458 Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. A.-R. beschloss am 2./4. 1907, das A.-K. zunächst um Kr. 20 000 000 auf Kr. 60 000 000 zu erhöhen u. am 4./5. 1912 eine weitere Erhöhung um Kr. 12 000 000 auf Kr. 72 000 000 vor- zunehmen. In der Sitzung v. 19./10. 1915 beschloss sodann der A.-R. von dem ihm statuten- gemäss zustehenden Recht zur Erhöhung des A.-K. von Kr. 72 000 000 auf Kr. 80 000 000 Gebrauch zu machen. Die neuen Aktien, welche an der Div. des Geschäftsj. 1915 vol teilnahmen, wurden unter der Hand untergebracht. Von dem durch Verkauf erzielten Überkurs wurden 20 % des verkauften Betrages dem R.-F. überwiesen. Ein Betrag von Kr. 1 440 000 gelangte in Gestalt von 2 % Bonus auf die alten Aktien gleichzeitig mit der Div. für 1915 zur Auszahlung. In der G.-V. vom 5./12. 1916 wurde beschlossen, das A.-K. um Kr. 40 000 000 bis auf Kr. 120 000 000 erhöhen zu können, hiervon gelangten zunächst Kr. 20 000 000 neue Aktien zu Kr. 1000 zu 130 % zur Ausgabe. Die Grenze für die Vergrösser. des R.-F. wird auf ¼ des jeweiligen Grundkap. festgesetzt. Dem A.-R. wurde lt. G.-V. v. 29./3. 1920 das Recht zu weiterer Erhöh. auf Kr. 150 000 000 eingeräumt. Gründerrechte: Diejenigen Aktionäre, welche bei Ausstellung der Aktien im Dezember- Termin 1871 Aktionäre waren, haben bei einer Erhöhung des Aktienkapitals das Recht, die Hälfte der neuen Aktien pro rata ihres Besitzes zu pari zu erhalten. Diese Gründerrechte sind inzwischen von der Bank zum weitaus grössten Teil zurückerworben und existieren jetzt nur noch für 1402 Aktien à Kr. 400. Hypothek-Oblig.: Die Pfandbriefe lauten auf Inhaber, können jedoch auf Namen umgeschrieben werden. Die Pfandbr. betr. Bekanntm. werden ausser in Kopenhagen auch durch mehrere deutsche Blätter veröffentlicht. Ausserdem sind noch folg. Bestimm. hervorzuheben 1) Unter der Kontrolle des Ministers des Innern u. eines vom V.-R. der Bank ernannten Bei- geordneten u. nach Gesetz v. 25./3. 1872 wird gleichzeitig mit der Ausstellung von Pfandbr. ein ebenso grosser Betrag von den der Bank gehörenden Hyp.-Verschreib. hinterlegt, welche letzteren gesichert sind innerh. % des Wertes der Landgüter oder der Hälfte des Wertes anderer fester Besitztümer, taxiert nach den Regeln für die Schätzung bei Darlehen von Pupillengeldern. Hierdurch wird die vorzugsweise Befriedigung der Pfandbr. mit der Mass- gabe sichergestellt, dass niemals ein grösserer Betrag von denselben zirkulieren kann, als Hyp.-Verschreib. nach obigen Bestimm. mit kontrollierter Aufschrift hinterlegt worden sind. 2) Als spez. R.-F. wird unter gleicher Kontrolle in Pfandbr. oder anderen sicheren Wertb. ein Betrag von wenigstens 5 % derjenigen Summe hinterlegt, welche in ausge stellten u. nicht wieder eingelösten Pfandbr. in Umlauf sich befindet. 3) Befolgung sämtl. Bestimm. des Regulativs wird durch die Delegierten des Ministers des Innern u. des V.-R. der Bank u. durch 2 Revisoren, für welche letztere der Minister des Innern ein Reglement festgesetzt hat, kon. trolliert. 