120 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. Kredits an die Mitgliedsverbände, sonstige deutsche Kommunalverbände, Körperschaften des öffentlichen Rechts u. an Dritte unter Bürgschaft des Reiches, eines Landes oder eines Kommunalverbandes zu verwenden. Diese Kredite dürfen für den einzelnen Schuldner aus jeder dem Deutschen Zentral-Giroverband bewilligten Anleihe die von der Aufsichts. behörde des Verbandes festgesetzte Höchstgrenze nicht überschreiten. Der Gesamtbetrag der für langfristig ausgeliehene Darlehen im Umlauf befindlichen Schuldverschreibungen muss stets in Höhe des Nennwertes durch Darlehen von mindestens gleicher Höhe u. mindestens gleichem Zinsertrage gedeckt sein. Jedes Verbandsmitglied hat das Recht, durch Kündigung aus dem Verbande auszuscheiden. Die ausscheidenden Mitglieder haften für die bis zu threm Austritt vom Verbande eingegangenen Verpflichtungen, haben aber keinen Anspruch auf etwaige Sicherheitsrücklagen und das Verbandsvermögen. Direktorium: Dr. Kleiner, Geheimer Regierungsrat, Präsident; Jursch, Stadtrat a. D. Blauert, Müller, Schoele. 4 % Deutsche Kommunal-Anleihe von 1919: M. 100 000 000 in Stücken zu M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 50 0, 10 000. Zs.: 1 /4., 1./10. Tilg.: Von 1920 ab durch Auslos. im Dez. per 1./4. des folgenden Jahres oder durch Ankauf mit jährl. mind. 1 % u. Zs.-Zuwachs in längstens 42 Jahren. Sicherheit: Für die Sicherheit der Schuldverschreib. haften der Deutsche Zentral-Giroverband sowie seine Bankanstalt, die Deutsche Girozentrale – Deutsche Kommunalbank — in Berlin, u. die ihm angeschlossenen deutschen kommunalen Giro- verbände mit ihrem gesamten Vermögen, für deren Sicherheit wiederum die in ihnen vereinigten Kommunalverbände (Städte. Kreise u. grössere Landgemeinden) mit ihrem Ver. mögen u. ihrer Steuerkraft haften. Ausserdem noch insbesondere die Kommunalverbände, denen aus der Anleihe Darlehne hergegeben werden, in Höhe dieser Darlehne. Zahklstellen: Deutsche Girozentrale – Deutsche Kommunalbank –— in Berlin u. sämtliche provinziellen u. bundesstaatlichen Girozentralen, sowie alle bei diesen Zentralen angeschlossenen öffent. lichen Spar- u. Girokassen. Eingeführt in Berlin 16./4. 1920 zu 97.25 %. Kurs in Berlin Ende 1920–1921: 97, 94 %. 4 % Deutsche Kommunal-Anleihe von 1920: M. 200 000 000 in Stücken zu M. 500, 1000, 2000, 5000 10 000, 20 000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Von 1921 ab durch Auslos. im Dez. per 1./4. des folg. Jahres oder durch Ankauf mit jährl. mind. 1 % u. Zs.-Zuwachs in längstens 42 Jahren. Sicherheit u. Zahlstellen wie bei Anleihe von 1919. Aufgelegt im März 1920 M. 25 000 000 zu 98 %. Bilanz am 31. Dez. 1921: Aktiva: Kasse 213 566, Zinsscheine u. Sorten 272 117, Guth. bei Noten- u. Abrechnungsbanken 100 484 325, Wechsel, Schecks u. unverzinsl. Schatz. anweisungen 1 077 445 640, Guth. b. Staatsbanken, öff.-rechtl. Kreditanstalten u. sonst. Banken 237 262 179, Lombard-Darlehen an Banken u. Sonstige 172 026 333, eig. Wertp.: verzinsliche Anleihen u. Schatzanweisungen des Reichs u. der Bundesstaaten 5 287 277, sonst. Wertjp. 17 376 464, Aussenstände in lauf. Rechn. (bei Sparkassen 7 837 513, bei Kommunen 30 156 730, sonst. 478 623 591) 516 617 834, Darlehen mit festen Laufzeiten 653 816 818, am 31./12. 1921 anteilig fällige Darlehns-Zs. 1 211 190, dauernde Beteil. 6 300 000, Bankgeb. (abzügl. 620 000 Hyp.) 6 414 671, Inventar 1. – Passiva: Betriebskapital 60 000 000, Sicherheits. F. 1 621 004, Gläubiger: Verpflicht. b. Reichsbank, Darlehenskasse u. Staatsbank 1 612 536, seitens d. Kundschaft bei Dritten benutzte Kredite 5 790 094, Guth. and. Girozentralen sowie Banken 690 187 287, Verbindlichkeiten (innerhalb 7 Tagen fällig 531 716 263, darüber hinaus bis 3 Monate fällig 575 505 596, später als nach 3 Monaten fällig 639 986 210) 2 444 797 988, An- leihen: a) langfristig 125 919 053, Tilg.-Anleihen 51 147 500, umlauf. Oblig. 106 776 000, am 31./12. 1921 anteilig fällige Darlehnszinsen u. Zinsscheine 2 146 876, Pens.-F. 10 000, Disagio- Res. 107 225, Talonsteuer 58 853, Reingewinn 2 143 919. Sa. M. 2 794 728 420. Gewinn- u. Verlust-Konto: Einnahmen: Gewinne an 2s. u. Provis. 10 796 433, do. Wertp. 2 545 918, do. Zinsscheine u. Sorten 626 997, zus. M. 13 969 349. – Ausgaben: Geschäfts- u. Verwalt.-Kosten 10 990 988, Abschreib. auf Inventar 834 442, Reingewinn 2 143 919. Verband brandenburgischer Kommunalverbände für das kommunale Spar-, Bank- und Kassenwesen (Branden- burgischer Sparkassen- und Giroverband) in Berlin W 8, Kronenstr. 61/63. Errichtet: 17./2. 1914 als öffentlich-rechtlicher Verband auf Grund des preussischen Zweck verbandsgesetzes v. 19./7. 1911. Zweck: Der Verband bezweckt die Wahrnehmung gemeinsamer geldlicher Interessen der ihm angeschlossenen Kommunalverbände. Insbesondere bezweckt er nach Massgabe seiner Satzung: a) die Vermittlung des Geldausgleichs seiner Verbandsmitglieder u. anderer deutscher Giroverbände u. Kommunalverbände, b) die Förderung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, insbesondere die allgemeine Durchführung des Giroverkehrs bei den Spar- kassen, Kommunalbanken u. Kommunalverbänden, c) die Pflege des Sparkassenwesens sowie des kommunalen Geld- u. Kreditwesens, d) die Beratung der kommunalen Kassen