368 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. Deutsch-österreichische Republik. Staatsvoranschlag 1920/21: ordentliche Einnahmen . . K 21 579 016 200 ordentliche Ausgaben . . K 13 091 820 300 ausserordentl. Einnahmen . „ 7 904 296 100 ausserordentl. Ausgaben . „ 57 508 898 600 K 29 483 312 300 K 70 600 718 900 Staatsvoranschlag 1921/22: Bundeseinnahmen. . . . K 24 075 071 800 Bundesausgaben . . . K 40 496 536 200 A. Staatsschulden Altösterreichs (nach dem Stande vom 31./12. 1920); Staatschuld vor 1867: I. Konsolidierte Staatsschuld: a) ohne Rückzahlungsverpflichtung. K 5 025 257 625 b) mit 5 % 1 562 595 II. Entschädigungsrenten. 3 23 729 792 II. Zahlung an die bayerische Regierung „„ . 5 3 500 000 Summée K 5 054 050013 Staatsschulden 1867= 1914: L Reilten ehuldlew “G /P II. Amortisable Eisenbahnschulden . . 2 911 326 000 III. Spezialschulden u ꝑ .. 337 229 000 IV. Kautionen und Depositen „ 1 133 000 V. Partialhypothekaranweisungen 87 324 800 VI. Amortisable Staatsschuldanweisungen . . . „ 237 960 000 VII. Darlehen der österr.-ung. Bahnk...... .„ 60 000 000 Bereits fällige aber unbehobene Schudd.. . . m13413833 644 000 Summe K 7 596 863 552 Kriegsschulden 1914–1918: I Krfessanleihen // II. Darlehen der österr.-ung. Bank.. . . . 229 570 223 170 III. Lombarddarlehen des öst. Konsort. f. staatl. Kreditoperationen „ 510 000 000 V. Eontokbrfent orschüsse o 6967 000 V. Markdarlehen gegen Schatzwechsel. . .. „ 3 170 576 560 VI. Darlehen in ausländischer Währung % 8 (00 Summe K 68 568 708 130 Gesamte Staatsschuld Altösterreichs K 81 219 621 694 Umtausch der in deutschem Eigentum befindlichen nicht sichergestellten österreichischen Vor- kriegs-Staatsschuldverschreibungen gemäss Artikel 203 des Friedensvertrags von St. Germain. Nach einer Bekanntmachung des Reichswirtschaftsministeriums vom 25./1. 1922 gelangten nachstehende Schuldverschreib. zur Anmeldung u. Abstempelung: 1) 4,2 % einheitliche Rente in Noten vom 1./8. 1868; 2) 4 % konv. einheitliche Rente in Noten; 3) 4,2 % einheit- liche Rente in Silber vom 1./10. 1868; 4) 4 % konv. einheitliche Rente in Noten vonm 1./7. 1868; 5) 4 % steuerfreie österreich. Goldrente vom 1./10. 1876; 6) 4 % steuerfreie österreich. Staats- rente vom 1./3. 1893, 5./8. 1906, 30./1. 1909, 9./3. 1909, 8./1. u. 8./3. 1910, 5./1. 1911; 7) 4 % steuer- freie österreich. Staatsrente vom 19./1. 1912 Lit. B; 8) 3½ % steuerfreie österreich. Investitions- Staatsrente vom 1./2. 1897; 9) 4½ % steuerfreie österreich. amort. Staatsschatzanweis. vom Jahre 1914 u. weitere 27 in Deutschland nicht notierte Schuldverschreib., soweit sie im Eigentum deutscher Reichsangehöriger stehen u. sich am 16./7. 1920 ausserhalb der Staaten befunden haben, deren Gebiet der ehemalig. österr.-ungar. Monarchie übertragen wurde oder die aus dem Zerfall dieser Monarchie hervorgegangen sind (alt-ausländ. Besitz). Mit den im Pfandbesitz Reichsdeutscher im Altauslande einschliessl. Deutschland befindl. Stücken, die von Ausländern als Unterpfand für Schulden hinterlegt sind, war in gleicher Weise zu verfahren. Die Anmeldung u. Einlieferung der Stücke hatte in der Zeit vom 1./2.–28./2. 1922 innerhalb Deutschlands bei den deutschen Banken u. Bankiers (Anmeldestellen) zu erfolgen, bei den im sonstigen Alt-Ausland befindl. Stücken bei den zuständigen deutschen Konsulaten. Nach dem 28./2. 1922 eingehende Anmeldungen werden nicht mehr angenommen. Die Stücke waren nach der Einlieferung von den Banken u. Konsulaten zur ausschliesslichen Ver- fügung des Reichsfinanzministersums, Stelle für ausländ. Wertpapiere in Berlin in Sperr- depot zu nehmen u. auf Abruf dieser Stelle zwecks Abstempelung einzusenden. Für die eingelieferten Stücke wurden Zertifikate ausgestellt, die späterhin nach der erfolgten Eni- scheidung der Reparationskommission in Paris gegen Neu-Emissionen der Nationalstaaten umgetauscht werden, nachdem eine Einigung über den Verteilungsschlüssel, mit dem der gesamte Besitz dieser Papiere auf die einzelnen Staaten umgelegt wird, erzielt worden ist. 4 % österr. Goldrente. Gesamtbetrag Gold-fl. 490 850 200 in Stücken à Gold-fl. 200 1000, 10 000. Zs.: 1./4., 1./10. Zinsschein per 1./10. 1919 wurde bei Fälligkeit ausserhalb