90 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. der Betrag des gewünschten Darlehens den 20fachen Betrag des Grundsteuer-Reinertrages nicht übersteigt, kann von einer Taxe abgesehen werden. Andernfalls ist der Wert des zu beleihenden Grundstückes nach Massgabe eines ministeriell genehmigten Taxreglements durch eine Schätzung seitens sachverständiger Vertrauensmänner zu ermitteln, welche von den ländlichen Kreistagen vorgeschlagen sind. Der nach Massgabe dieser Tax- grundsätze festgesetzte Wert der zum Pfande angebotenen Grundstücke darf bei Bemessung des Darlehensbetrages nicht über die Hälfte des Taxwertes hinaus berücksichtigt werden. Sicherheit: Für die Sicherheit der Pfandbr. u. aller aus denselben entspringenden Rechte ist der Verband verhaftet; falls das Vermögen desselben nicht ausreicht, haften die Ver. bands-Mitglieder solidarisch bis zur Höhe von 5 % des bei Entstehung des Verlustes unab- getragenen Darlehens. Soweit der Pfandbrief-Gläubiger nicht aus dem R.-F. befriedigt werden kann, ist er befugt, in Höhe der ihm zustehenden Forderungen aus den dem Verbande gehörigen Hypoth.-Forderungen sich diejenigen richterlich mit den Rechten eines Zessionars überweisen zu lassen, welche er auswählt. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg.: Die Pfandbr. können von dem Verbande nur zum Zwecke der statutenmässig zu bewirkenden Einlös. und mit 6 Monaten Frist gekündigt werden. Zur Amort. zahlen die Schuldner jährl. ½ % des empfangenen Darlehens, und dieses ½ % wird wieder zur Amortisation der Pfandbr. durch Ankauf oder Ausl. verwendet. Verstärkte Tilg. ist insofern zulässig, als der Schuldner das Pfandbr.-Kapital ganz oder teilweise, aber nur in Pfandbr. des Verbandes von demselben Zinsfusse, in welchem das Darlehen gewährt ist, rückzahlen kann. Zahlst.: Kiel: Kasse des Verbandes: Berlin: Darmstädter u. Nationalbank u. Deutsche Bank. Die Pfandbriefe sind mündelsicher. 4 % Schleswig-Holstein. Pfandbriefe. In Umlauf Ende 1921: M. 45 777 100 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000, 5000. Kurs in Berlin Ende 1912–1921: 95.40, 93, 93.30*, –, 93, – 106*, 102, 103, 101 %. Kurs in Hamburg Ende 1921: 102.50 %. 3½ % Schleswig-Holstein. Pfandbriefe. In Umlauf Ende 1921: M. 19 953 100 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000, 5000. Kurs in Berlin Ende 1912–1921: 87.60, 84.50, –*, –, 86, —, 96*, 83.50, 92.25, 98 %. Kurs in Hamburg Ende 1921: 96 %. 3 % Schleswig-Holstein. Pfandbriefe. In Umlauf Ende 1921: M. 1 409 200 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000, 5000. Eingeführt am 10./4. 1895 zu 95 %. Kurs in Berlin Ende 1912–1921: –, 75.40, –*, –, 75, –, 90*, 89.25, 85, – %. Kurs in Hamburg Ende 1921: 82 %. Verj. der Zinsscheine in 4 J. (K.), der Stücke in 30 J. (F.) Bilanz am 31. Dez. 1921: Aktiva: Hypothek.-Kto. 69 106 500, Effekten-Kto 4 % noch unbegeb. Pfandbr. 82 921, do. 3 % noch unbegeb. Pfandbr. 10 086, Kassa 184 442, Abrechn.- Kto, versch. Schuldner 9133, Bank-Guthaben I1 461 590, Zinsrestanten 39 289, noch nicht er. stattete Auslagen 170, Stempel 5649, Mobil. 1, Kto pro Diverse 567 973, Kursausgleichs-Kto 264 761, Geschäftsanteil-Kto 11 700, Kriegsanleihe 288 000, Effekten des R.-F. 1 021 450. – Passiva: 4 % Pfandbr. 45 859 200, 3 ½ % Pfandbr. 19 987 100, 3 % Pfandbr. 1 421 500, amort. Pfandbr. 1 838 700, Amort.-Kto 219 925, zuviel begebene 3½ % Pfandbriefe 33 320, Abrechn- Kto versch. Gläubiger 681 488, Auslagen-Kto. versch. Gläubiger 163. Taxverfahren-Kto 190, Kto pro Diverse versch. Gläubiger 112 550, Prämien für Tilgungshypoth.-Schuldner 40 558, Einkommensteuer (10 % Lohnabzug) 3959, Kapitalertragssteuer 40 371, Talonsteuer 93 000, Ruhegehalts-Rückl.-F. 81 863, R.-F. 1 577 071, rückst. noch nicht eingelöste alte Zinsscheine 121 433, noch nicht eingel. am 2./1. 1922 fällige Zinsscheine 941 274. Sa. M. 73 053 666. Landschaft der Provinz Westfalen in Münster. Statut genehmigt durch E. v. 15./7. 1877 mit Abänder., genehmigt durch E. v. 27./7. 1883, 31./8. 1885, 20./11. 1889, 12./10. 1896, 18./9. 1899, 28./1. 1901, 17./9. 1909 u. 21./6. 1913. Zweck: Die Landschaft der Provinz Westfalen ist eine öffentliche Kreditanstatl, welche den Grundbesitzern der Provinz Westfalen, der Kreise Rees, Dinslaken, Stadt- u. Landkreis Essen u. Stadtkreise Duisburg, Mülheim a. Ruhr u. Oberhausen u. der Fürstentümer Waldeck u. Pyrmont den Realkredit für deren Besitzungen zu vermitteln bezweckt; sie hat das Recht, zur Beschaffung der zur Beleihung des Grundbesitzes ihrer Mitglieder erforderlichen Valuta, mündelsichere Pfandbr. auszufertigen. Die Beleihung erfolgt It. Statut innerhalb der ersten zwei Dritteile des Ertragswertes der zu beleihenden Objekte durch erststellige Hypothek. Ausser den Hypoth. haften den Pfandbr.-Inh. die sämtl. Mitgl. der Landschaft solidarisch bis zu 5 % ihres urspr. Schuldkapitals, ausserdem das gesamte Vermögen der Landschaft. Die älteren Pfandbr. können von dem Verbande nur zum Zwecke der statutenmässig zu bewirkenden Einlösung u. mit 6 Monat Frist gekündigt werden. Für die seit 1./1. 1897 aus- gegebenen Pfandbr., welche den Stempel „Folge II“ tragen, ist auch Rückzahlung in bar u. demgemäss Ausl. u. Künd. der betr. Pfandbriefe zulässig. Die seit dem 1./1. 1900 aus- gegebenen Pfandbriefe, welche den Stempelaufdruck „Folge III“ tragen, können mit Ge- nehmigung der Staatsregierung den Inhabern zum Zweck der Umwandlung mit 6 Monat Frist gekündigt werden. Die Tilg. erfolgt halbjährl. mit ½ % des Nominalbetrages unter Zurechnung der Zs. der Tilgungsguthaben. Mit den Zinsen wird ¼ % Beitrag zu den Verwaltungskosten erhoben. Der Überschuss der Verwalt. wird bis zur Höhe von % des Schuldkapitals alljährlich den Schuldnern im Reserve- bez. Tilg.-Kto gutgeschrieben u. der verbleibende Rest dem „Eigentümlichen Fonds der Landschaft“ überwiesen. Wenn der Kurs