundet u. der Tilg.-Beitrag in Höhe von ½ % 10 Jahre, der Tilg.-Beitrag in Höhe von ¼ % 20 Jahre dem Hypoth.-R.-F. zugeführt. Bei Eintritt von Verlusten, die aus dem sonstigen Anstaltsvermögen nicht gedeckt werden kénnen, ferner bei Kündigung des Darlehens sowie bei Auflösung der Anstalt wird der gestundete Restbetrag sofort fällig. Weitere 5 % des ursprüngl. Darlehensbetrages werden aus dem Reingewinn dem Hypoth.- R.-F. überwiesen. Auf Grund der Ermächtigung vom 4./9. 1910 ist durch Ministerial- erlass vom 21./9. 1910 der Anstalt das Recht zur Ausgabe auf den Inhaber lautender Pfand- briefe erteilt worden. Die Pfandbriefe sind mündelsicher auf Grund der Artikel 73 u. 74 des Preuss. Gesetzes v. 20./9. 1899. Für die Sicherheit der Pfandbriefe u. aller aus ibnen entspringenden Rechte haftet die Anstalt mit ihrem gesamten Vermögen. Bezüglich des Ge- samtbetrages der Pfandbriefe, des Deckungsverhältnisses von Hypoth. auf Grundstücken oder an Erbbaurechten, die zur Verhütung eines Verlustes erworben werden, sowie des vorüber- gehenden Ersatzes der zeitweilig fehlenden Hypoth.-Deckung gelten die entsprechenden Be. stimmungen des Hypothekenbankgesetzes. Zu einer Ausgabe von Pfandbriefen über den zehnfachen Betrag des Grundkapitals, des allgem. R.-F. u. des Hypoth.-R.-F. hinaus ist die Genehmigung der zuständigen Minister erforderlich. Im Beleihungsverkehr sind die Pfand- briefe zugelassen bei der Reichsbank (Klasse I), der Preuss. Staatsbank (Seehandlung)