** Landschaftliche Pfandbriefe etc. 95 Rang mit den Pfandbr.-Darlehen versichert und durch Amortisation oder Ratenabzahlung längstens binnen 10 J. getilgt. Die Höhe der Verzinsung der Zusatzdarlehen bleibt der Vereinbarung zwischen dem Vorst. und dem Darlehensnehmer überlassen. Für die Pfandbriefe dient als Sicherheit ausser den hypothekarischen Darlehnsforderungen das ganze Vermögen der Bank u die Haftsumme der Genossen (für je M. 100 Anteil M. 1000 Haftsumme). In der o. G.-V. v. 31./3. 1919 wurde eine Kommission gewählt, welche die Frage der Fusion mit einer Aktien-Hypothekenbank zu prüfen hatte. Infolge des Entgegenkommens der Staatsregier. u. der landwirtschaftl. Genossenschafts-Zentralen wurden die Betriebsmittel der Bank im Jahre 1919 erheblich verstärkt. Das Staats- ministerium für Landwirtschaft stellte der Bank einen zinslosen Vorschuss von M. 3 400 000 zur Verfüg. unter der Beding., dass dieser Betrag zurückzuzahlen ist, falls die Bank sich auflösen oder mit einem anderen nicht ausschliessl. landwirtschaftl. Bedürfnissen dienenden Kreditinstitut sich vereinigen oder die Geschäftsführung der Bank zu Bedenken Anlass geben sollte. Die landwirtschaftl. Genossenschafts-Zentralen gewähren ein ihrerseits unkündbares nur mit 3 % verzinsliches Darlehen von M. 2 500 000. Kapital: Die erforderlichen Betriebsmittel werden gebildet 1) durch die Geschäftsanteile, 2) durch die vom Staate gewährten Vorschüsse und Zuschüsse, 3) durch Ausgabe von Pfandbr. u. Schuldbr. (Kommunal-Oblig.). ad 1) Das Geschäftsanteile-Kto betrug Ende 1921 M. 4 708 800, die Zahl der eingetrag. Genossen am 1./1. 1922: 17 535 mit 44 069 einbezahlten Geschäftsanteilen, welche eine Haftsumme von M. 44 069 000 darstellen. ad 2) Der Vorschuss der Regierung betrug Ende 1897 M. 2 000 000, von denen M. 1 000 000 zins- frei, M. 1 000 000 mit 3 % zu verzinsen sind. Durch Gesetz v. 24./1. 1898 ist der Bank ein weiterer, je nach Bedarf zu entnehmender, jederzeit kündbarer Staatsvorschuss von M. 3 000 000, zu 3 % verzinslich, gewährt worden, wovon M. 2 000 000 im Jahre 1898, die restlichen M. 1 000 000 im Jahre 1900 erhoben wurden. Ein weiterer zins.- loser Vorschuss von M. 3 400 000 wurde im Jahre 1919 seitens der Staatsregier. gewährt, ein mit 3 % verzinsliches Darlehen in Höhe von M. 2 500 000 seitens der landwirt- schaftl. Genossenschafts-Zentralen gegeben, insgesamt M. 10 900 000. Ferner leistete der Staat einen nicht rückzahlbaren Spesenzuschuss bis zum Betrage von M. 60 000 für die XXIII. Finanzperiode u. einen solchen von je M. 40 000 für jedes Jahr der XXIV., XXV., XXVI. u. XXVII. Finanzperiode. Die Pfandbr. u. Kommunal-Oblig. sind auf Grund des Art. 32 des Gesetzes v. 9./6. 1899, Übergangsvorschriften zum Bürgerl. Gesetz- buche betreffend, zur Anlegung von Mündelgeldern und zur Anlage von Kapitalien von Stiftungen u. Gemeinden für geeignet erklärt worden. Nach dem Gesetz vom 22./12. 