78 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. 985. – Passiva: Grundkap. 4 200 000, do. Zuweis. a. verfall. Hyp.-Res. 7287, Hyp.-R.-F. 922 042, allg. R.-F. 270 000, Agio-Res. 30 000, Eff.-Res. 70 000, Kriegsrückst. 16 030, Kriegsfürsorge- Rückst. 12 000, Organisations-Rückst. 10 000, Talonsteuer-Res. 560, Pens.- u. Unterst.-F. 50 000, Vortrag an einmaligen Beiträgen aus dem Darlehnsgeschäft 12 358, do. an Stempelbeiträgen 7829, Tilg.-K. 57 301, Kredit. 607 082, noch auszuzahl. Beträge auf Hyp.-Darl. 27 879, Umlauf 4 % Pfandbr. 20 510 900, einzulösende Zinsscheine 605 800, anteilige Grundkap.-Zs. 32 250. Sa. M. 27 449 318. * Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Zs. 3¾ % u. 4½ % p. r. t. auf zinspflicht. Grundkap. 129 000allg. Verwalt.-Ausgaben 123 204, Besold. u. Kosten der Staatsaufsicht 128 979, Einlös.- Provis. 803, Pfandbr.-Zs. 834 887. – Kredit: Zs. aus Hyp.-Darl. 980 318, do. aus lauf. Guth. 76 750, do. aus Eff. 19 754, Gewinn aus Eff. 4457, Beiträge u. Eingänge aus dem Darlehns- 884, Disagio-Gewinn 129 406, Gewinnvortrag aus 1920 4319, Verlust aus 1921 985. Sa. M. 1 216 873. Kur- und Neumärkisches Ritterschaftliches Kredit-Institut in Berlin, Wilhelmplat 6. Errichtet: Am 14. Juni 1777. Das Institut gehört zum Verbande der Central-Land- schaft für die Preussischen Staaten. Es gibt „alte“ und „neue“ Pfandbr.; die „alten“ Pfandbr. lauten zum Teil auf Tlr. Gold, wobei der Tlr. Gold = M. 3.40 ist, zum Teil auf Courant (1 Tlr. = M. 3); es gibt von den „alten“ Pfandbr. 3, 3½ u. 4 %, wovon aber nur die 3½ % Pfandbr. notiert werden; Stücke à Tlr. 200, 300, 400, 500, 600, 700, 800, 900, 1000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Dieselbe erfolgt nicht planmässig, sondern nur auf Antrag derjenigen Grundbesitzer auf deren Güter Kur- u. Neumärk. Pfandbr. gewährt worden sind, u. zwar entweder durch Ankauf an der Börse oder durch Ausl. im Jan. oder Juli, wobei die Auszahlung 6 Monate später erfolgt. Von den „alten“ Pfandbr. sind noch in Umlauf Ende 1921: 4 % in Tlr. Gold 14 600, in Tlr. Courant M. 44 550, 3½ % in Tlr. Gold 71 200, in Tlr. Courant M. 1 282 800, 3 % in Tlr. Gold 2000, in Tlr. Courant M. 54 000. Kurs der 3½ % „alten“ Pfandbr. Ende 1912 bis 1921: 99, 96, 96*,. –, 95, –, 95*, –, 99, – %. Notiert in Berlin. Von „neuen' Pfandbr. gibt es nur 3½ %; die Ausgabe von 3 % Pfandbr. ist durch Allerh. E. v. 20./2. 