――――――――――‚‚‚‚‚‚‚ frs. 111 600 900 b) innere Schuldd... . Pap. 102 353 600 306 Ausländisehe Staatspapiere, Fonds ete. 6% feie en 13%12 110e%„ .......... Doll. 6 478 600 4% % Rinn 6 %%. frs. 85 202 0000 ne.weæ—'0wd ͥ ꝑ ⁴ % %¾/& 15 400 000 % o / X/ ... 10 998 900 Budgets. Abrechnung: 1918: Einnahmen Pap. $ 64 755 341 Ausgaben Pap. $ 62 930 631 1919: 5 „ „ 66 926 554 „ „ 71 415 688 Budget 1916: Einnahmen Pap. $ 56 639 501 Ausgaben Pap. $ 56 601 261 „ . 5 . 61 166 130 5 „ „ 61 106 994 „1919. „ „ 73 205 605 3 „ „ 73 235 385 „19203 3 „ 389598 „ „ 64 289 821 3½ % Gold-Anleihe der Provinz Buenos Aires lt. Gesetz v. 28./12. 1906 (3 % bis einschl. 1911, seitdem 3½ %) zum Zwecke des Umtausches der Pfandbriefe (Cedulas) des Banco Hipotecario de la Provincia de Buenos Aires und deren Derivate (Coupons, Gutscheine und Zertifikate) £ 10 296 000 in Stücken à £ 20, 100, 500, 1000. Zs.: 2./1., 1./7. Coup. per 2./1. 1915 ist nicht bezahlt worden. Zwischen der Reg. der Provinz Buenos Aires u. Baring Brothers & Co. Ltd. in London wurde am 4./3. 1915 ein Abkommen betreffend die Einlös. der in den Jahren 1915 u. 1916 fälligen Coup. dieser Anleihe abgeschlossen. Diese Coup. wurden nicht voll in bar eingelöst, sondern es erhielten: 1. die Inhaber von am 2./1. u. 1./7. 1915 fälligen Coup. für je 35 sh. Coup.-Betrag: 10 sh. in bar u. 25 sh. in Konsolidierungs-Oblig. (Funding Certificates). 2. Die Inhaber von am 2./1. u. 1./7. 1916 fälligen Coup. für je 35 sh. Coup.-Betrag: $§ 15 in bar u. $ 20 in Konsolidierungs- Oblig. Diese Konsolidierungs-0blig. lauten auf den Inhaber u. sind mit 5 % verzinslich (2./1. u. 1./7.); sie sind rückzahlbar zu pari durch jährl. Ziehungen von 10 %. Die erste Rückzahl. sollte am 2./1. 1917 stattfinden. Die deutschen Besitzer von Oblig. der Anleihe, welche dem Abkommen beizutreten wünschten, hatten ihre Stücke bei der Dresdner Bank in Berlin ein- zureichen. Der auf die Coup. per 2./1. u. 1./7. 1915 in bar entfallende Betrag wurde zum Kurse von M. 22.50 für $ 1 bezahlt. Der Coup. per 2./1. 1917 der 3½ % Anleihe sowie der Coup. per 2./1. 1917 u. die per 2./1. 1917 ausgelosten Stücke der 5 % Konsolidierungs-Oblig. wurden vom 1./2. 1917 ab zum Kurse von M. 23 für £ 1 bezahlt. Coup. per 1./7. 1917 ist bei Fälligkeit nicht eingelöst worden. Tilg.: während der ersten 10 Jahre nach der Emiss. findet keine bestimmte Amort. statt, von da ab geschieht die Tilg. mit jährl. ½ % u. Zs.-Zuwachs durch Kauf oder Lizitation, wenn die Titel unter pari stehen, u. durch Auslos. falls über pari. Der Amort.-F. kann jederzeit erhöht werden. Die Fonds, welche der Banco Hipotecario de la Provincia disponibel hat, sowie diejenigen, welche er in Zukunft von seinen privaten Schuldnern erhält, werden zu a. o. Amort. verwandt. Durch Lizitation am 20./12. 1907 wurden £ 500 000 per 2./1. 1908 zurückgezahlt. Sicherheit: Die Anleihe wird durch die Grundsteuer u. die Produktionssteuer speziell sichergestellt. Zahlst:: London: Baring Brothers & Co.; Berlin: Dresdner Bank. Zahlung der Zinsscheine frei von jeder gegenwärtigen und zukünftigen argentinischen Steuer in Deutschland zum vista Kurse auf London. Die Coupons, welche nicht innerhalb 5 Jahren nach ihrem Verfall vorgelegt werden, werden nur noch von der Regierung der Provinz Buenos Aires bezahlt. Eine Verjährungsfrist für die Stücke ist nicht besonders festgesetzt. Nach dem argentin. Handelsgesetz verjähren Obligationen innerhalb 3 Jahren nach ihrer Fälligkeit. Die Anleihe im Betrage von £ 9 796 000 wurde in Berlin 20./10. 1908 zu 63.50 %, in Frankf. a. M. 10./11. 1908 zu 63 % u. in Hamburg 23./11. 1908 zu 62.50 % eingeführt. Kurs Ende 1912–1921: In Berlin: 70, 67.25, 59.70*, –, 58, –, 78*, –, –, – %. –— In Frankf. a. M.: 69.90, 68, 60.25, 3 58, –, 787 . – %o. — In Hamburg: 69.25, 66, 61*, 3 58, „ 788 „ – %. Usance: Beim Handel an der Börse in Berlin, Frankf. a. M. u. Hamburg: 1 £ = M. 20.40 und franko Zs. mit Zinsschein per 1./7. 1917. 5 % Sterling-Anleihe von 1908 der Provinz Buenos Aires. £ 1 500 000 in Stücken à £ 20, 100 = frs. 500, 2500. Zs.: 1./4., 1./10. Coup. per 1./10. 1914 u. folg. wurden bei ihrer Fälligkeit nicht bezahlt. Durch eine Bekanntmachung vom 25./4. 1916 teilte die Nationalbank von Deutschland mit, dass die Regierung der Provinz Buenos Aires ihr einen Pauschalbetrag mit dem Ersuchenjeüberwiesen habe, ihn zur Einlösung des am 1./10. 1914 fällig gewesenen Zinsscheines der nigen Oblig. zu benutzen, deren Inhaber sich mit folg- Abkommen betreffend den Zinsendienst für die Jahre 1915 u. 1916 einverstanden erklären: Die in den Jahren 1915 u. 1916 fälligen Zinsscheine werden nicht in bar eingelöst, sondern es erhalten deren Inhaber für je £ 100 Zinsscheinbetrag £ 115 Konsolidierungs-Oblig- Diese Oblig. sind vom Fälligkeitstermin der alten Zinsscheine ab, zu deren Konsolidierung sie dienen, mit 5 % jährl. mittels Halbjahrs-Zinsscheins per 1./7. u. 1./1. zu verzinsen u. mit jährl. 2 %, beginnend vom 1./1. 1918 durch Auslos. oder Rückkauf oder jederseit nach 3monat. Kündig. zu pari zu tilgen. Diejenigen Besitzer von Oblig., die sich mit diesem Abkommen einverstanden erklärten, hatten bis 30./5. 1916 ihre Oblig. nebst den bis 1./10. 1916 einschliessl. fälligen Zinsscheinen bei der Nationalbank für Deutschland einzureichen,