Republik Chile. 319 Verwalt.-Rat öffentlich bekannt gemacht und nach Verlauf eines Jahres die Aushändigung der Ersatzstücke vorgenommen gegen die durch Hypoth., Bürgschaft oder Hinterlegung von Pfandbr. bei der Caja sichergestellte Verpflichtung der Pfandbr.-Inhaber, den vollen Wert der Pfandbr. zurückzuerstatten, wenn innerhalb der 10 folgenden Jahre die ursprüngl. ver- lorenen Pfandbr. präsentiert werden sollten. 5 % steuerfreie Goldpfandbriefe. M. 47 999 976 = frs. 58 823 500 = £ 2 324 998.16.9 in 117 647 Stücken (Nr. 1–117 647) über je Gold Pes. 263.50 = M. 408 = frs. 500 = £ 19.15.3. Zs.: 15./2., 15./8. Tilg.: Vom 15./2. 1913 ab durch halbjährl. Verlos. al pari 15./12. u. 15./6. per 15./2. bezw. 15./8. mit jährl. 1 % u. Zs.-Zuwachs in 37 Jahren; jedoch hat die Caja das Recht, aussergewöhnl. Tilg. durch halbj. Auslos. vorzunehmen. Zahlst.: Berlin: Dresdner Bank u. deren übrige Niederlass., Disconto-Ges., Darmstädter u. Nationalbank, Deutsch- Südamerikan. Bank; Köln: A. Schaaffh. Bankverein A.-G. u. dessen übrige Niederlass.; Basel: Schweizer. Bankverein u. dessen übrige schweizer. Niederlass.; Paris: Banque J. Allard & Cie.; London: Swiss Bankverein. Zahlung der Zs. u. der verlosten Pfandbr. frei von jeder chilen. Steuer oder Abgabe (jede Steuer oder Abgabe, welche den Pfandbr. jetzt oder später in Chile auferlegt werden sollte, geht zu Lasten der chilen. Regierung) in Deutsch- land in M. Um etwaige Verluste aus den Kursschwankungen der Valuta auszugleichen, welche der Caja dadurch entstehen könnten, dass auf die den obigen Pfandbr. entsprechenden Hypoth. die Zs. u. Amort.-Raten in Papierwährung entrichtet werden, während Zinszahl. u. Kapitaltilg. auf die Pfandbr. in Gold erfolgt, hat die chilen. Regierung im vorerwähnten Gesetz Nr. 2641 die Verpflichtung übernommen, die Caja de Credito Hipotecario für solche etwaigen Verluste zu entschädigen. Überdies wird die Caja de Credito Hipotecario, wie bereits anlässlich einer früheren Operation, auch jetzt wieder ein Angebot an ihre Hypoth.- Schuldner erlassen, Papier-Hypoth. in Hypoth. mit 5 % Zs. u. 1 % Amort. zahlbar in Gold umzuwandeln. Zwischen der Caja de Credito Hipotecario und den deutschen Emissions- banken der 5 % Gold-Pfandbr. von 1912 bestanden Meinungsverschiedenheiten über den Zs.- u. Tilg.-Dienst, welcher nach Ansicht der deutschen Emissionsbanken auf Grund der von der Caja de Credito übernommenen Verpflichtungen in Gold-Valuta zu versehen ist, während die Schuldnerin lediglich eine Verpflichtung zur Verzins.-Tilg. in Reichsmark an- erkennen wollte. Nach langwierigen Verhandlungen hat sich die Caja de Credito Hypote- cario bereit erklärt, sowohl die bisher noch nicht eingelösten Werte mit Ausnahme von 40 851 verlosten Stücken wie auch die künftig fällig werdenden Zs.-Scheine u. ausgelosten Stücke nach Wahl der Inhaber an denjenigen Plätzen, an welchen Einlös.-Stellen bestehen, und in der auf den Mänteln u. Zs.-Scheinen aufgedruckten, am Ort der Vorlegung geltenden Valuta einzulösen. Die erwähnten 40 851 Stück Pfandbriefe sind von der Caja de Credito Hypotecario behufs Ausnutzung des niedrigen Markkurses am 15./12. 1919 in einer ausser- ordentl. Tilg. per 15./2. 1920 zur Rückzahlung in Reichsmark gezogen worden. Eine Annul- lierung dieser ausserplanmässigen Tilg: war nicht möglich, weil eine Ungültigkeitserklärung nach chilen. Recht ausgeschlossen ist. Die Einlös. dieser 40 851 Stücke erfolgt daher in Reichsmark. Auf Grund eines mit der Caja de Credito Hypotecario getroffenen Abkom- mens forderten die deutschen Emissionsbanken im Aug. 1920 die Besitzer von den ver- losten Stücken auf, ihre Stücke gegen nicht verloste Stücke mit Zs.-Schein per 15./8. 1920 u. folg. umzutauschen. Aufgelegt in Berlin 14./5. 1912 M. 47 999 976 = frs. 58 823 500 = £― 2 324 998.16.9 zu 96.25 %. Erster Kurs in Berlin 18./6. 1912: 96.25 %. Eingeführt in Frankf. a. M. 17./7. 1912 zu 96.25 %. Kurs:Ende 1912–1921: In Berlin: 96.25, 95.50, 95*, –, 88, –, 106*, 250, 660, 2415 %. – In Frankf. a. M.: 96.25, 95.50, 95.50*, –, 88, –, 106*, 250*, –, – %. Verwaltung: Die Verwaltung der Caja untersteht einem Verwaltungsrat, der aus dem Direktor, dem Fiskal u. 4 Mitgliedern gebildet wird, von welch letzteren 2 durch den Senat u. 2 durch die Deputiertenkammer ernannt werden. Der Direktor der Caja, der Kassierer, der Fiskal, der Hauptbuchhalter u. der Sekretär werden vom Präsidenten der Republik ernannt. Bilanz am 30. Juni 1920: R... „ . ― 453 101 353.89 7328 712.97 510 152.12.10 29 991 231.17 134 685.45 Hypotheken-Forderungen..... Durchgangsposten lt. Gesetz vom 12./2. 1912 Kassa-Kto.. Bauf-Güfflabes7 2 065 929.02 2 384 808.96 987. 9. 8 Anlagen des Reservefondes...... 12 312 814.23 13 041 000.– — Rückständige Hypothekenzinsen... 5 994 397.03 79815.– 4 044. 0. 0 3 „ des Halbjahres 3 854 129.10 Versicherungs-Policen %.. 194 843.15 — Ge blelluseseses 6 286 733.71 3 *= Darlehens-Abteilung. 3% 2 710 312.30 8 Einleger von Pfandbriefen zur Aufbewahrung 209 629 000.– — ./// %%......... 1 128 525.84 3 Für Bauten bestimmte, noch nicht ausge- Heferfe Pfaudbfistettt 41 000 6 %%%%%%%%%%......... – 57 577 082.49 3 fes Re8 — — 28 944. 6. 8 697 453 723.72 110 402 650.59 544 128. 9. 2