Deutsch-österreichische Republik. 33893 Jahr Gewinne Jahr Gewinne Jahr Gewinne 1939 3 700 1956 6 900 1973 12 500 1940 3 900 1957 7 100 1974 13 100 1941 3 900 1958 7300 1975 13 500 1942 4 100 1959 7 700 1976 13 900 1943 4 300 1960 7900 1977 14 300 1944 4 500 1961 8100 1978 14 900 1945 4 700 1962 8500 1979 15 300 1946 4 700 1963 8 900 1980 7950 Gezogen werden: Die Gewinne des Jahres 1930 alle am 1./9., der Jahre 1931–1979 je zur Hälfte am 1./3. u. 1./9. u. des Jahres 1980 alle am 1./3. Die ausgewiesene Anzahl der Ge.- winne von 375 000 ergänzt sich durch die laut Gewinnplan in die Jahre 1930–1980 fallenden höheren Gewinne um jährlich 500, somit um 25 000 auf 400 000. Die bis einschl. Juni 1930 gezogenen 45 000 Lose scheiden nicht aus, sondern nehmen weiter an den Verlos. teil; nach dem Juni 1930 gezogene Lose hören mit dem Tage der Ziehung auf, an den Verlos. teil- zunehmen. Die Auszahl. der Gewinne erfolgt am ersten Werktage des der Ziehung nach- folgenden Monats durch die Staatszentralkasse in Wien, wobei rücksichtlich der in den Ziehungen bis einschliesslich Juni 1930 ausgelosten Gewinne die Auszahl. auf der ersten Seite des Loses ersichtlich gemacht, rücksichtlich der in den späteren Ziehung. ausgelosten Gewinne das Los samt den noch aushaftenden, am Ziehungstage noch nicht fälligen Zins- scheinen eingezogen wird. Der auf fehlende Zinsscheine entfallende Zinsenbetrag wird von der auszuzahlenden Summe abgezogen. Der Gewinnzuschlag wird gegen Einzieh. des Gewinnscheines ausgezahlt. Der Anspruch aus den Losen erlischt durch Verjähr. in An- sehung der Zinsen binnen 6 Jahren, in Ansehung der Gewinne binnen 30 Jahren vom Fälligkeitstage an. Gemäss § 1, Absatz 2, des Gesetzes vom 23./1. 1920, StGBl. Nr. 42, sind die Gewinne ohne jeden Abzug von Steuern u. Gebühren auszuzahlen u. in die Bemessungs- grundlage der Einkommensteuer nicht einzubeziehen. 3.) 2½ % dreimonatige Staatsschatzscheine: Stand am 31./12. 1920: K 24 904 383 000. 4.) Steuerfreie 6 %, 6jährige, jederzeit vierteljährlich kündbare österreich. Staats- schatzscheine. a) Serie 1920. Begeben auf Grund des Ges. v. 22./7. 1920, StGBl. Nr. 330. Die Staatsschatzscheine lauten auf den Inhaber u. sind in Abschnitten zu K 1000, 5000, 10 000, 50 000, 100 000 u. zu 1 000 000 ausgefertigt, verzinslich vom 1./9. 1920 mit 6 % für das Jahr. Die Zs. werden ohne Abzug einer Rentensteuer halbjährig im nachhinein am 1./3. u. 1./9. an den Inhaber der zu den Schatzscheinen gehörigen Zinsscheine bei der Staatszentralkasse in Wien, bei allen Finanzlandeskassen der Republik Österreich mit Ausnahme von Wien u. bei allen Steuerämtern der Republik Osterreich ausbezahlt. Jeder Schatzschein kann vom Inhaber jederzeit für den ersten Tag des der Kündig. nachfolgenden vierten Kalender- monates zur Rückzahl. zum Nennwerte gekündigt werden u. zwar im Inlande bei der Staats- zentralkasse, bei der österr.-ungar. Bank u. ihren Filialen, beim Postsparkassenamte in Wien u. bei den Postämtern, im Auslande bei den von der Finanzverwalt. der Republik Oster- reich zum Ankaufe von Fälligkeiten der altösterr. Staatsschuld ermächtigten Zahlstellen. Die erfolgte Kundig. wird von der Präsentationsstelle auf dem Schatzscheine ersichtlich gemacht. Die Rückzahl. des Kapitals erfolgt ohne Steuer-, Gebühren- oder sonstige Abzüge gegen Einlieferung der fälligen Schatzscheine an dem durch die Kündig. bestimmten Tage, jedenfalls aber am 1./9. 1926 bei der Staatszentralkasse in Wien. Boniffkation bei Kündig. der Schatzscheine: Gelangt der Schatzschein erst nach Ablauf eines vollen 9 ahres, vom Ausstellungstage an gerechnet, durch Kündig. zur Rückzahl., so erhält der Inhaber bei Rückzahl. des Kapitals ausser dem Nennbetrage für je 3 seit dem Ausstellungstage abge- laufene Monate eine Prämie von je ein Promille des Nennbetrages. Die Verzins. erlischt mit dem Fälligkeitstage des Kapitalsbetrages. Verjähr. der Zinsscheine nach 6 Jahren, des Kapitals nach 30 Jahren vom Fälligkeitstage an. ) Serie 1921 – I. Begeben auf Grund des Ges. v. 7./12. 1920, BGBl. Nr. 34. Die Bestimm. über die Stückel., Verzins. u. die zu jedem Monatsersten mögliche dreimonatige Kündbarkeit u. Rückzahl. dieser Schatzscheine, sowie über die Bonifikation bei Kündig. derselben, Verjähr. der Zinsscheine u. des Kapitals sind die gleichen, wie sie die der Serie 1920 aufweisen. Sie unterscheiden sich von einander nur in folgenden Punkten: Diese 6 % Schatzscheine sind mit der Serie 1921 – I bezeichnet, sind mit dem Datum 1./1. 1921 versehen, gelangen spätestens am 1./1. 1927 zur Rückzahl. u. sind mit Zinsscheinen, fällig am 1./1. u. 1./7. ausgestattet. * ) Serie 1921 – II. Begeben auf Grund des Ges. v. 1./7. 1921 BGBl. Nr. 335. Die Bestimm. über die Verzins. u. die zu jedem Monatsersten mögliche dreimonat. Kündbarkeit u. Rückzahl. dieser Schatzscheine sowie über die Bonifikat. bei Kündig. derselben. Verjähr. der Zinsscheine u. des Kapitals sind die gleichen, wie sie die der Serie 1920 aufweisen. Sie unterscheiden sich von einander nur in folgenden Punkten: Diese 6 % Schatzscheine sind mit der Serie 1921 – II bezeichnet, in Stücken zu K 1000, 5000, 10 000, 50 000, 100 000, 1 000 000, 10 000 000 u. 100 000 000 ausgefertigt, sind mit dem Datum 1./8. 1921 versehen, gelangen spätestens am 1./8. 1927 zur Rückzahl. u. sind mit Zinsscheinen fällig am 1./2. u. 1./8. ausgestattet. d) Serie 1922 – I. Die Bestimmungen über die Verzinsung u. die zu jedem Monats- ersten mögliche 3 monatl. Kündbarkeit u. Rückzahlung dieser Schatzscheine sowie über