Öffentlich-rechtliche Verbände. 123 die keine Sparkasse haben. Die Höhe dieses Anteils wird vom Verbandsvorstande fest- gesetzt. Auch der von neu hinzutretenden Mitgliedern zum Betriebskapital einzuzahlende Anteil wird vom Verbandsvorstande festgesetzt. Der Verbandsausschuss ist befugt, eine Erhöhung des Betriebskapitals zu beschliessen. Der eingezahlte Teil des Betriebskapitals ist den Verbandsmitgliedern aus dem Reingewinn des Verbandes, soweit dieser nicht dem Sicherheitsvermögen zuzuführen ist, bis zu 4½ % jährl. zu verzinsen u. bei Auflösung des Verbandes aus dem nach Deckung der Verbindlichkeiten verbleibenden Bestande nach Verhältnis der Anteile zurückzugewähren. Ausscheidende Mitglieder können ihren Anteil am Betriebskapital nicht vor Ablauf von 5 Jahren nach dem Austritt zurückfordern, un- beschadet ihres in der Zwischenzeit laufenden Zinsanspruches, doch ist der Verband jeder- zeit zur Rückzahlung des Betriebskapitals befugt. Soweit dem Verbande langfristig auf- genommene Gelder zur Verfügung stehen oder ihm zur Aufnahme langfristigen Kredits die Aufnahme einer Anleihe oder die Ausgabe von Schuldverschr. auf den Inhaber staatlich genehmigt ist, ist er berechtigt, die dadurch flüssig gemachten Mittel durch seine Bank- anstalt zur Gewährung langfristiger Kredite an seine Mitgliederverbände u. an sonstige Kommunalverbände der Provinz Hannover zu verwenden. Der Gesamtbetrag der für lang- fristig ausgeliehene Darlehen im Umlauf befindlichen Schuldverschreib. des Verbandes muss stets in Höhe des Nennwerts durch Darlehn an die Kreditnehmer von mindestens gleicher Höhe u. mindestens gleichen Zinsertrage gedeckt sein. Die Verbandsmitglieder haften mit ihren Vermögen u. mit ihrer Steuerkraft dem Verbande für die Deckung der nicht durch den Gewinn u. das eigene Vermögen des Verbandes gedeckten Verbindlichkeiten ein- schliesslich der nicht gedeckten Verwaltungskosten u. zwar zu einer Hälfte nach der Höhe ihres Anteils am Betriebskapital, zur andern Hälfte nach der Höhe der ihnen im letzten abgelaufenen Geschäftsjfahr berechneten Zs. im Soll- u. Habenverkehr, ausschliessl. derjenigen vom Betriebskapital. Für die ausgeschiedenen aber noch haftenden Mitglieder kommen die Zs. des letzten Geschäftsjahres ihrer Mitgliedschaft zum Ansatz. Von dem beim Jahresschlusse nach Abzug der Unkosten u. der Rücklagen sich ergebenden Reingewinn der Bankanstalt wird die Hälfte dem Sicherheitsvermögen zugeführt, aus der anderen Hälfte zunächst die Verzins. des Betriebskapitals gedeckt, u. der Rest unter die Verbandsmitglieder, u. zwar mit %% nach dem Verhältnis ihrer Anteile am Betriebskapital, mit / nach dem Verhältnis ihrer Zs. im Guthaben u. nach dem Verhältnis ihrer Zs. im Vorschuss ver- teilt. Die Zs. langfristiger Kredite werden hierbei nicht berücksichtigt. Der Verband ist Mitglied des Deutschen Zentral-Giroverbandes u steht mit allen anderen Giroverbänden in Geschäftsverbindung. Zahl der Mitglieder: Samtgemeinde- ausserpreussische Sparkassen der Kommunalverbände Provinz Hannover bzw. Sparkassen Städte Kreise Landgemeinden zus. der Provinz Hannover 1915 34 44 7 85. 14 1916 45 49 13 107 31 1917 51 53 15 119 44 1918 53 55 18 126 72 1919 54 55 18 127 72 1920 57 58 17 132 90 1921 56 56 18 130 97 Gesamtumsatz 1915-1921: M. 847 924 968, 2 776 242 337, 7 173 237 309, 9 272 417 438, 7 688 651 805, 25 138 450 863, 81 479 308 440. 4 % Hannoversche Kommunal-Anleihe. M. 50 000 000, davon in Umlauf am 31./12. 1921: M. 37 820 000 u. zwar Abt. A M. 19 800 000, Abt. B M. 14 850 000, Abt. C M. 3 170 000 in Stücken zu M. 200, 500, 1000, 2000, 5000, 10 000, 20 000. Zs. 2./1., 1./7. Tilg.: Durch Rückk. oder Verlos. im Sept. (zuerst im Sept. 1921) zum 2./1. des folg. Jahres mit jährl., 1 % u. Zs.-Zuwachs; verstärkte Tilg. oder Totalkünd. zulässig. Zahlst.: Hannover: Girozentrale Hannover; Bremen, Hamburg u. Schwerin: Zweiganstalt der Girozentrale Hannover; Berlin: Deutsche Girozentrale, ferner sämtl. deutschen Girozentralen u. alle öffentlichen Sparkassen. Bilanz am 31. Dez. 1921: Aktiva: Nicht eingeford. Betriebskapital 92 543 600, Kassa 1 079 272, Zinsscheine 111 921, Guth. bei Noten- u. Abrechnungsbanken 14 444 182, Schecks, Wechsel u. unverzinsl. Schatzanweis. 334 779 623, Guth. bei Staatsbanken öffentl.-rechtl. Kreditanst. u. sonst. Banken 83 302 376, Darlehen gegen Unterpfand 193 101 202, eig. Wertp. a) Anl. u. verzinsl. Schatzanweisungen des Reiches u. der Bundesstaaten 16 836 263, b) sonst. bei der Reichsbank, der Darlehnskasse u. and. Notenbanken beleihbare Wertp. 9 482 382, c) zu Tilgungszwecken aufgekaufte eigene Obligationen 104 220, Aussenstände in laufender Rechn. 394 601 874, Darlehen mit festen Laufzeiten 327 255 635, Konsortialbeteilig. 15 051 659, dauernde Beteilig. a) Anteil am Betriebskapital der Deutschen Girozentrale, Berlin 5 000 000, b) Anteil an der Reichsanleihe-A.-G., Berlin 9 639 000, Gebäude 7 875 000, Einricht. 1 147 892, am 31./12. 1921 noch nicht gez. Darlehns-Zs. u. Abtragsraten 194 987, Disagiokto 1 489 419,(Avaldebit. 8 511 000). – Passiva: Betriebskap. 230 422 000, Sicherheitsrückl. 5 598 834, Sonderrückl. I 300 000, do. II 14 906, Guth. der Noten- u. Abrechnungsbanken, Staatsbanken, öffentl.-rechtl. Kreditanstalten u. sonst. Banken 128 208 349, Einlagen auf provisionsfreier Rechnung 1. innerhalb 7 Tagen fällig 452 067 233, 2. darüber hinaus bis zu 3 Monaten einschl. fällig 200 455 269, 3. später als nach 3 Monaten fällig 126 426 778, langfristige Anleihen 353 211 773 (darunter im Umlauf befindl. Oblig. 37 820 000), am 31./12. 1921 noch nicht