Landschaftliche Pfandbriefe etc. 117 Zusatz-Versich. 10 339, Sicherheits.-F. der. Renten- u. Kapital-Versich. 2 247 393, R.-F. der Ludwigs-Luisen-Stift. 19 845, Nachvergütungs-F. 29 084, nicht abgehob. Gewinnanteile der Lebensversich. 74 713, do. der Renten- u. Kap.-Versich. 1903, Deckungskap. u. Beitrags- überträge in Händen der Rückversicherer 52 924; sonst. Passiva: Depositengelder 17 119 832, 3½ % Schuldverschr. einschl. 94 103 Zinsraten 6 095 603, vorausbez. Beiträge 98 876, Pens.-F. der Anstaltsbeamten mit Kübel-Stift. 1 691 536, Überschuss 1 923 066. Sa. M. 196 829 722. Gewinn 1912–1921: M. 1 323 663, 1 586 400, 1 717 781, 2 497 721, 2 727 779, 2 927 695, 2731 109, 1 127 857, 1 537 225, 1 923 066. verwendung: 1) Mit 31./12. 1922 ist den für dieses Jahr div.-ber. Mitgl. bei der Rentenversich. auf eine volle Mark Rente 8 Pfg. Div. auszubezahlen u. den aufgeschob. Renten, sowie den Kapitalversicherungen auf je M. 20 Prämien-Reserve 8 Pfennige als Div. gutzuschreiben. 2) Ebentalls auf den 31. Dez. 1922 ist den am Schlusse des vorigen Jahres vorhandenen Mitgliedern der Lebens- und Überlebensversicherung, mit Ausschluss der im J. 1921 Ein- getretenen, eine Div. von 15 % der Jahresprämie (ausschliesslich der Zusatzprämie für Abkürzung) zu gewähren. Die auf sämtliche Prämienversicherungen fallende Div. soll an den Prämien des Jahres 1923 abgezogen werden. Den mittels einmaliger Einlage Ver- sicherten wird die Div. gutgeschrieben, sofern sie nicht bei Eingehung der Versicherung die Erhebung der Div. sich vorbehalten haben. Kommissär d. Reichs-Aufsichtsamts f. Privatversicherung: Präsident von Sting. Württ. Regierungskommissär: Präsident von Hilbert. Aufsichtsrat: Vors. Rechtsanwalt Dr. Eugen Hedinger, stellv. Vors. Komm.-Rat Eberhard Fetzer, Kaufm. Heinr. Binder, Oberst von Bockshammer, Notar Hermann Gänssle, Präsident Dr. Herzog, Bankier Heinrich Keller, Bank-Dir. Komm.-Rat Körper, Bürgermeister Dr. G. Lud- wig, Geh. Komm.-Rat Gust. von Müller, Kaufm. Herm. Ostertag, Oberbaurat E. Schiller, Oberhofkammerrat Karl von Völter. Vorstand: Dir. Amtsrichter a. D. Dr. Hafner, Dir. Theodor Schober, Dir. Hugo Harlandt. Prokuristen: Stellv. Dir. Georg Friederich, Paul Schauffler, Friedrich Bücheler, Karl Brick, Wilhelm Gramberg. Chefmathematiker: Wilhelm Gramberg. Württembergischer Kredit-Verein in Stuttgart. Gegründet: 1826. Zweck: Der „Württ. Kredit-Verein“ ist ein Verein von Grundeigen- tümern. Er hat den Zweck, an seine Mitgl. Rentendarlehen gegen hypothek. Sicherheit zu geben und die Mittel hierzu durch Kapitalaufnahme zu beschaffen. Der Verein ist eine juristische Person und hat seinen Sitz in Stuttgart. Mitgliedschaft: Jeder Grundeigentümer, welcher von dem Verein ein Rentendarlehen erhält, ist Mitgl. des Vereins. Mit vollständiger Ablös. seiner Rentenschuld oder mit der vom Vorst. genehmigten Übernahme seiner Rentenschuld durch einen andern hört der bisherige Rentenschuldner auf, Mitgl. des Vereins zu sein. Im Fall der vollständigen Ablösung seiner Rentenschuld wird dem Schuldner sein Anteil am R.-F. ausgefolgt. Sicherheit der Rentendarlehen: Die Darlehensforder. des Vereins müssen durch mit I. Rang eingetragene Hypoth. an Grundstücken von mind. doppeltem Wert gesichert sein. Bei Beleihung von Grundstücken, welche in Orten von weniger als 2500 (in Oberamtsstädten von weniger als 2000) Einwohnern gelegen sind, hat die Sicherheit für die Regel zu %à in Feldgütern zu bestehen. Iu württembergischen Gemeinden von mehr als 4000 u. ausserhalb Württembergs in Städten von mehr als 50 000 Einwohnern kann bei Hausgrund- stücken, die vorwiegend als Wohnungen benützt werden können, und ebenso bei allen landwirtschaftlichen Grundstücken innerhalb Württembergs, bei denen die gesamte Sicher- heit mindestens zu % in Feldgrundstücken besteht, die Beleihung in den durch die Satzung be- stimmten Grenzen bis zu / des Grundstückswertes gehen. Der Wert der zu beleihenden Grund- stücke ist durch amtliche Schätzungsurkunden nachzuweisen. Die zu Gunsten einer Forderung des Vereins belasteten Grundstücke müssen zusammen einen jährlichen Ertrag gewähren, welcher die auf 50 Fahre berechnete Jahresrente mindestens einfach, und, soweit die Sicherung der Forderung nicht zum wenigsten den doppelten Betrag des Darlehns ausmacht, 1½ fach deckt. Schuldverschreibungen: Die zur Erfüllung des Vereinszwecks erforderl. Mittel werden durch Ausgabe von Schuldverschreib. auf Inh., welche mit Zinsscheinen u. Ern.-Schein ver- sehen sind, beschafft. Die Sicherheit der Vereinsgläubiger besteht in den dem Verein von seinen Mitgl. u. Schuldnern bestellten Hypoth. u. Pfandrechten und im R.-F. Die Schuld- verschreib. werden vom Dir. unterschrieben, vom Reg.-Kommissär mit seiner Unterschrift beglaubigt und tragen das Faksimile des Rechtsrats, Kassiers u. Kontrolleurs; sie sind ein- geteilt in Stücke zu M. 2000, 1000, 500, 300 u. 200 u. bei der neuesten Anleihe, unkündbar bis 1931, in Stücke zu M. 5000, 2000, 1000, 500, 200. Die Schuldverschreib. sind in Württemberg als Anlagen für Vormundschaften, staatl. Verwalt. u. Anstalten, Amtskörperschaften, Gemeinden u. Stiftungen, sowie als Dienstkaut. in sämtl. Departements zugelassen u. werden von der Reichsbank in I. Klasse belehnt. Sie können vom Verein kostenfrei auf Namen umgeschrieben werden; hierbei werden Zinsscheine u. Ern.-Scheine auf Antrag beim Verein verwahrt, wenn die Schuldverschreib. im Eigentum einer öffentlichen Körperschaft stehen, oder als Sicherheits- leistung verpfändet werden, oder wenn der Vorst. aus anderen Gründen die Verwahrung gestattet. Die Auszahl. der Zs. erfolgt gegen Aushänd. der Zinsscheine durch die Vereinskasse oder die in den Schuldverschreib. bezeichneten Bankhäuser, im Fall der Zurückgabe der Zinsscheine