360 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. Dauer der Konzession: 50 Jahre, sie kann durch Kongressakt u. Beschluss der Aktionäre verlängert werden. Zweck: Der Gegenstand des Unternehmens ist die Gewährung von Darlehen zu mässigem Zinsfuss an mexikanische Bewässerungswerke sowie an Unternehmungen, die sich mit Landwirtschaft und Viehzucht befassen, u. ausnahmsweise auch an solche Unternehm., die die Ausbeute von brennbaren Mineralien u. Erzen betreiben. Diese Darlehen müssen ge- sichert sein: entweder durch hypoth. Verpfändung von Eigentum oder durch Bürgschaft einer von der mexikan. Regierung konc. Bank oder einer Gesellschaft, welcher die Reg. die Ermächtigung zur Finanzierung von in den Rahmen der vorerwähnten Konc. fallenden Unternehm. erteilt hat. Der Betrag. der gegen Hypoth. dargeliehen wird, darf niemals 60 % des Wertes des verpfändeten Eigentums übersteigen. Die Ges. darf andere bankgeschäftl. Transaktionen als solche, die aus ihren besonderen Zwecken herrühren und mit ihnen in Verbindung stehen, nicht betreiben, doch kann sie ihre flüssigen Mittel in schnell realisier- paren Werten anlegen. Niemandem steht ein Erwerbungsrecht hinsichtlich des Eigentums der Gesellschaft zu. Kapital: mex. Pes. 10 000 000 in 100 000 Aktien à mex. Pes. 100. Eine Aktie befindet sich im Besitz der Mexik. Regierung; ein Viertel des A.-K. ist von den 4 Gründern mit der Verpflichtung übernommen worden, darüber nicht ohne Zustimmung des mex. Finanz- ministeriums anderweit zu verfügen. Abgesehen von der Wahl des Verwaltungsrats u. der Revisoren haben alle Aktien gleiche Rechte. Jede Aktie = 1 St. Eine Erhöhung oder Ver- minderung des A.-K. bedarf der Genehm. des Ministeriums der Finanzen u. öffentl. Schuld. Die Ges. hat das Recht, Oblig. auszugeben, doch darf das vollbezahlte A.-K. niemals weniger als /% des Nominalwertes der von der mexikan. Reg. garantierten Oblig. betragen. 4½ % von der mexikan. Regierung garantierte“ steuerfreie Gold-Obligationen, mex. Pes. 50 000 000 = M. 105 000 000 = $ 25 000 000 = £ 5 143 925 = frs. 129 500 000 = Hfl. 62 000 000 in Stücken à mex. Pes. 200, 1000, 2000 = M. 420, 2100, 4200 = $ 100, 500, 1000 = £ 20.11.6, 102.17.7, 205.15.2 = frs. 518, 2590, 5180 = hfl. 248, 1240, 2480. Zs. 1./5., 1./11. Tilg.: Vom 1./11. 1918 ab durch halbjährl. Verlos. spät. am 15./3. u. 15./9. (zuerst spät. 15./3. 1919) nach einem Tilg.-Plane bis spät. 1./1 1. 1943; vom 1./11. 1918 ab hat die Ges. das Recht, den Gesamtbetrag, nicht aber einen Teilbetrag, der jeweils ausstehenden Oblig. mit 3 monat. Frist u. zwar zu 101 % zu kündigen. Sicherheit: Die Oblig. werden hinsichtlich des Kapitals u. der Zs. auf Grund eines mexikan. Gesetzes v. 17./6. 1908 von der Regierung der Verein. Staaten von Mexiko unbedingt garantiert u. tragen einen diesbezügl. Aufdruckk Zur Sicherung der Rechte aus den Oblig. ist eine vom 2./11. 