4) Ausser in den genannten spez. Sicherungs-Fs. haben die Pfandbr. Sicherheit in dem am 31./12. 1921 voll eingez. A.-K. der Dän. Landmannsbank, Hyp.- u. Wechselbank von Kr. 100 000 000 u. in dem allg. R.-F. der Bank in gleichem Range mit den übrigen Kredit. dieser Bank. Kommunal-Oblig. Unter diesem Namen kann die Bank gegen an däün. Kommunen gewährte Darlehen seitens der Inh. unkündbare, amortisable Oblig. ausstellen. Der Gesamtbetrag dieser Oblig. darf den Betrag nicht übersteigen, welchen die Bank in Oblig., ausgestellt für Darlehen an dän. Kommunen, besitzt; auch darf derselbe zus. mit dem zirkulierenden Betrage von Hyp. Oblig. nicht den 6fachen Betrag des eingez. A.-K. überschreiten. Die Komm.-Oblig. sind wie die Hyp.-Oblig. ausser durch den besonders für die Komm.-Oblig. eingerichteten Sicherheits-. auch durch das A.-K. der Bank u. durch den gewöhnl. R.-F. der Bank, ebenso wie die übrigen Kredit. der Bank. gesichert. Als ganz besond. R.-F. für die Komm.-Oblig. wird vom A.-K. der Bank ein Betrag von wenigstens 5 % derjenigen Summe hinterlegt, welchen die ausgestelltenu in Umlauf befindl. Komm.-Oblig. ausmachen. Am 31./12. 1921 waren in Umlauf: 4 % Hyp.-Oblig. I., III., IV. Ser. Kr. 5 190 600, 3½ % do. I. Ser. Kr. 8 144 400, 3½ % Komm.-Oblig. Kr. 4 033 000, 4 % do. Kr. 20 615 200, 6 % do. Kr. 9 956 000. Total Kr. 47 939 200. Sicherheit für Hyp.- u. Komm.-Oblig.: Die bis Ende 1921 in Höhe von Kr. 55 478 490 von der Bank begebenen Hyp.-Darl. u. ein R.-F. für obige Oblig. von Kr. 2 652 213. – Von den obigen Oblig. werden in Deutschland gehandelt: 1) 4 % – konvert. 4½ % –— Oblig. Ser. IV; Umlauf Ende 1921: Kr. 2 418 000 in Stücken zu Kr. 200, 1000 u. 2000. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg.: Durch Ausl. im März resp. Sept. per 1./7. resp. 1./1. ab 1884 in 52 J. mit 110 %. Zahlst.: Berlin: F. W. Krause & Co.; Hamburg: L. Behrens & Söhne. Aufgelegt 31./3. 1884 zu 105.50 %. Kurs Ende 1912–1921: In Berlin: 104.80, 105.40, 137% 168*, 650*, –, – %. – In Hamburg: 105, 105.50, 105*, –, 135, –, 168, „„% 0 0 2) 3½ %. In Umlauf Ende 1921: Kr. 8 144 400 in Stücken zu Kr. 200, 400, 1000 u. 2000, Zs.: 1./1., 1./7. Tilg. zu 100 % bis spät. 1./1. 1949 mit mind. ¾ % u. Zs.-Zuwachs; v. 1./1. 1897 ab kann die Tilg. verstärkt, auch mit 3 monat. Frist gekündigt werden. Zahlst.: Berlin: S. Bleichröder; Berlin u. Frankf. a. M.: Disconto-Ges.; Hamburg: L. Behrens & Söhne. Aufgelegt 31./12. 1886 zu 96.25 %. Kurs Ende 1912–1921: In Berlin: 90, 88.50, –*, –, 115, –, 150*, 500*, –, – %. – In Frankf. a. M.: 89, 88.50, 88.50*, –, 115, –, 150*, 500*, –, – %. – In Hamburg: 87.50, 88.50, 88*, –, 115, –, 150*, 500*, –, – %. 3) 4 % Komm.-Oblig. Ser. III. In Umlauf Ende 1921: Kr. 4 396 267 in Stücken zu M. 300, 900, 1500, 3000 = Kr. 266 ¾, 800, 1333¼, 2666. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Von 1900 ab durch halbj. Verl. zum Nennwerte im Juni u. Dez. per 1./10. resp. 1./4. innerh. 45 J.; verstärkte Tilg. oder Gesamtkünd. innerh. der ersten 10 J. ausgeschlossen. Zahlst.: Berlin: S. Bleichröder; Berlin