134 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. traglich der Eisenbahnbau-Ges. Becker & Co., G. m. b. H. in Berlin bis zum 31./12. 1960 übertragen. Der Verband hat das Recht, den Vertrag zum 31./12. 1945 zu kündigen. Die Becker & Co. G. m. b. H. ist verpflichtet, die zur elektr. Versorgung des Verbandsgebietes nötige elektr. Arbeit auf ihre alleinigen Kosten zu liefern. Sie zahlt an den Verband bis zum 1./4. jedes Jahres eine Abgabe zur Verzinsung des zu Beginn des betreffenden Vertrags- jahres festgestellten Anlagekapitals, u. zwar denjenigen Zinssatz, den der Verband selber für die von ihm aufgenommenen Anleihen zu zahlen hat; ferner hat sie v. 1./4. 1926 ab alljährlich eine Abgabe zur Tilg. des jeweilig verwendeten Anlagekapitals zu leisten, u. zwar denjenigen Tilgungssatz, der nötig ist, um die Anleihe für das Anlagekapital in 35 Jahren zu tilgen. Erweiterungskapitalien sind von der Becker & Co. G. m. b. H. nach gleichen Grundsätzen zu verzinsen u. mit der Massgabe zu tilgen, dass diejenigen Erweiterungskapitalien, welche innerhalb der ersten 5 Vertragsjahre aufgewendet worden sind, bis 31./12. 1960, diejenigen, welche später aufgewendet sind, mit demjenigen Zinssatz zu tilgen sind, welcher einer Tilg. innerhalb 35 Jahren entspricht. Die Ges. hat ausserdem dem Verband die gesamten Geschäfts- u. Verwaltungskosten, die 0.2 % des Anlagekapitals nicht überschreiten dürfen, zu erstatten. Sobald die Bruttoeinnahme 20 % der vom Verbande am Anfang des betreffenden Vertragsjahres aufgewendeten Baukosten übersteigt, erhält der Verband eine Gewinnbeteil., die bei 20 % ½ % der Bruttoeinnahme beträgt, allmählich bis auf 2 % bei 30–32 % steigt u. sich bei je 2 % Mehreinnahme um je 1 % erhöht. Das Leitungsnetz ist von der Ges. in gutém betriebsfähigen Zustande zu erhalten; notwendige Erneuer. gehen zu Lasten des Betriebs. Sie hat ferner einem Ern.-F. v. 3. bis 9. Betriebs- jahre ½ %, v. 10. Betriebsjahre an 1 % des auf die Anlageteile entfallenden Kapitals zu- zuführen. Der vorhandene Ern.-F. fällt bei Beendigung des Betriebsvertrags an den Verband. 5 % Anleihe von 1921: M. 64 000 000 in Stücken zu M. 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs. 1./4. u. 1./10. Tilg.: Vom 1./4. 1926 durch Verlos. zu pari im Juni zum 1./4. des folg. Jahres mit jährl. 1¼ % u. Zs.-Zuwachs; v. 1./4. 1931 Kündig. mit 6 monat. Frist zulässig. Sicherheit: Zur Sicherheit der aus der Anleihe sich ergebenden Verpflicht. haften satzungs- gemäss der Schleswig-Holsteinische Elektrizitäts-Verband u. dessen Mitglieder d. h. die ihm angeschlossenen Landkreise mit ihrem Vermögen u. ihrer Steuerkraft. Der Verband ist bis zur erfolgten Rückzahlung der Anleihe verpffichtet, zur Sicherheit für anderweitige Verpflicht., insbesondere neuauszugebende Teilschuldverschr., seinen gegenwärtigen Grund- besitz nebst Zubehör nicht zu belasten, es sei denn, dass die Belastung auch zugunsten der Gläubiger aus den Teilschuldverschr. der 5 % Anleihe von 1921 zu gleichen Rechten erfolgt. Die Anleihe ist im Deutschen Reich mündelsicher. Zahlst.: Berlin, Frankf. a. M., Hamburg: Dresdner Bank: Kiel: Landesbank der Provinz Schleswig-Holstein, Wilh. Ahlmann; Oldenburg: Oldenburg. Landesbank; Frankf. a. M.: Lazard Speyer-Ellissen; Husum: Schleswig-Holstein. Bank; Heide i. Holstein: Westholsteinische Bank. Eingeführt in Berlin 21./11. 1921 zu 101 %. Kurs Ende 1921: In Berlin: 101 %. – In Hamburg: 100 %. 5 % Anleihe von 1921, Ausgabe II. M. 100 000 000 in Stücken zu M. 1000, 2000, 5000, 10 000. Zs. 1./4, 1./10. Tilg.: Vom 1./4. 1926 ab durch Verlos. zu pari im Juni zum 1./4. des folgenden Jahres mit jährl. 1 % u. Zs.-Zuwachs'? vom 1./4 1932 ab verstärkte Tilg. u. Gesamtkündig. mit 6 mönatl. Frist zulässig. Sicherheit: wie Anleihe von 1921, I. Ausgabe, Zahlstellen: wie Anleihe von 1921, I. Ausgabe u. ausserdem Neumünster: Bankverein für Schleswig-Holstein A.-G. Die Anleihe wurde im Juli 1922 zur Notiz an der Berliner, Frankfurter u. Hamburger Börse zugelassen. Weißeritz-Talsperren-Genossenschaft in Hainsberg. 4 % Anleihe von 1910, ausgegeben zum Zwecke des Baues der Talsperren bei Malter u. Klingenberg. M. 10 000 000 in Stücken à M. 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg. Jährl. % u. Zs.-Zuwachs von 1914 ab bis 1./1. 1930 durch Rückkauf, von dieser Zeit ab durch Auslos. oder Rückkauf; die Kündig. der Anleihe vor 1./1. 1930 ist nicht zulässig. Sicherheit: Für Verzinsung u. Tilg. der Anleihe leistet der Staatsfiskus in Sachsen nach dem Gesetze vom 27./4. 1906 auf die Dauer von 80 Jahren Gewähr. Durch Verordnung des Ministerium des Innern vom 6./7. 1910 ist die Anleihe für mündelsicher erklärt worden. Zahlst.: Dresden: Sächs. Bank, Dresdner Bank, Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt, Commerz- u. Privat-Bank, Deutsche Bank Fil. Dresden, Gebr. Arnhold; Leipzig: Fil. der Sächs. Bank, Dresdner Bank, Deutsche Bank, Allgem. Deutsche Credit-Anstalt, Commerz- u. Privat- Bank. Die Anleihe wurde eingeführt in Dresden 12./7. 1910 zu 101.50 %, in Leipzig 16./7. 1910 zu 101.50 %. Kurs Ende 1912–1921: In Dresden: 98.90, 98, 96.50*, –, 90, –, 96.50*, 91, –, 78 %; auch notiert in Leipzig. Verj. der Zinsscheine in 4 J. (K.) der verl. Stücke in 30 J. (F). Zweckverband „Electrizitätsverband Stade“'. Der Zweckverband wird z. Z. von folgenden Kreisen gebildet: Achim, Blumenthal- Bremervörde, Geestemünde, Hadeln, Harburg-„Land', Jork, Kehdingen, Lehe, Neuhaus, Oster- holz, Rotenburg, Soltau, Stade, Winsen u. Zeven. Zwecks Beschaffung der Mittel zur Ausführung eines Überlandnetzes, zur Fortleitung u. Verteilung von Elektrizität ist dem Zweckverbande die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreib. auf den Inhaber bis zum Betrage von M. 431 500 000 erteilt worden, für deren Sicherheit der Zweckverband