1908 datierte Trusturkunde zu Gunsten der New York Trust Company als Treuhänder für die Inhaber der Oblig. bestellt worden. Zahlst.: Berlin: Deutsche Bank; Frankf. a. M.: Lazard Speyer-Ellissen, Deutsche Bank; Hamburg: Deutsche Bank; New York: Speyer & Co., National City Bank; London: Speyer Brothers; Amsterdam: Gebr. Teixeira de Mattos. Coup. per 1./5.19 14 u. folg. wurden nicht eingelöst, daher Kursnotiz jetzt franko Zs. inkl. Coup. per 1./5. 1914. Zahlung der Zs. u. des Kapitals onhe Abzug irgendwelcher gegenwärt. oder künft. Steuern (die Ges. übernimmt ausdrück- lich die Verpflichtung zur Zahlung derartiger Steuern) nach Wahl des Inhabers in der Landeswährung zu den vorstehend genannten festen Umrechnungssätzen. Verj. der Zins- scheine in 6 Jahren, der verlosten Oblig. in 20 J. (F.) Aufgelegt in Berlin, Frankf. a. M., Hamburg etc. 28./10. 1908 mex. Pes. 40 000 000 == M. 84 000 000 zu 92.50 %. Eingeführt in Frankf. a. M.: 14./1. 1909 zu 93 %; in Berlin: 13./2. 1909 zu 94.25 %; in Hamburg: 23./2. 1909 zu 94.30 %. Kurs Ende 1912–1921: In Berlin: 88.50, 73, 66*, –, 47, –, 89*, 171, 505, 1250 %. – In Frankf. a. M.: 89, 70.80, 67.40*, –, 47, – 89*, 180.50, 499, 1090 %. – In Ham- burg: 88.80, 72, . 47, –, 89*, –, 500, – %. Usance: Die Stücke sind auch dann lieferbar, wenn die letzten daran befindlichen Zinscheine mit einem Firmenstempel versehen sind./ Seit 1./5. 1914 Notiz franko Zs. mit Zinsschein per 1./5. 1914. Schutzvereinigung der Besitzer von 4½ % Gold-Obligationen. Im Des. 1920 wurden die Besitzer mit dem deutschen Reichsstempel versehener Bonds aufgefordert, sich der Schutzvereinigung anzuschliessen, welche sich zwecks geeigneten u. wirksamen Schutzes der Interessen der Besitzer von 4½ % Gold-Obligationen gebildet hatte, und ihre Stücke entsprechend den Bedingungen des Abkommens v. 18./11. 1920 bei der Deutschen Bank in Berlin oder bei Lazard Speyer-Ellissen zu hinterlegen. Für jeden hinterlegten Bond wurde ein besonderer von der deutschen Emissionsfirma gegengezeichneter Zwischenschein der New York Trust Company ausgegeben, der den Vermerk trägt, dass der dagegen hinterlegte Bond mit dem deutschen Reichsstempel versehen ist. Die Zwischenscheine u. Zertifikate sind in Berlin seit 15./4. 1921 u. in Frankf. a. M. seit 7./3. 1921 lieferbar. Kurs Ende 1921: In Berlin: 1050 %. – In Frankf. a. M.: – %. Geschäftsjahr: Kalenderjahr; das erste Geschäftsjahr vom 5./10. 1908 bis 31./12. 1909 Gen.-Vers.: vor dem 31./5. Gewinn-Verteilung: 10 % zum R.-F. (bis zur Hälfte des A.-K.); sodann eine Div. bis zu 8 %; vom verbleibenden Betrag % an die Aktionäre, /% an die mexikan. Reg., jedoch nur solange bis die Div. 12 % beträgt, darüber hinaus % an die Reg. u. % an die Aktionärc. Bilanz am 30. Dez. 1913: Aktiva: Darlehen, gesichert durch Hypoth. 51 289 547, do. Bankbürgschaft 1 344 557, do. Bankbürgschaft u. Pfandbestellung 439 341, Anlagen in Wertp 890 779, div. Debit. 3 050 156, Mobil. 3183, Guth. bei einheim. u. auswärt. Banken u. Bank- häusern 6 097 989, Einricht.-Kosten 37 188, Farm Carrizos 153 087, Konsort. für Grundbesit-