1899 steht den Inhabern von Pfandbr. der Bank das in § 35 Hypoth.-Bank-Ges. bestimmte Vorrecht zu. Zahlstellen: Kasse der Bayer. Landwirtschaftsbank in München, sämtliche Nieder- lass. der Bayer. Staatsbank, der Bayer. Disconto- u. Wechselbank A.-G. u. der Deutschen Bank; ferner die Bayer. Girozentrale u. die ihr angeschlossenen öffentl. Sparkassen, die Landwirtschaftl. Zentralgenossenschaften u. die ihnen angeschlossenen Darlehnskassenvereine sowie die Ludwigshafen u. ihre sämtl. Zweigniederlassungen. 3½ % Bayer. Landwirthsch.-Bank-Pfandbr., Serie 1, 2 u. 3 zu M. 5 000 000, M. 10 000 000 u. M. 20 000 000 in Stücken zu M. 2000, 1000, 500, 200, 100. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg.: binnen längstens 58 Jahren durch Verlos. oder ausserord. Kündig. 3½ % Bayer. Landwirthsch.-Bank-Pfandbr., Serie 4–11 zu je M. 10 000 000 in Stücken zu M. 5000, 2000, 1000, 500, 200, 100. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg.: binnen längstens 58 Jahren durch Verlos. oder ausserord. Kündig. Eingef. in München 2./6. 1897 zu 100.20 %, in Augsburg seit Januar 1906. Kurs in München Ende 1912–1921: 88, 87, 88.50*, –, 83, –, 95, 93, 975 5 9% 4 % Bayer. Landwirthsch.-Bank-Pfandbr., Serie 12–18 zu je M. 10 000 000, Serie 19 zu M. 5 000 000, Serie 20 zu M. 10 000 000 in Stücken zu M. 5000, 2000, 1000, 500, 200, 100. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: binnen längstens 54 Jahren durch Verlos., ausserord. Kündig. oder durch Rückkauf. Eingeführt in Augsburg u. München 29./4. 1908 zu 99.80 %. Kurs in München Ende 1912–1921: 99.25, 97, 97.60*, –, 93, –, 102*, 100, 108, 105 %. 4 % Bayer. Landwirthsch.-Bank-Kommunal-Oblig., Serie 1 zu M. 2 000 000, Serie 2 zu M. 3 000 000 in Stücken zu M. 2000, 1000, 500, 200, 100; Serie 5, 6, 7 u. 8 zu je M. 5 000 000, Serie 9–13 zu je M. 10 000 000 in Stücken zu M. 5000, 2000, 1000, 500, 200, 100. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg.: binnen längstens 54 Jahren durch Verlos., ausserord. Kündig. oder durch Rück- kauf. Eingef. in München 19./9. 1900 zu 100 %, in Augsburg im Januar 1906. Kurs in München Ende 1912–1921: 99.25, 97, 97.60*, –, 92, –, 96*, 99, 102, 101 %. 3½ % Bayer. Landwirthsch.-Bank-Kommunal-Oblig., Serie 3 u. 4 zu je M. 5 000 000 in Stücken zu M. 5000, 2000, 1000, 500, 200, 100. Zs: 1./1., 1./7. Tilg.: binnen längstens 58 Jahren durch Verlos., ausserord. Kündig. oder durch Rückkauf. Eingef. in München 3./4. 1902 zu 98.50 %, in Augsburg im Januar 1906. Kurs in München Ende 1912–1921: 88, 86, 88*, –, 82, –, 85*, 88, 96, 94 %. Verj. der Zinsscheine bei den Pfandbr. Serie 1–3 in 5 Jahren, bei den Pfandbr. Serie 4–20 u. :den Kommunal-Oblig. in 4 Jahren (K), der verl. Pfandbr. u. Kommunal- Oblig. in 30 Jahren (F.). Auf verloste Pfandbriefe u. Kommunal-Oblig. werden vom Tage der Fälligkeit an 1 % Deposital-Zs. vergütet. Geschäftsjahr: Kalenderj.