― 3 — Königreich Ungarn. 431 von Zertifikaten wieder eingestellt, dagegen bis 1./6. 1895 ausnahmsweise noch die Namen der Einreicher registriert. Die Besitzer der am 1./4. u. 1./6. 1903 gezog. Lose erhielten ein Zertifikat für eine event. Nachzahlung für den Fall einer beschlossenen Zs.-Erhöhung, welche jedoch im Sept. 1903 für wertlos erklärt wurden. Infolge der Unifikation der Serientürken vom 1./14. Sept. 1903 wurde die den Türkenlosen überwiesene Jahresquote von £ T. 156 325 auf £ T. 270 000 erhöht; hierdurch wurde es ermöglicht, v. 1./10. 1903 ab die zur Rückzahlung ausgelosten Stücke mit 60 %, also mit frs. 240 u. die Treffer mit 100 % einzulösen. Falls die Annuität für die planmässigen Ziehungen nicht hinreichen sollte, sind zunächst die Treffer und dann so viele Nieten zu verlosen, als dem verfügbaren Rest entspricht; die Ziehung der letzteren ist später nachzuholen. Ein event. Rest der Jahresquote wird zu börsenmässigen Rückkäufen bis zum Kurse von frs. 240 pro Stück verwendet. Die auf diese Weise zurückgekauften Lose sind an den Verl. beteiligt; etwaige darauf fallende Treffer werden zum Ankauf weiterer Lose bis zum Kurse von frs. 240 pro Stück verwendet. Sollte der Kurs über frs. 240 stehen, so werden die zu Rückkäufen disponiblen Summen durch den Conseil de la Dette zinstragend so lange angelegt, bis die angesammelten Fonds dem Conseil gestatten, mit Zustimmung der Türk. Regierung eine ausserord. Verl. durch Anticipation der nächsten planmässigen Ziehung vorzunehmen. Die Türk. Regierung hat jederzeit das Recht, die Verl. in chronologischer Reihenfolge zu beschleunigen. Die so zur Rückzahlung gezog. Lose werden mit 60 %, d. h. mit frs. 240 zurückgezahlt, die Treffer mit 100 % unter Abzug von 3 % Zs. bis zu dem Tage, an welchem die betr. Rückzahlung dem Tilg.-Plane entspr. stattfinden sollte. Im Okt. 1903 wurden die Besitzer von Türkenlosen aufgefordert, ihre Lose in Berlin bei S. Bleichröder u. Deutsche Bank, in Frankf. a. M. bei Gebr. Bethmann, Fil. der Deutschen Bank behufs Verifikat. u. Abtrenn. des Coup.-Bogen zu deponieren u. zwar während der Zeit v. 10./11. 1903–10./5. 1904. Seit 10./5. 1904 findet die Abtrennung des Coup.-Bogen kosten- trei nur noch in Konstantinopel statt. Hauptgewinn bis 1910: frs. 600 000 u. 300 000; von 1910 bis 1974; frs. 400 000 u. 200 000; kleinster Betrag stets frs. 400. Tilg.: Letzte Zieh. 1./12. 1974. Zahlst.: Frankf. a. M.: Gebr. Bethmann; Wien: Anglo-Osterr. Bank; Amsterdam: Banque de Paris et de Pays-Bas; Paris u. Konstantinopel: Banque Imper. Ottomane. Plan: Vom 1./4. 1910 bis 1./12. 1974: Zieh. 1. April, 1. Aug. u. 1. Dez.: 1 à frs. 400 000, 1 à frs. 30 000, 2 à frs. 10 000, 6 à frs. 2500, 12 à frs. 2000, 28 à frs. 1000; Zieh. 1. Febr., 1. Juni u. 1. Okt.: 1 à frs. 200 000, 2 à frs. 4000, 12 à frs. 1250, 35 à frs. 1000; ferner in jeder Zieh. eine grössere Anzahl zu frs. 400. Kurs Ende 1912–1921: In Berlin: 153.75, 170, 144*, –, 160, –, 163*, 468, 495.50, 805 per Stück. – In Frankf. a. M.: 154, 170.60, 140*, –, 160, —, 163*, 470, 502, 820 per Stück. – In Hamburg: 156, 171, –*, –, 160 –, 163*, 450, 460, 800 ber Stück. –— In Dresden: Kurs gestrichen. Notiert ausserdem in Breslau. Usance: Seit 15./12. 1903 Notiz für Stücke ohne Coup.-Bogen. Königreich Ungarn. Budget 1921/22: Einnahmen ungar. K 20 296 193 738 Ausgaben 26 764 508 209 Umtausch der in deutschem Eigentum befindlichen nicht sichergestellten ungar. Vorkriegs- Staatsschuldverschr. gemäss Artikel 186 des Friedensvertrags von Trianon. Nach einer Bekanntmachung des Reichswirtschaftsministeriums v. 25./1. 1922 gelangten nachstehende Schuldverschr. zur Anmeldung u. Abstempelung. 1) 4 % Goldrente; 2) 4 % Kronenrente; 3) 3½ % Kronenrente; 4) 4 % Rente von 1910; 5)4½ % Rente von 1913; 6) 4½ % amort. Rente von 1914; 7) 4% Grundentlastungs-Obl. von 1889; 8) 4½ % Schankregulierungs-Entschädigungsschuld von 1912, soweit sie im Eigentum deutscher Reichsangehöriger stehen u. sich am 26./7. 1921 ausserhalb der Staaten befunden haben, denen Gebiete d. ehemalig österreich-ungar. Monarchie übertragen wurden oder die aus dem Zerfall dieser Monarchie hervorgegangen sind (alt-ausländ. Besitz). Mit den in Pfandbesitz Reichsdeutscher im Altauslande einschl. Deutschland befindl. Stücken, die von Ausländern als Unterpfand für Schulden hinterlegt sind, war in gleicher Weise zu verfahren. Die Anmeldung u. Einlieferung der Stücke hatte in der Zeit v. 1./2.–28./2. 1922 mnerhalb Deutschlands bei den deutschen Banken u. Bankiers (Anmeldestellen) zu erfolgen, bei den im sonst. Alt-Ausland befindl. Stücken bei den zuständigen deutschen Konsulaten. Mach dem 28./2. 1922 eingehende Anmeldungen werden nicht mehr angenommen. Die Stücke waren nach der Einlieferung von den Banken u. Konsulaten zur ausschliesslichen Verf. des Reichsfinanzministeriums, Stelle für ausländ. Wertp. in Berlin in Sperrdepot zu nehmen u. auf Abruf dieser Stelle zwecks Abstempelung einzusenden. Für die ein- gelieferten Stücke wurden Zertifikate ausgestellt, die späterhin nach der Entscheidung der Reparationskommission in Paris gegen Neu-Emissionen der Nationalstaaten umgetauscht werden. nachdem eine Einigung über den Verteilungsschlüssel, mit dem der gesamte Besitz dieser Papiere auf die einzelnen Staaten umgelegt wird, erzielt worden ist. Schutzvereinigung der deutschen Eigentümer von ungarischen Staats- und staatlich Sarantierten Anleihen. Mit dem 1./4. 1919 hatte Ungarn die Zinszahlung eingestellt; zum Schutze der Interessen der deutschen Eigentümer ungar. Staats- u. staatl. garantierter An- leihen hat sich am 31./5. 1919 in Berlin, Behrenstr. 31, eine Schutzvereinigung gebildet. Im Juni 1919 wurden die deutschen Eigentümer dieser Wertpapiere durch die Schutzver- einigung aufgefordert, ihre Stücke bei den von ihr bezeichneten Stellen zur Anmeldung