Öffentlich-rechtliche Verbände. 125 „ 1917–1921: M. 723 806 000, 1 556 810 000, 4 388 320 000, 7 124 729 000, 8 683 222 000. 4 % Pommersche Kommunalanleihe vom 28./6. 1919 M. 50 000 000, davon in Umlauf 31./12. 1921: M. 49 500 000 in Stücken zu M. 200, 500, 1000, 2000, 5000, 10 000, 20 000. Zs.: 1./4., 1./10., Tilg.: Vom 1./4. 1920 ab durch Verlos. im Juni per 1./10. oder durch Ankauf mit jährl. 1 % u. Zs.-Zuwachs, verstärkte Tilg. u. Totalkündig. zulässig. Zahlst:: Stettin: Girozentrale Pommern, Wm. Schlutow; Berlin: Deutsche Girozentrale, ferner sämtl. deutsche Girozentralen u. alle öffentlichen Sparkassen. Eingeführt in Berlin 8./5. 1920 zu 98 %. Kurs in Berlin Ende 1920–1921: 96.70, 92 %. 4 % Pommersche Kommunalanleihe vom 21./5. 1920, Ausgabe II: M. 50 000 000, davon begeben M. 20 000 000 in Stücken zu M. 200, 500, 1000, 2000, 5000, 10 000, 20 000. Zs. 1./4., 1./10. Tilg.: Vom 1./4. 1921 ab durch Verlos. im Juni per 1./10. oder durch Ankauf mit jährl. 1¼ % u. Zs.-Zuwachs in 37 Jahren, verstärkte Tilg. u. Totalkündig. zulässig. Zahlst.: wie 4 % Kommunalanleihe von 1919. Bilanz am 31. Dez. 1921: Aktiva: Kassa 1 015 983, Zinsscheine 154 496, Guth. bei Noten- u. Abrechnungsbanken u. öffentlichen Kreditanstalten 24 274 260, Wechsel u. un- verzinsl. Schatzanweis. 115 232 825, Aussenstände in lauf. Rechnung 47 001 889, Darlehen gegen Unterpfand an Banken u. sonstige 965 337, eigene Wertp. 5 718 868, kurzfristige Darlehen mit festen Laufzeiten 116 690 961, langfrist. Darl. 125 433 181, dauernde Beteilig.: a) Anteil am Betriebskapital der Deutschen Girozentrale, Berlin 5 000 000, b) Beteilig. an der Reichsanleihe A.-G. 3 459 000, Disagio-K. 2 190 739, Einricht. 1, Zinsenreste 677 307, Grund- stücke 630 000, K. f. Verschiedenes 226 623, (Avale 3 849 000). – Passiva: Betriebskapital 10 002 500, Sicherheits-Rückl. 1 522 170, Sonder-Rückl. 91 817, Guth. der Noten- u. Abrechn.- Banken 7 199 944, Verbindlichkeiten: a) innerhalb 7 Tagen fällig 196 605 860, b) darüber hinaus bis zu 3 Mon. 36 108 322, c) später als nach 3 Mon. 45 687 762, langfristige Anleihen (davon Obl. M. 64 312 500) 144 623 500, fäll., noch nicht eingel. Zinsscheine 81 228, Hyp. 100 000, anteilige Coup.-Zs. auf die Verbandsanleihe 650 000, K. für Verschied. 2 671 128, Rück-Zs. auf unverzinsl. Schatzanweis. 1 721 974, vorerhob. Zs. 40 856, Gewinn 1 564 408. Sa. M. 448 671 470. Gewinn- u. Verlust-Konto: Einnahmen: Zs. 2 737 520, Provis. 119 991, Eff. 315 197, Gewinn aus dauernder Beteil. 292 839. – Ausgaben: Verwalt.-Kosten 1 728 633, Abschr. auf Inv. 134 829, do. auf Grundst. 37 676, Reingewinn 1 564 408, davon an Rückl. 782 204, 4½ % 28. für Betriebskapital 447 363, Pens.-F. 40 000, Rückst. für Talonsteuer 30 000, zur Verteilung an die Mitgliedskassen 264 010, Vortrag 831. Sa. M. 3 465 546. Girozentrale – Kommunalbank — für Provinz Sachsen, Thüringen und Anhalt (öffentliche Bankanstalt) in Magdeburg, Hauptwache 4–6. Geschäftsstelle: Girozentrale für Provinz Sachsen, Thüringen u. Anhalt, Magdeburg. Zweigstellen in Erfurt, Halle a. S. und Weimar. Errichtet: Im Jahre 1915 als rechtsfähiger Verein (durch staatliche Verleihung) auf Grund des $§ 22 des Bürgerl. G.-B. Satzung genehmigt durch die Staatsregier. am 28./7. 1915, geändert 15./12. 1916, 19./7. 1919 u. 28./11. 1921. Nunmehr ist der Verband eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Zweck: Einführ. u. Förder. des bargeldlosen Zahlungsverkehrs im Wege der Giroüber- weisung sowie Pflege des kommunalen Geld- u. Kreditverkehrs. Zur Ausführung des Ver- bandszweckes ist eine Bankanstalt unter der Bezeichnung , Girozentrale für Provinz Sachsen, Thüringen u. Anhalt (Öffentliche Bankanstalt)' in Magdeburg mit Zweigstellen in Erfurt, Halle a. S. u. Weimar errichtet. Mitglied des Verbandes kann jeder Kommunalverband der Provinz Sachsen, des Freistaates Anhalt u. des Thüringischen Staates bezw. jede kom- munale Sparkasse dieser Gebiete, soweit sie juristische Persönlichkeit besitzt, werden. Jedoch ist für preussische Kommunalverbände bezw. deren öffentliche Kassen die Ge- nehmig. des Oberpräsidenten, für ausserpfeussische Kommunalverbände u. öffentliche Kassen die Genehmig. der zuständigen Landesregierung erforderlich. Die Verbandsmitglieder sind berechtigt zur Benutzung aller vom Verbande getroffenen Einrichtungen, beteiligt am Rein- gewinn und verpflichtet zur Aufbringung des Betriebskapitals sowie zur anteiligen Tragung der Unkosten. Die Mitglieder haften mit ihrem Vermögen u. ihrer Steuerkraft u. zwar zur einen Hälfte nach der Höhe ihres Anteils am Betriebskapital, zur andern Hälfte nach der Höhe der berechneten Zinsen. Der beim Jahresabschluss nach Abzug der Unk. sich er- gebende Geschäftsgewinn fliesst zur Hälfte der Sicherheitsrückl. solange zu, bis sie den zweifachen Betrag des eingeforderten Betriebskapitals erreicht hat. Aus dem verbleibenden Betrage wird zunächst das eingezahlte Betriebskapital der Sparkassen mit 4¼ % verzinst und der Rest unter die Verbandsmitglieder verteilt und zwar mit nach dem Verhältnis ihrer Anteile am Betriebskapital mit auf die Guthabenzinsen u. % auf die Schuldzinsen. Der Verband ist Mitglied des Deutschen Zentral-Giroverbandes. Die Zahl der Mitglieder betrug am 31./12. 1921: 176 Städte u. Gemeinden u. 38 Landkreise mit ihren Sparkassen, ferner 8 Gemeinden u. Gemeindeverbände ohne Sparkassen, 23 selbständige Sparkassen,