Öffentlich-rechtliche Verbände. 133 glieder haften für alle Verbindlichkeiten des Verbandes nach ihren Anteilsverhältnissen. Sie haben sich verpflichtet, bis zum Jahre 1945 ohne Genehmigung des Verbandsvorstandes weder andere, mit dem Verbandswerke nicht im Zus. hange stehende elektrische oder sonstige Kraft- u. Lichtanlagen einzuführen, noch Dritten zu solchen Zwecken die Benutzung der öffentlichen Wege oder der sonstigen dem Verfügungsrechte der Verbandsgemeinden unter- liegenden Grundstücke zu gestatten, vorbehaltlich einer entgegenstehenden Entschliessung der Aufsichtsbehörde. 4 % mündelsichere Anleihe von 1911: M. 2 250 000 in Stücken zu M. 5000, 2000, 1000, 500. Zs.: 30./6., 31./12. Tilg.: Durch Verlos. zu pari oder Rückkauf in der Weise, dass am 31./12. 1915 M. 14 000 zurückgezahlt werden. An jedem folgenden 31./12. wird ein Betrag zurück- gezahlt, der sich aus etwa 1 % mit Zs.-Zuwachs zus. setzt. Die auszulosende Summe wird auf die einzelnen Wertgattungen (Lit. A, B, C u. D) nach Verhältnis der davon noch in Umlauf befindlichen Beträge verteilt. Der Verband behält sich die Kündig. des ganzen Be- trages oder eines Teilbetrages der Anleihe sowie eine raschere Tilg. durch Rückkauf oder verstärkte Auslosung vor, jedoch darf mit verstärkter Auslosung nicht vor dem 31./12. 1920, als Rückzahlungstermin betrachtet, begonnen werden. Für die verstärkte Tilg. durch Aus- losung vom 31./12. 1920 bis 31./12. 1925 darf halbjährlich kein grösserer Betrag zurück- gezahlt werden, als er sich aus 1 % des urspr. Anleihebetrages u. der infolge der bereits bewirkten Tilg. an Zs. ersparten Summe zus. setzt. Die Auslosung u. der Rückkauf der ge- samten Anleihe muss spätestens 1./1. 1953 beendet sein. Sicherheit: Als Sicherheit für Kapital u. Zs. dient das gesamte Vermögen des Verbandes. Die laufenden Ausgaben zur Verzins. u. Tilg. der Anleihe werden gedeckt: a) durch die Einnahmen für den an Gemeinden u. an Private abgegebenen Strom; b) durch die für etwaige Mitbenutzung der Verbands- leitungen seitens dritter zahlbaren Vergütungen; c) durch Leihgebühren u. Kaufbeträge für Elektrizitätsmesser u. Motoren; d) aus sonstigen Einnahmen, die mit dem Betriebe des Elektrizitätswerkes verbunden sind; e) aus etwaigen Zuschüssen der Verbandsmitglieder, die nach Verhältnis der Eigentumsanteile am Werke zu leisten sind. Zahlst.: Leipzig: Dresdner Bank, Fil. der Sächsischen Bank, sowie die vom Verbande zu bezeichnenden Spar- kassen. Die Anleihe wurde aufgelegt in Leipzig 5./4. 1911 zu 101 %. Kurs Ende 1912–1921: In Leipzig: 97.60, 94.75, 97.50*, –, 88.50, –, 91*, 88, 80, 83 %. Verj. der Zinsscheine in 4 J. (K), der verl. Stücke in 30 J. (F). 4½ % mündelsichere Anleihe von 1913. M. 2 750 000 in Stücken à M. 5000, 2000, 1000, 500. Zs.: 31./3., 30./9. Tilg.: Rückzahl. infolge Auslos. vor dem 30./9. 1921, infolge verstärkter Tilg. oder Gesamtkündig. vor dem 30./9. 1926 ausgeschlossen. Sicherheit: wie Anleihe von 1911. Zahlst.: Leipzig: Dresdner Bank, Fil. der Sächsischen Bank, Allgem. Deutsche Credit- Anstalt u. deren Abteil. Becker & Co., Darmstädter u. Nationalbank Fil. Leipzig sowie die vom Verbande zu bezeichnenden Sparkassen. Aufgelegt in Leipzig 19./8. 1913 zu 98 %. Kurs Ende 1913–1921: In Leipzig: 102, 102.40*, –, 93, –, 100*, 93, 95.50, 97.50 %. Schleswig-Holsteinischer Elektrizitäts Verband in Rendsburg. Der Schleswig-Holsteinische Elektrizitäts-Verband ist ein gemäss den Vorschriften des Preussischen Zweckverband-Gesetzes v. 19./7. 1911 durch Beschluss des Bezirks-Ausschusses in Schleswig v. 10./10. 1912 errichteter öffentlich-rechtlicher Verband. Der Sitz der Ver- waltung ist der Wohnort des jeweiligen Verbandsvorstehers, z. Z. Rendsburg. Dem Verbande gehören folgende 11 Landkreise der Provinz Schleswig-Holstein an: Bordesholm, Eckernförde, Eiderstedt, Norder-Dithmarschen, Süder-Dithmarschen, Husum, Plön, Rendsburg, Schleswig, Steinburg u. Süd-Tondern. Zweck: Der Verband bezweckt, die Interessen der Verbandsmitglieder in allen Fragen, welche die Versorgung des Zweckverbandsgebietes mit elektr. Energie betreffen, wahr- zunehmen, Verträge über die Versorgung des Verbandsgebietes mit elektr. Energie ab- zuschliessen u. die Verbandsmitglieder bei diesen Verhandlungen ausschliesslich zu vertreten. Der Verband hat das Recht, zur Durchführung seiner Verbandszwecke Anleihen auf- zunehmen. Der Verband baut die zur Versorgung des Verbandsgebietes nötigen Hoch- spannungsleitungen, Schaltstationen, Transformatorenstationen u. Ortsnetze, letztere, soweit ihr Ausbau nicht den Gemeinden selbst überlassen wird. Das Verbandsgebiet umfasst die bereits genannten 11 Landkreise mit 21 Städten, 780 Landgemeinden u. 144 Gutsbezirken mit einer Einwohnerzahl von rd. 500 000. Der gesamte Jahresbedarf des Gebietes an elektr. Kraft wird auf 30 000 000 Kwh. geschätzt, davon etwa 5 000 000 Kwh. für Licht u. 25 000 000 Kwh. für Kraft. Die Bauausführung erfolgt durch die Eisenbahnbau-Ges. Becker & Co. G. m. b. H. in Berlin. Zur Versorgung des Verbandsgebietes mit elektr. Kraft sind etwa 2800 km Hochspannungsleitungen, 1050 Ortsnetze, 10 Schalterstationen u. 1100 Transformatorenstationen auszubauen. Der Ausbau wurde 1920 begonnen u. wird voraussichtlich 4 Jahre erfordern. Bis Juli 1922 sind 495 km Hochspannungsleitungen u. 114 Ortsnetze ausgebaut, weitere 660 km Hochspannungsleitungen u. 333 Ortsnetze befinden sich im Bau. Von dem Bau eines eigenen Kraftwerkes ist einstweilen abgesehen worden; der Bezug der elektr. Kraft ist von den kommunalen Kraftwerken der Städte Kiel, Neumünster u. Flensburg vertraglich gesichert. Der Betrieb des Überlandnetzes ist ver-