112 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. 1./7. 1906 gekündigt mit der Massgabe, dass diejenigen Schuldverschreib. in Kraft bleiben u. vom 1./7. 1906 ab bis zum 31./12. 1906 noch weiter mit 4 %, v. 1./1. 1907 ab aber mit 3½ % jährl. verzinst werden, deren Inh. mit der angebotenen Zinsermässig. einverstanden sind u. die Schuldverschreib. in der Zeit vom 22./1. bis Ende Febr. 1906 zur Abstemp. einreichen. Im übrigen bleiben die urspr. Künd.- u. Rückzahl.-Beding. bestehen, nach denen die Dir. verpflichtet ist, von 5 zu 5 Jahren Schuldverschreib. im Betrage von mind. M. 1 000 000 zu tilgen, u. soweit die Dir. nicht bereits durch Rückkauf erworb. Stücke zur Tilg. verwenden will, solche durch Verl. zu bestimmen. Die erste dieser Raten ist am 2./1. 1910 fällig. Künd. der ausgel. Stücke sowie Künd. der ganzen Anleihe ist mind. 6 Mon. vor dem Rückz.-Termine zu Veröffent- lichen. Kurs in Frankf. a. M. der 4 % Schuldverschreib. Ende 1900–1905: 100.50, 102, 103, 102.40, 102.20, 101 %; der 3½ % abgest. Schuldverschreib. ult. 1906: 98.80 %. Seit 6./3. 1907 mit Schuldverschreib. Lit M, N, P zus.notiert. 3½ % abg. Schuldverschreibungen Lit. R vom 1./4. 1901. Em.: M. 10 000 000. In Umlauf Ende 1920: M. 5 558 600 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Im Dez. 1905 wurden seitens der Dir. sämtl. im Verkehr befindl. Schuldverschreib. zur Rückzahl. per 1./7. 1906 gekündigt mit der Massgabe, dass diejenigen Schuldverschreib. in Kraft bleiben u. vom 1./7. 1906 ab bis zum 31./12. 1906 noch weiter mit 4 %, vom 1./1. 1907 ab aber mit 3½ % verzinst werden, deren Inh. mit der angebotenen Zinsermässig. einverstanden sind und die Schuldverschreib. in der Zeit vom 22./1. bis Ende Febr. 1906 zur Abstemp. einreichen. Im übrigen bleiben die urspr. Künd.- u. Rückzahl.-Beding. bestehen. Bei den Schuldverschreib. ist eine planmässige Rückzahl. im Wege der Auslos. nicht vorgesehen; bei Teilzahl. dürfen nur ganze Abteil. (à M. 1 000 000) gekündigt werden, u. zwar zunächst die Abteil. 1 u. dann die übrigen der Reihenfolge nach. Bis 1./7. 1956 muss die ganze Anleihe zurückgezahlt sein. Jede Künd. ist mind. 6 Mon. vor dem Rückzahl.-Termin zu veröffentlichen. Kurs in Frank- furt a. M. seit 6./3. 1907 mit Lit. S zus. notiert. 3½ % Schuldverschreib. Lit. S v. 1./8. 1902. Em.: M. 10 000 000. In Umlauf Ende 1920. M. 9 734 600 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Vor dem 1./4. 1907 ist die Landesbank nicht berechtigt, die Serie ganz oder zum Teil nach vorher. Kündig. zurück. zuzahlen. Die Verl. einzelner Schuldverschreib. findet nicht statt, vielmehr darf die Landes- bank nur ganze Abteil. (à M. 1 000 000), welche durch das Los bestimmt werden, zur Rückzahl. kündigen. Bis zum 1./4. 1957 muss die ganze Anleihe zurückbez. werden. Jede Kündig. ist mind. 6 Mon. vor dem Rückzahl.-Termin zu veröffentlichen. Die Schuldverschreib. Tit. 8 wurden in Frankf. a. M. am 24./12. 1902 zu 100 % eingeführt. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1912–1921: 92, 91.50, 91.50*, –, 84, –, 83.50*, 83.50, 89, 87 %. 