80 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. glied der Stadtschaft bescheinigt, dass die Gebäude sich in gutem baulichen Zustande befinden u. ihr zeitiger Bauwert der Taxe noch entspricht. Werden auf einem beliehenen Grundstücke Neubauten errichtet, so ist der Vorstand befugt, ein neues Stadtschaftsdarlehen nach Massgabe des Mehrwertes des Grundstückes zu gewähren, sobald die Neubauten versichert u. zur Gebäudesteuer veranlagt bezw. angemeldet sind. Der Schuldner hat beim Empfang des Darlehens ½ % desselben als Beitrag zu der zu bildenden Sicherheitsmasse der Stadtschaft zu zahlen u. das Darlehen bei einer ersten Hypothek mit jährlich ¼ %, bei einer zweiten Hypothek mit 2 % mehr zu verzinsen, als der Zinsfuss der gewährten Pfandbriefe beträgt. Hiervon fliessen bei ersten Hypotheken ½ %, bei zweiten Hypotheken ¼ % in die Betriebs. masse behufs Bestreitung der Verwaltungskosten u. bei ersten Hypotheken ¼ %, bei zweiten Hypotheken 1 %, bis das Guthaben des verpfändeten Grundstückes an der Sicherheitsmasse 5 % bezw. 10 % des Stadtschaftsdarlehens erreicht, in die Sicherheitsmasse u. von da ab in die Tilgungsmasse, das restliche ½ % fliesst in eine Sonderrücklage zur Sicherstellung der zweiten Hypotheken. Überschüsse, die sich für die Betriebsmasse beim jährlichen Abschluss ergeben, werden bis zur Erreichung eines Bestandes von 10 % des Stadtschaftsbriefumlaufes zur Hälfte, von da ab vollständig an die Sicherheitsmasse abgeführt. Den Inhabern der Stadt- schaftsbriefe wird für alle aus diesen Schuldverschreib. entspringenden Forderungen vom Provinzialverband von Brandenburg in voller Höhe u. unmittelbare Sicherheit gewährt. Der Vorstand ist befugt, mit Zustimmung des Verwaltungsrates von den Mitgliedern, die für alle Verbindlichkeiten u. Hypothekenausfälle haften, nach Verhältnis ihrer ursprüngl. Stadtschaftsbriefdarlehen Zuschüsse bis höchstens 5 % bei ersten Hypotheken bezw. 10 % bei zweiten Hypotheken, ihrer Darlehen einzuziehen. Die Zuschüsse können aus den baren Beständen der Tilgungsmassen entnommen werden. Im übrigen dienen zur Befriedigung der Stadtschaftsbriefinhaber die Hypotheken der Stadtschaft u. deren sonstiges Vermögen. Der Gesamtbetrag der im Umlauf befindlichen Stadtschaftsbriefe muss in Höhe des Nennwertes jederzeit durch Hypoth. von mindest. gleicher Höhe u. mindest. gleichem Zinsertrage gedeckt sein. Aus der Tilgungsmasse erfolgt die Tilg. der Stadtschaftsbriefe entweder durch Kündig. oder durch freihändigen Ankauf. Die Kündig. geschieht auf Grund einer Auslos., die je einmal im Laufe jeden Halbjahres stattfindet. Die Rückzahlung erfolgt 3 Monate später. Die Stadtschaftsbriefe sind nach den Bestimmungen des Preussischen Ausführungsgesetzes zum Bürgerl. Gesetzbuch Art. 73 Abs. 2 u. 74 Nr. 3 mündelsicher. Im Jahre 1921 erhielt die Stadtschaft auf Grund des Gesetzes zur Förderung der Stadt- schaften vom 8./6. 1918 ein Staatsdarlehen in Höhe von M. 2 000 000, welches für die ersten 3 Jahre unverzinslich ist. 4 % Stadtschaftsbriefe, Reihe I. M. 5 000 000 in Stücken à M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Die Stadtschaftsbriefe können seitens der Stadtschaft nur behufs der satzungsmässigen Tilg. gekündigt werden. Zahlst.: Berlin: Kasse der Stadtschaft, Branden- burgische Landeshauptkasse, Deutsche Bank u. deren Filialen. Aufgelegt 21./8. 1912 M. 3 000 000 zu 99 %. Kurs für Serie I/V Ende 1912–1921: In Berlin: 98.70, 95.10, 96.20*, –, 86, –, 93*, 97, 96.75, 97.25 %. 4 % Stadtschaftsbriefe, Reihe II. M. 5 000 000 in Stücken à M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg wie Reihe I. Zahlst.: Kasse der Stadtschaft, Brandenburgische Landes- hauptkasse, Commerz- u. Privat-Bank u. deren Niederlassungen, Deutsche Bank u. deren Fil., Potsdamer Credit-Bank. Eingeführt in Berlin 23./11. 1912. Kurs mit Reihe I zus. notiert. 4 % Stadtschaftsbriefe, Reihe III. M. 20 000 000 in Stücken à M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg. wie Reihe I. Zahlst.: Kasse der Stadtschaft, Brandenburgische Landeshauptkasse, Bank für Handel u. Ind. u. deren Niederlassungen, Commerz- u. Privat- Bank u. deren Niederlassungen, Deutsche Bank u. deren Filialen, Dresdner Bank u. deren Niederlassungen, Potsdamer Credit- Bank. Eingeführt in Berlin 23./11. 1912. Kurs mit Reihe I/II zus. notiert. 4 % Stadtschaftsbriefe, Reihe IV. M. 5 000 000 in Stücken à M. 5000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg. wie Reihe I. Zahlst. wie Keihe III. Eingeführt in Berlin 4./12. 1913. Kurs mit Reihe IIIII zus. notiert. 4 % Stadtschaftsbriefe, Reihe V. M. 5 000 000 in Stücken à M. 100, 1000, 2000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg. wie Reihe I. Zahlst. wie Reihe III. Eingeführt in Berlin 4./12. 1913. Kurs mit Reihe I/IV zus. notiert. 4 % Stadtschaftsbriefe, Reihe VI. M. 10 000 000 in Stücken à M. 1000, 2000, 5000, 10 000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg. wie Reihe I. Zahlst.: Berlin: Kasse der Stadtschaft, Deutsche Girozentrale sowie sämtl. Berliner Grossbanken u. deren Depositenkassen. Eingeführt in Berlin im Juni 1920. Kurs mit Reihe I/V zus. notiert. 4 % Stadtschaftsbriefe, Reihe VII. M. 20 000 000 in Stücken à M. 500, 1000, 2000, 5000, 10 000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg. wie Reihe I. Zahlst. wie Reihe VI. Einführung in Berlin im Juni 1921. Verj. der Zinsscheine in 4 J. (K.), der verl. Stücke in 30 J. (F.). Vorstand: Dir. Heinze, stellv. Dir. Dr. Pabst, Landesrat Dr. Goeze. Stellv. Vorstands- Mitglieder: Landesrat Dr. von Witzleben, Landesbaurat Lang, Baurat Neujahr. Provinzialkommissar: Geheimer Regierungsrat Gerhardt, Landessyndikus der Provinz Brandenburg. Bilanz am 31. Dez. 1921: Aktiva: Kassa 74 337, Guth. bei öffentl. Kassen u. Banken 21 476 057, sonst. Debit. 709 660, Pfandbr.-Darlehen 53 911 650, Zuschuss-Darlehen 532 031,