464 Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. Überweis. an Pens.-F. 93 049, Tant. an Direktion 93 050, 6 % Div. 1 296 000, Vortrag poln. M. 4 028 461. Dividenden 1912–1920: 11, 11, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 6 %. Div.-Verj.: 10 J. (F.). Kurs Ende 1912–1921: In Berlin: 166.25, 167, 161*, –, 85, –, 80*, 55*, –, – %. Die Aktien wurden an der Berliner Börse am 19./6. 1912 zu 171 % eingeführt. Usance: Beim Handel an der Berliner Börse Rbl. 100 = M. 216. Lieferbar in Stücken über je 2 Aktien. Direktion: Isidor Zand. Aufsichtsrat: Vize-Präs.: Carl von Scheibler u. Dr. A. Biedermann, sämtlich in Lodz; Mitglieder: Heinrich Grohman, Lodz; Eduard Landie, Warschau; Richard Steinert, Jacob Petters, Julius Kindermann, Leon Herbst, Albert Jarocinski, sämtlich in Lodz. Verwaltungsrat: Jacob Petters, Dr. A. Biedermann, Albert Jarocinski, Leon Herbst. Zahlstellen: Ausser bei den Kassen der Bank u. ihren Filialen; Berlin: Mitteldeutsche Creditbank, Disconto-Ges. Zahlung der Div. in Berlin zum jeweil. Kurse für poln. Noten. Die Ges. hat sich verpflichtet, in Berlin eine Stelle einzurichten, bei welcher frei von Kosten, neue Dividendenbogen ausgehändigt werden, Bezugsrechte ausgeübt, Aktien zur Teilnahme an den G.-V. hinterlegt, sowie alle sonstigen, von der G.-V. beschlossenen, die Aktienurkunden betreffenden Massnahmen bewirkt werden können; diese Stelle ist die Mitteldeutsche Creditbank in Berlin. Helsingborger Hypotheken-Versicherungs-Akt.-Ges. (Helsingborgs Intecknings-Garanti Aktiebolags) in Helsingborg. Gegründet: auf Grund des Schwedischen Gesetzes vom 6./10. 1848 lt. Statut v: 25./9. 1885 mit Nachträgen v. 16./9. 1887 u. 19./10. 1888. Der Zweck der Ges. ist, Hypoth.-Darlehen zu ver- mitteln u. zu gewähren, sowie den Darleihern bei der Eintreibung von Hypoth.-Geldern behilflich zu sein. Die Ges. kann den Grundbesitzern der Städte von Schonen und Halland Dar- lehen gegen Hinterlegung von Hypoth. gewähren, welche durch vorgeschriebene jährliche, sowohl Kapital als Zs. umfassende Rückzahlungen innerhalb einer bestimmten Zeit amortisiert werden. Behufs Beschaffung der hierzu erforderlichen Mittel ist die Ges. berechtigt, durch ihren Verwaltungsrat Oblig. auszugeben, für welche eingetragene Schuldscheine als Pfand hinterlegt werden sollen. Diese Oblig., welche mit oder ohne Kapitalrabatt aufgenommen werden können, sollen an den Inhaber ausgestellt sein und mit höchstens 5 % Zs. pro anno laufen. Die Oblig. können kündbar oder unkündbar sein. Die unkündbaren Oblig. müssen auf Grund eines festgestellten Planes durch Verlos. oder Rückkauf eingelöst werden. Diejenigen Hypoth., welche als Pfand für unkündbare Oblig. haften, dürfen nicht die Hälfte des Taxierungswertes eines unbebauten bezw. wenig bebauten Grundstückes, sowie auch nicht die Hälfte des besonderen Schätzungswertes des Verwaltungsrates der Ges. auf Grund ge- schehener Besichtigung übersteigen. Oblig. dürfen von der Ges. nur in solchem Verhältnisse zu dem einbezahlten Grundfonds emittiert werden, dass dieser wenigstens dem zwanzigsten Teil des gesamten Nominalwertes der umlaufenden Oblig. entspricht. Die verpfändeten Hypoth., welche im Kapital vollkommen dem nominellen Kapitalbetrag der umlaufenden Oblig. entsprechen, sollen, jede Art von Oblig. besonders, einem Bevollmächtigten übergeben werden, welcher dazu von der Kgl. Behörde in Malmöhus Län verordnet werden soll. Diese, also für die verschiedenen Arten Oblig. übergegebenen, besonderen Pfänder sind, getrennt von einander und von den übrigen Wertp. der Ges., in feuerfesten Geldschränken aufzu- bewahren und zwar unter 3 verschiedenen Schlössern, zu welchen ein Schlüssel sich in den Händen eines Mitglieds des Verwaltungsrats der Ges. befinden soll, der zweite in denen eines Beamten der Ges. und der dritte in denen des Bevollmächtigten der Kgl. Behörde, welcher in seiner Eigenschaft als Bevollmächtigter darüber zu wachen hat, nicht nur, dass die den Oblig.-Inhabern gebührende Pfand-Hinterlage nicht durch irgendwelche Massregel oder durch Versäumnis seitens der Ges. aufgehoben oder verringert wird, sondern auch dass die verpfändeten Hypoth., welche Austausche oder Veränderungen auch mit denselben geschehen mögen, doch stets ihrem Kapitalwerte nach vollkommen dem gesamten Wert- betrage der umlaufenden Oblig. entsprechen, sowie ferner darüber, dass dieser Betrag nicht das bereits erwähnte Verhältnis zum Grundfond überschreitet. Grundfonds: Kr. 350 000 in Aktien à Kr. 500. R.-F. inkl. Zuweisung pro 1920: Kr. 175 000. Garantie-F. Kr. 350 000. 4 % Pfandbr. von 1888: Kr. 2 000 000, davon in Umlauf 31./12. 1920: Kr. 1 472 400, in Stücken zu Kr. 4000, 2000, 400 = M. 4500, 2250, 450. Zs.: 1./6., 1./12. Tilg.: Durch halbjährl. Verlos. im März u. Sept. per 1./6. resp. 1./12. innerhalb 60 Jahren, verstärkte Tilg. zulässig. Zahlst.: Helsingborg: Kasse der Ges.; Hamburg: M. M. Warburg & Co. Zahlung der Zs. u. verlosten Stücke in Hamburg in Reichsmark. Verj. der Zinsscheine u. verlosten Stücke 10 Jahre (F.). In Hamburg aufgelegt 19./2. 1889 zu 100 %. Kurs in Hamburg ult. 1912 bis 1921: 90.50, 87, –*, –, 110, –, 129*, 390*, –, 270 %. Geschäftsjahr: Kalenderj. Bilanz am 31. Dez. 1920: Aktiva: Garantie-F.-Verpflichtung 350 000, Amort.-Darlehen 3 805 890, kündbare Darlehen 744 555, Zs.-Kto 100 446, depon. Oblig. 85 000, verschied. persönl. Konten 2210, Annuitäten-Kto 6606, div. Forder. 3434, Inventar 2050, Kassa 493. – Passiva: