300 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. je 122 Kuxen der Steinkohlenbergwerke Carl u. Souvenir, 117 Kuxen des Steinkohlen- bergwerks Stillstand, je 62 Kuxen der Steinkohlenbergwerke Handl-Saara u. Bogod, je 61. Kuxen der Steinkohlenbergwerke Alexandrine, Aline, Anhang, Bärenhof, Conrad, Emanuel, Euphemie, Heilige Drei Könige, Jennys Wunsch, Kochlowitz, Lory I, Manteuffel, Neu-Reinerz, Paul, Radoschau, Siegfried, Selma, Vierecksegen, Zufall, Zwang, 56 Kuxen des Steinkohlenbergwerks Zukunft u. 40% Kuxen des Steinkohlenbergwerks Franziska zur I. Stelle bestellt. Die Antonienhütter Kohlengruben umfassen 37 Kohlen- felder mit insges. 34.8 qkm Grösse. Von der Gesamtheit der Kuxe des Antonienhütter Komplexes entfallen auf a) den verpfändeten Allodialbesitz der Grafen Henckel von Donners- marck-Beuthen 2168 Kuxe; b) den Fideikommissbesitz der Grafen Henckel von Donnersmarck- Beuthen 2320 Kuxe; c) anderen Besitz 32 Kuxe. Es sind bisher 10 abbauwürdige Flöze mit einer Gesamtmächtigkeit von 27.5–34 m aufgeschlossen. In den nächsten Jahren werden auch Kokskohlen zur Ausbeute kommen. Nach vorsichtiger Schätzung stehen rund 475 000 000 cbm, das sind mindestens 475 000 000 t Kohle zur Verfügung. Als Treuhänder ist die Schlesische Treuhand- u. Vermögens-Verwaltungs-Akt.-Ges. in Breslau bestimmt. Zahlstellen: Berlin: Dresdner Bank u. deren übrige Niederlass.; Breslau: E. Heimann. Eingeführt in Berlin 26./2. 1921 zu 82 %. Kurs Ende 1921: In Berlin: 77 %. – In Breslau: 82 %. Fürst Max Egon zu Fürstenberg und Fürstliche Standes- herrschaft zu Donaueschingen. 4½ % Fürstl. Hypotheken-Anleihe von 1913. M. 22 000 000 in Stücken à M. 500, 1000, 2000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Von 1914 ab durch Verlos. mit jährl. 1 % m. Z.; ver- stärkte Tilg. u. Totalkündig. mit 3 monat. Frist frühestens zum 1./10. 1924 zulässig; Verlos. im Juli per 1./10. Sicherheit: Als Sicherheit für die Anleihe sind von Sr. Durchlaucht dem Fürsten Max Egon zu Fürstenberg, mit Zustimmung der sämtl. Agnaten des Fürstl. Hauses Fürstenberg u. von der Fürstl. Standesherrschaft Fürstenberg von den standes- herrlichen Liegenschaften, die sich in Baden, Württemberg u. Hohenzollern befinden, rund 5570 ha landwirtschaftliche und rund 25 000 ha forstwirtschaftliche Gelände des badischen Besitzes durch Eintragung einer Sicherungs-Hypothek gemäss §$§ 1187 B. G. B. in dem für die Fürstl. Standesherrschaft geführten Grundbuche in Donaueschingen ver. pfändet worden. Der Pfandbesitz verteilt sich auf die nachfolgend genannten 12 Amts- gerichtsbezirke: Donaueschingen, Engen, Messkirch, Neustadt, Pfullendorf, Uberlingen, Villingen, Waldshut, Wolfach, Bonndorf, Stockach u. Triberg. Die Verpfänd. ist nicht auf die Revenuen beschränkt, sondern ergreift das Pfand seiner Substanz nach. Die Eintragung ist in Abt. III durchweg an I. Stelle erfolgt. Dieser Hypoth. gehen vor die nach Artikel 36 §8 des Bad. A.-G. z. B. G. B. der Eintragung nicht bedürfenden hausgesetzlichen Abfertigungs- ansprüche der von der Erbfolge ausgeschlossenen Söhne u. Töchter der Fürstl. Familie u. der hausgesetzliche Witwenanspruch der Witwe eines Hauptes der standesherrlichen Familie. Derartige auf den Hausgesetzen beruhende Ansprüche haften auf dem gesamten Besitz der Fürstl. Familie; sie betragen 2. Z. weniger als M. 75 000 jährlich. Die Schuldner sind ver- pflichtet, die verpfändeten Grundstücke so zu bewirtschaften, dass der Wert der Substanz des von der Hypothekenhaftung ergriffenen Grundbesitzes nicht vermindert wird, insbesondere ist der zum Pfandgegenstand gehörige Wald in dem bei der Fürstl. Forstverwaltung von jeher üblichen, die Nachhaltigkeit des Ertrages sichernden Schlag- u. Kulturzustand zu erhalten. Als Grundbuchvertreterin der Obligationäre im Sinne des § 1189 B. G.B. im Grundbuch ist die Deutsche Bank in Berlin eingetragen. Zahlstellen: Frankf. a. M.: Deutsche Bank, Darm- städter u. Nationalbank, Deutsche Vereinsbank, Mitteld. Creditbank, Elsässische Bankgesell- schaft. Aufgelegt 6./10. 1913 M. 15 000 000 zu 99 %, erster Kurs in Frankf. a. M. 16./12. 1913: 99.25 %. Kurs Ende 1913–1921: In Frankf. a. M.: 99.25, 101*, –—, 96, –, 100*, 100, 102.50, 98 % —– In Mannheim: 99.25, 101*, –, 96, –, 100*, 101.50, 102, 98 %. Fürst Karl Heinrich zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg. 3½ % Fürstl. Löwenstein-Wertheim-Rosenberg-Anleihe v. 15./12. 1903. M. 1 000 000 in Stücken à M. 200, 300, 500, 1000. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg.: Von 1904 ab durch Verl. im März nach einem Tilg.-Plane in 40 Jahren; der Anleiheschuldner hat das Recht, die in dem Plane vorgesehene Tilg. unter Anrechnung auf die zuletzt verfallenden Annuitäten zu verstärken oder auch die gesamten noch in Umlauf befindl. Teilschuldverschreib. auf einmal mit voraus- gehender vierteljährl. Frist auf den 31./12. 1908 oder später zu kündigen. Sicherheit: Als Sicherheit für die Anleihe von nom. M. 1 000 000 nebst Zs., Provis. u. Kosten sind v. 1./6. 1904 bis zur völligen Tilg. der Anleihe an die Disconto-Ges. in Frankf. a. M. alle Forder. u. Rechte abgetreten, die dem Familien-Fideikommiss des Fürstl. Hauses gegen die Kgl. Bayer. Staats- Kasse auf die Rente zustehen, welche nach dem Reichs-Deputaf.-Hauptschluss v. 25./2. 1803 und der zwischen der damals Kurpfälzisch Bayer. Staatsregierung und dem Fürsten Karl zu Löwenstein-Wertheim abgeschlossenen Konvention v. 22./10. 1803 wegen Ablös. des vormals Würzburgischen Amtes Homburg a. Main in Höhe von fl. 28 000 = M. 48 000 zu leisten und z. Z. mit je M. 24 000 am 1./6. u. 1./12. jeden Jahres zahlbar ist. Soweit die in der vor-