Königreich Dänemark. 329 dehne zur Rückzahlung in bar kündigen. Von den Pfandbr. Abt. II wird alljährl. zur Ein- dös. auf den 1./1. u. 1./7. jeden Jahres ein so grosser Betrag jeder Serie ausgelost u. gekün- digt, als den von den Schuldnern der betr. Serie geleisteten Ab- u. Rückzahlungen ent- spricht. Die Kreditkasse ist ferner jederzeit berechtigt, sämtl. Pfandbr. oder einen Teil derselben zur Rückzahl. auf einen Zinstermin der betr. Pfandbriefe zu kündigen und durch die Statutenänderung vom 21./6. 1918 werden ausserordentliche Auslosungen innerhalb der beiden Abteilungen in Aussicht gestellt. Für die Sicherheit der Pfandbriefe haften: 1. die Hypoth. der Kreditkasse, und zwar sämtliche Hypotheken unterschiedslos für sämtliche ausgegebenen Pfandbriefe; 2. der Verwaltungs- u. R.-F.; 3. ihr sonst. Vermögen; 4. die von den Darlehnsschuldnern in Höhe von 2 % der ihnen gewährten Darlehne für die Dauer ihres Schuldverhältnisses bei der Kreditkasse zu hinterlegenden Beträge, die, falls auf sie zurückgegriffen werden muss, von den Schuldnern wieder auf die alte Höhe zu er- gänzen sind; 5. die Darlehnsschuldner solidarisch, über den Betrag ihrer Darlehne hinaus, in Höhe von zwei Dritteln ihrer urspr. oder durch Abzahl. — abgesehen von der regel- mäss. Tilg. in Abt. II – geminderten Darlehnsbeträge, unter hypoth. Haftung der ver- pfändeten Grundstücke für diese Verbindlichkeit im Range unmittelbar hinter den Darlehen selbst. Erreicht der Gesamtbetrag der umlauf. Pfandbr. das 20 fache des Verwaltungs- u. R.-F. zuzüglich der zur Sicherheit hinterlegten 2 %, so können neue Darlehne nur gewährt werden, wenn die Darlehnsschuldner zu jenem Fonds einen so grossen Beitrag leisten, dass obiges Verhältnis nicht mehr überschritten wird. In Dänemark können Mündelgelder und die Mittel öffentl. Stiftungen in Pfandbr. der Kreditkasse angelegt werden. Geschäftsjahr: 1./4.–31./3. 0 4 % Pfandbr. Abt. II Serie II. Kr. 20 000 000 = M. 22 500 000, davon in Umlauf am 31./3. 1922: Kr. 11 370 900, in Stücken à Kr. 100, 200, 400, 1000, 2000 = M. 112.50, 225, 450, 1125, 2250. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg. durch Verlos. innerh. spät. 70 Jahren, von 1907 ab gerechnet; Totalkündig. jederzeit zulässig. Zahlst.: Berlin: Disconto-Ges.; Eamburg: Nord- deutsche Bank. Zahl. der Zs. u. verlosten Stücke ohne Abzug in Deutschland in Reichs- mark zum festen Kurs von Kr. 100 = M. 112.50. Eingeführt in Hamburg 18./4. 1907 zu 94.75 %; Berlin 4./5. 1907 zu 95.10 %. Kurs Ende 1912–1921: In Berlin: 91, 89, –*, –, 125, –, 150*, 520*, –, – %. – In Hamburg: 91, 90, –*, –, 125, –, 150*, 520*, –, – %. Verj. der Zinsscheine u. verl. Stücke in 20 J. n. F. Vorstand: Administrator: L. Sörensen, Beigeordnete: Oberger.-Anw. J. v. Prangen, Architekt E. Ambt, Hochgerichtsanwalt K. Steglich-Petersen, Kopenhagen. Bilanz am 31. März 1922: Aktiva: 3½ % Hypoth. Abt. I Serie I 27 136 987, 4 % Hypoth. Abt. I Serie I 24 612 375, 4 % Hypoth. Abt. I Serie II 1 479 000, 3½ % Hypoth. Abt. II Serie I 1 902 364, 4 % Hypoth. Abt. II Serie I 7 250 963, 4 % Hypoth. Abt. II Serie II 13 454 261, 4 % Hypoth. Abt. II Serie III 979 182, 4½ % Hypoth. Abt. II Serie I 20 703 436, 4½ % Hypoth. Abt. II Serie II 29 911 295, Wertp. 6 807 597, Guth. bei der Privatbank 399 111, Kassa 24 567, Grundstück der Kasse Ny Vestergade 90 000, Rückstände an fälligen Leistungen 111 752. – Passiva: 3½ % Pfandbriefe Abt. I Serie I. 25 919 200, 4 % do. Abt. I Serie I 24 592 000, 4 % do. Abt. I Serie II 1 457 000, 3½ % do. Abt. II Serie I 1 029 900, 4 % do. Abt. II Serie I 6 980 800, 4 % do. Abt. II Serie II 11 370 900, 4 % do. Abt. II Serie III 976 600, 4½ % do. Abt. II Serie I 20 240 800, 4½ % do. Abt. II Serie II 29 806 500, gekünd. nicht z. Einlös. präsent. Pfandbr. 10 500, nicht erhob. fällige Coup. 15 748, die von den Pfandschuldnern depon. 2 % ihrer Darlehen 2 484 949, nicht erhob. fälliges Depositum 49 939, Verwalt.- u. R.-F. 9 928 059. – Sa. Kr. 134 862 896. Kreditverein von Eigentümern kleinerer Realitäten auf dem Lande in Jütland (Kreditforeningen af Ejere af mindre Ejendomme paa Landet i Jylland) in Aalborg. 0 Errichtet: 29./6. 1880 auf Grund d. Ges. v. 28./5. 1880, später abgeänd. durch Ges. v. 10./7. 1915. 10 Zweck: Der Kreditverein bezweckt, seinen Interessenten gegen hypothekarische Ver- pfändung von Realitäten Darlehen zu verschaffen bezw. zu gewähren, welche durch Rück- zahlungen in Raten zu tilgen sind. In den Verein können nur Besitzer von kleineren Realitäten auf dem Lande oder in den Provinzstädten, deren Schätzungswert Kr. 20 000 nicht übersteigt und welche auf Jütland oder auf den dazu gehörenden Inseln belegen sind, auf- genommen werden. Darlehen auf Häuser können bis 60 % des Schätzungswertes gegeben werden. Die Interessenten haften solidarisch für die von dem Vereine ausgestellten Oblig. bis zum vaoilen Schätzungswert der von ihnen dem Verein verpfändeten Realitäten insofern sie den ihnen im Verhältnis zur Schätzungssumme zustehenden vollen Betrag von dem Vereine als Darlehen erhalten haben, welche Haftbarkeit sich entsprechend vermindert, wenn sie ein geringeres Darlehen, als ihnen im Verhältnis zur Schätzungssumme zusteht, empfangen haben. Darlehen werden in der Regel nur gegen erste Hypothek gewährt, doch können auf Häuser mit dazu gehörenden Ländereien auch Darlehen gegeben werden, wenn als erste Hypothek Gelder aus öffentlichen Mitteln eingetragen sind, oder wenn die erste Hypothek wenigstens 10 Jahre unkündbar ist, von dem Zeitpunkte an gerechnet, an welchem der Verein das Darlehen gewährt hat. Das von dem Vereine gewährte Darlehen darf keinesfalls zusammen mit dem Betrage der im Range vorangehenden Hypothek die Hälfte der Schätzungssumme der betreffenden Realität übersteigen. Jeder Interessent