3½ % Schuldverschreib. Lit. T v. 1./10. 1904. Em. M. 20 000 000. In Umlauf Ende 1920 M. 13 516 500 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Nach dem 1./3 1914 ist die Landesbank berechtigt, die Serie ganz oder zum Teil nach vorher. ündig zurückzuzahlen. Die Verl. einzelner Schuldverschreib. findet nicht statt, vielmehr darf die Landesbank nur ganze Abteilungen (à M. 1 000 000), welche durch das Los bestimmt werden, zur Rückzahl. kündigen. Bis zum 1./10. 1964 muss die ganze Anleihe zurückbezahlt werden. Jede Kündig. ist mind. 6 Mon. vor dem Rückzahl.-Termin zu veröffentlichen. Zahlst.: Wies- baden: Hauptkasse der Landesbank u. sämtl. Landesbankstellen; Berlin: Preuss. Central- Genoss.-Kasse; Frankf. a. M.: Disconto-Ges. Die Schuldverschr. Lit. T wurden in Frankf. a. M. 8./3. 1905 zu 100.50 % eingeführt. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1912–1921: 92, 91.50, 91.50*, –, 84, –, 83.50*, 83.50, 89, 87 %. 3¾ % Schuldverschreib. Lit. U vom 1./4. 1907. M. 10 000 000 in Umlauf Ende 1920: M. 9 721 500 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Nach dem 1./12. 1911 ist die Landesbank berechtigt, die Serie ganz oder zum Teil nach vorheriger Kündigung zurückzuzahlen. Eine Auslosung einzelner Schuldver- schreibungen findet nichft statt, vielmehr darf die Landesbank nur ganze Abteilungen (àa M. 1 000 000), welche durch das Los bestimmt werden, oder die ganze Anleihe zur Rück- zahl. kündigen. Bis zum 1./4. 1962 muss die ganze Anleihe zurückbezahlt werden. Jede Kündig. muss mind. 3 Monate vor dem Rückzahlungstermin veröffentlicht werden. Die Schuldverschreib. Lit. U wurden 23./4. 1907 in Frankf. a. M. eingeführt zu 99.90 %. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1912–1921: 97.50, 96, 96*, –, 88, –, 87.50*, 91.50, 94.50, 94 %. 4 % Schuldverschreib. Lit. VY v. 15./6. 1907. M. 20 000 000 in Umlauf Ende 1920: M. 19 996 000 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Vor dem 1./4. 1915 ist die Landesbank nicht berechtigt, die Serie ganz oder zum Teil nach vorher. Kündig. zurückzuzahlen. Eine Auslos. einzeiner Schuldverschreib. findet nicht statt, vielmehr darf die Landesbank nur ganze Abteilungen (à M. 1 000 000), welche durch das Los bestimmt werden, oder die ganze Anleihe zur Rückzahl. kündigen. Bis zum 1./4. 1965 muss die ganze Anleihe zurückgezahlt werden. Aufgelegt in Frankfurt a. M. 20./6. 1907 M. 4 000 000 zu 100 %. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1912–1921: 100, 99, 99*, –, 93, –, 96.50*, 98, 101, 100 50 %. 4 % Schuldverschreib. Lit. W vom 1./4. 1909. M. 10 000 000 in Umlauf Ende 1920: M. 10 000 000 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Nach dem 1./12. 1914 ist die Landesbank berechtigt, die Serie ganz oder zum Teil nach vorheriger Kündig. zurück- zuzahlen. Eine Auslos. einzelner Schuldverschreib. findet nicht statt, vielmehr darf die Landesbank nur ganze Abteil. (à M. 1 000 000), welche durch das Los bestimmt werden, oder die ganze Anleihe zur Rückzahl. kündigen. Bis zum 1./4. 1965 muss die ganze Anleihe zu-