1888 genehmigt, doch ist bisher noch keine Em. von 3 % „neuen“ Pfandbr. erfolgt. Stücke à Tlr. 50, 100, 200, 500, 1000 = M. 150, 300, 600, 1500, 3000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg. wie bei den „alten“ Pfandbr. Von den „neuen“ Pfandbr. sind Ende 1921 in Umlauf 3½ % Pfandbr. M. 10 282 350. Zahlst.: Berlin: Kur- u. Neumärk. Ritterschaftl. Darlehns- kasse. Kurs der 3½ % „neuen“ Pfandbr. Ende 1912–1921: 92.25, 91.90, 93.90*, –, 94, –, 940, 95, 99, 110 %. Verj. der Coup. in 4 J. (K.), der Stücke in 30 J. (F.) Kur- und Neumärkische Ritterschaftliche Darlehns-Kasse in Berlin, Wilhelmplatz 6. Inhaberin der Kur- u. Neumärkischen Ritterschaftlichen Darlehns-Kasse in Berlin, welche Niederlassungen in Frankf. a. O., Prenzlau, Luckau unterhält, ist das Kur- u. Neumärkische Ritterschaftliche Kredit-Institut; sie dient zur Unterstützung der Operationen dieses Instituts sowie zur Förderung und Erleichterung des ländl. Kredits. Die disponiblen Mittel des Kur- u. Neumärk. Ritterschaftl. Kredit-Instituts sind der Darlehns- Kasse zur Bildung ihres St.-Kap. darlehnsweise überwiesen. Das St.-Kap. der Darlehns- Kasse beträgt am 31./12. 1921: M. 4 144 740.04. Der allg. R.-F. der Darlehns-Kasse dient zur Deckung etwaiger Ausfälle bei der Verwaltung der Darlehns-Kasse u. ist Eigentum des Kur- u. Neumärk. Ritterschaftl. Kredit-Instituts (am 31./12. 1921: M. 425 500 5 % Deutsche Reichs- anleihe, M. 25 700 3½ % Landschaftl. Centr. Pfandbr., M. 183 800 4 % dergleichen). Daneben besteht ein Kursausgleichsfonds in Höhe von M. 1 000 000, welcher ausschl. zur Deckung etwaiger Kursverluste in den eigenen Wertp. der Darlehnskasse u. zur Verstärk. ihrer Betriebsmittel dient. Nach $ 4 ihres Statuts in der Fassung des mittels Allerh. E. v. 18./2. 1901 genehm. Nachtrags ist die Darlehns-Kasse u. a. befugt, auf Grund unkündbarer, einer regel- mässigen Tilg. unterworfener Darlehen an Körperschaften des öffentl. Rechtes (Kreise, Stadt- u. Landgemeinden, Kirchen- u. Schulgemeinden etc.), welche innerhalb der Provinz Brandenburg oder in den zum Bereiche des Kur- u. Neumärk. Ritterschaftl. Kredit-Instituts gehörigen Teilen der Nachbarprovinzen ihren Sitz haben, das Recht der Zwangsumlage auf ihre Mitgl. besitzen sowie zur Aufnahme dieser Darlehen die erforderl.- Genehm. ihrer Auf- sichtsbehörde erhalten haben, bis zum Belaufe der der Darlehens-Kasse aus diesen Geschäften erwachsenden Forder. 5 %, 4½ %, 4 %, 3½ % u. 3 % verzinsl., seitens der Gläubiger unkündbare Inhaber-Schuldverschreib. (Kur- u. Neumärk. Ritterschaftl. Kommunal-Schuldverschreib.) aus- zugeben. Die ausgegebenen Kommunal-Schuldverschreib. müssen in Höhe ihres Nennwerts stets durch den Betrag der ihnen zugrunde liegenden Darlehensforderungen von mindestens gleicher Höhe und gleichem Zinsbetrag gedeckt sein. Die als Unterlage dienenden Darlehen unterliegen einer regelmässigen Amort., welche mit jährl. mind. ½ % der Darlehenssumme, im Falle der Ausreichung eines Zuschussdarlehens aber für die Dauer des Bestehens des- selben mit mind. 1 % der Darlehenssumme zu bewirken ist. Die eingehenden Tilg.-Beiträge werden zu einem gemeinsamen von dem sonstigen Vermögen der Darlehns-Kasse getrennt