104 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. unterliegt u. eine öffentlich-rechtliche Körperschaft selbstschuldnerische Bürgschaft über. nimmt; b) Darlehen an Gemeinden u. Kreise gegen einfaches Schuldbekenntnis. — Der Zinsfuss der Aktivkapitalien ist 0.25 % bis 0.50 % höher als der der Passiv- kapitalien. Die Darlehen sind Amort.-Darlehen, der jährl. zu leistende Abtrag beträgt mind. ½ %. Die Anstalt verschafft sich die Mittel zur Ausleihung durch Ausgabe von – seitens der Inhaber unkündbaren — Schuldverschreib., welche durch den Darlehens- bestand, den R.-F., das Vermögen des Bezirksverbandes u. dessen Steuerkraft gesichert sind. Nach der Satzung ist aus den Betriebsüberschüssen u. etwaigen ausserord. Einnahmen sowie – soweit erforderlich –— durch Zuschlag seiner eigenen Zs. ein R.-F. in Höhe von mind. 1 % der im Umlauf befindl. Schuldverschreib. der Kreditkasse anzusammeln. Derselbe dient dazu, etwaige rückständige Amort.-Beträge, Zs. u. Kosten vorzuschiessen u. etwaige Ausfälle zu decken. Der R.-F. ist in mündelsicheren Wertp. anzulegen, unter denen sich eigene Schuldverschreib. nicht befinden dürfen. Hat der R.-F. die vorgeschriebene Höhe erreicht, so sind von den etwa verbleibenden Überschüssen der Kasse, nötigenfalls nach Abzug eines vom Bezirksverbande zu Spezialreserven bestimmten Betrages 20 % dem Stammvermögen zuzuführen. Die Landeskreditkasse ist zugleich Girozentrale der Spar- kassen im Reg.-Bezirk Cassel u. in Waldeck. Am 31./12. 1921: Stammvermögen M. 6 288 438, R.-F. (einschl. des Gewinnvortrages für 1922 von M. 104 435) M. 3 626 349. Die Schuld- verschr. sind im Deutschen Reich mündelsicher lt. Beschluss des Bundesrats v. 7./7. 1901; dieselben werden von der Reichsbank in Klasse I beliehen. In Umlauf Ende 1921 befanden sich einschliessl. der im eigenen Besitz befindlichen Stücke und M. 900 älteren gekündigten u. ausser Verzinsung getretenen folg. Schuld- verschreibungen: 3 % der Serie 17 aus Emission vom 1./4. 1895 M. 2 443 300 „% „ 12./12. 1888 „ 11 556 200 %% . „ 10./12. 1895 „ 24 655 200 „% „ 20./6. 1899 „ 39 015 600 8% 6 „ 2./3. 1900 „ 14 063 500 %% „ 11/1. 4907 4860 700 43% .. „ 11./1. 1907 „ 17 382 900 % „ 24./10. 1908 „ 18 067 500 % „ 28./1. 1909 „ 18 192 600 % %. „ 24./9. 1912 „ 17 493 900 % 5 „ 26./11. 1913 „ 29 205 600 4% „ 26./11. 1913 „ 29 809 000 3% „ 26./11. 1913 „ 39 969 800 % „ 18./6. 1920 „ 17 757 100 4½ % 30 4 „ 18./6. 1920 „ 24 138 500 4½ % (beiderseits kündbar) „ 24./11. 1914 „ 50 000 000 im Gesamtbetrage von Ende 1921 = M. 357 112 300 (darunter M. 1 216 900 gekündigte). Von den Schuldverschreib. werden gehandelt: 3½ % Schuldverschreib., Serie XIX. M. 60 000 000, davon in Umlauf Ende 1921: M. 39 015 600 in Stücken à M. 200, 300, 500, 1000, 2000. Zs.: 1./3., 1./9. Tilg.: Künd. u. Verl. bis 1./9. 1907 aus- geschlossen; von dieser Zeit an völlige oder teilweise Künd. mit 3 monat. Künd.-Frist zulässig. Solange keine Gesamtkünd. stattfindet, gelangt jährl. derjenige Betrag der ausgegeb. Schuld- verschreib. zur Einlös., welcher im vorausgegang. Jahre auf die mittels derselben gewährten Dar- lehen bar zurückgez. ist, mind. ½ %. Bis 1./9. 1907 werden die einzulösenden Schuldverschreib. nur durch Ankauf erworben, von da ab, soweit nicht angekaufte Stücke zur Einlös. verwendet werden, durch Verl. bestimmt. Zahlst.: Landeshauptkasse zu Cassel u. Landes-Rentereien in den Kreisstädten; ferner Berlin: Preussische Central-Genossenschaftskasse, Dresdner Bank; Berlin und Frankfurt a. M.: Deutsche Bank; Frankfurt a. M.: Deutsche Vereinsbank, Cassel: Sämtl. Bankfirmen; Gotha: Deutsche Bank Fil. Gotha; Hannover: Ephraim Meyer & Sohn, Disconto-Ges. Fil. Hannover; ausserdem, jedoch nur Zinsscheineinlösungs- stelle: Berlin u. Frankf. a. M.: Disconto-Ges. Eingef. in Berlin 7./3. 1903 zu 100.50 %. Kurs in Berlin Ende 1912–1921: 89.60, 85.75, 86.60', –, 82, –, 85*, 88, 87.25, 90 %. Verj. der Zinsscheine 4 J. (K.), der verl. Stücke in 30 J. (F.) 3½ % Schuldverschreib., Serie XXI. M. 30 000 000, davon in Umlauf Ende 1921: M. 3 360700 in Stücken à M. 100, 200, 300, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1./3., 1./9. Tilg.: Kündig. u. Verlos. bis 1./3. 1917 ausgeschl., von dieser Zeit an völlige oder teilweise Kündig. mit 3 monat. Kündigungsfrist zulässig. So lange nicht die ganze Serie gekünd. wird, kommt von 1917 ab jährlich mind. 1 % des Betrages der ausgegebenen Schuldverschreib. zur Einlösung unter Einrechnung der auf die aus der Serie gewährten Darlehen in Zahlung gegebenen Schuldverschreib. Die Tilg. erfolgt entweder durch Rückkauf oder Verlos. Zahlst. für fällige Zinsscheine u. rückzahl- bare Schuldverschreib. sowie Ausreichungsstellen der neuen Zinsscheine: Landeshauptkasse zu Cassel und die Landes-Rentereien in den Kreisstädten, sowie sämtliche Bankfirmen in Cassel; ferner Berlin: Preuss. Central-Genossensch.-Kasse, Delbrück Schickler & Co., Disconto- Ges., Dresdner Bank; Frankfurt a. M.: Disconto- Ges., Dresdner Bank; Hannover: Ephraim Meyer & Co. – nur für fällige Zinsscheine u. rückzahlb. Schuldverschreib.: Berlin: Darm- städter u. Nationalbank, Deutsche Bank; Frankf. a. M.: Deutsche Vereinsbank, Deutsche Bank, Gotha: Deutsche Bank Fil. Gotha; Hannover: Disconto-Ges., Dresdner Bank, Hannov. Bank