124 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. eingelöste Zinsscheine 473 966, Kto für Verschied. (Hyp. auf Geb.) 2 053 000, Reingewinn 8 808 399. Sa. M. 1 508 040 507. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Persönliche Ausgaben 9 537 961, Sächliche Ausgaben 4 438 275, Abschr. auf Einricht. 1 991 986, do. auf Geb. 403 417. do. auf Disagio 75 000, Reingew. 8 808 399, welcher verteilt wird: zur Sicherheits-Rückl. 4 404 199, 4½ % Verzins. des Betriebskap. 283 259, zur Sonder-Rückl. 100 000, für Wohlfahrtszwecke 60 000, der Rest 3 960 940 zur satzungsgemässen Verteil. an die Verbandsmitgl. –— Kredit: Zs. 7 280 148, Schecks, Wechsel u. Devisen 7 571 006, Wertp. u. Konsortialgeschäfte 6 902 729, Zinsscheine u. Sorten 244 572, Provis. 3 230 690, Depotverwaltungsgebühren 25 893. Sa. M. 25 255 038. Verbandsausschuss: Vors. Senator Fink, Verbandsvorst., Hannover. Verbandsvorstand: Senator Fink, Verbandsvorsteher, Hannover; Oberbürgermeister a. D. Klussmann, I. stellv. Verbandsvorsteher, Osnabrück; Landrat Rotberg, 2. stellv. Verbandsvorst., Fallingbostel; Bürgermstr. Dr. Behn, Ludwigslust; Senator Bömers, Bremen; Oberbürgermstr. Dr. Delius, Geestemünde; Landrat v. Frese, Emden; Landschaftsrat Bürgermstr. Dr. Fromm- hold, Stade; Landrat Geh. Reg.-Rat Kleine, Leer; Bürgermstr. Klinge, Goslar; Oberbürgermstr. Königer, Delmenhorst; Oberbürgermstr. Leinert, Hannover; Dir. Märtens, Lüneburg; Stadt- syndikus Reimerdes, Osnabrück; Gen.-Dir. R. Schöne, Hannover; Landrat Schuster, Northeim; Stadt-Dir. a. D. Tramm, Hannover; Landrat Geh. Reg.-Rat Wiedenfeld, Achim. Verwaltungsrat: Senator Fink, Hannover; Oberbürgermeister a. D. Klussmann, Osnabrück; Dir. Märtens, Lüneburg; Stadtsyndikus Reimerdes, Osnabrück; Landrat Rotberg, Fallingbostel; Landrat v. Frese, Emden, als Stellv. Direktion: Gen.-Dir. R. Schöne, Dir. H. Rönnecke, Dir. Dr. P. Brandt. Kommunaler Giroverband Pommern, Stettin, Luisenstr. 13. Errichtet am 20./4.1912 als öffentlich-rechtlicher Verband im Sinne des Gesetzesv. 19./7.1911. Zweck: Die Vereinigung bezweckt die Einrichtung eines Giroverkehrs unter den Ver- bandsmitgliedern u. mit andern kommunalen Giroverbänden u. Kommunalverbänden sowie die Pflege des kommunalen Geld- u. Kreditverkehrs der Kommunalverbände der Provinz Pommern. Zur Erledigung der ihm obliegenden Aufgaben unterhält der Verband in Stettin als ständige Geschäftsstelle eine öffentliche Bankanstalt mit der Bezeichn. „Girozentrale Pommern“, die seitens der Mitgliedsverbände mit einem Betriebskapital von 1 % für je volle M. 10 000, der in den öffentlichen Sparkassen dieser Verbände befindlichen Sparein- lagen nach dem Stande vom 31./12. 1918 ausgestattet ist. Ein entsprechender Anteil am Betriebskapital kann auch von denjenigen Verbandsmitgliedern eingefordert werden, die keine Sparkassen haben. Die Höhe dieses Anteils wird vom Verbandsvorstand festgesetzt. Auch der von neu hinzutretenden Mitgliedern zum Betriebskapital einzuzahlende Anteil wird vom Verbandsvorstand festgesetzt. Der Verbandsausschuss ist befugt, eine Erhöh. des Betriebskapitals zu beschliessen u. die Bedingungen der Nachzahlungen festzusetzen. Der eingezahlte Teil des Betriebskapitals ist den Verbandsmitgliedern aus dem Reingewinn des Verbandes, soweit dieser nicht dem Sicherheitsvermögen zuzuführen ist, bis zu 4½ % jährl. zu verzinsen. Ausscheidende Verbandsmitglieder können ihren Anteil am Betriebskapital nicht vor Ablauf von 5 Jahren nach dem Austritt zurückfordern, unbeschadet ihres in der Zwischenzeit laufenden Zinsanspruches, doch ist der Verband jederzeit zur Rückzahlung des Betriebskapitals an ausscheidende Verbandsmitglieder befugt. Soweit dem Verbande langfristig aufgenommene Gelder zur Verfügung stehen oder ihm zur Aufnahme langfristigen Kredits die Aufnahme einer Anleihe oder die Ausgabe von Schuldverschreib. auf den In- haber staatlich genehmigt ist, ist er berechtigt, die dadurch flüssig gemachten Mittel durch seine Bankanstalt zur Gewährung langfristiger Kredite an seine Mitgliederverbände u. an sonstige Kommunalverbände der Provinz Pommern zu verwenden. Für die Verbindlich- keiten des Verbandes nach aussen haftet dieser allein. Die Verbandsmitglieder haften mit ihrem Vermögen u. ihrer Steuerkraft dem Verbande für die Deckung der nicht durch Gewinn u. das eigene Vermögen des Verbandes gedeckten Verbindlichkeiten einschliessl. der nicht gedeckten Verwaltungskosten u. zwar zur Hälfte nach der Höhe ihres Anteils am Betriebskapital, zur anderen Hälfte nach der Höhe der ihnen im letzten abgelaufenen Geschäftsjahr berechneten Zinsen im Soll- u. Habenverkehr, ausschliessl. derjenigen vom Betriebskapital. Für die ausgeschiedenen, aber noch haftenden Mitglieder kommen die Zinsen des letzten Geschäftsjahres ihrer Mitgliedschaft zum Ansatz. Von dem beim Jahres- abschluss nach Abzug der Unkosten u. der Rücklagen sich ergebenden Reingewinn wird die Hälfte einem zu bildenden Sicherheitsvermögen zugeführt, aus der anderen Hälfte zu- nächst die Verzins. des Betriebskapitals gedeckt, u. der Rest unter die Verbandsmitglieder u. zwar zur Hälfte nach dem Verhältnis ihrer Anteile am Betriebskapital u. zur anderen Hälfte nach dem Verhältnis ihrer Guthaben-Zs. auf den Girokonten verwendet. Der Verband ist Mitglied des Deutschen Zentral-Giroverbandes u. steht mit allen anderen Giroverbänden in Geschättsverbindung. Zahl der Mitglieder: Städte Kreise u. Landgemeinde zusammen 19178. 1 22 53 19198 11 23 64 1919 909 26 76 920 31 87 192 559 34 93