Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. 467 auf Kr. 22 000 000 herabgesetzt u. gleichzeitig um Kr. 14 000 000, welche von der National- bank übernommen wurden, auf Kr. 36 000 000 erhöht. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Spät. bis Ende März. Stimmrecht: Jeder Aktienbetrag von Kr. 50 gibt eine Stimme. 3 dewinn-Verteilung: Vom Reingewinn zuerst 10 % an R.-F., 5 % Div.; vom Überschuss 4% Tant. an A.-R., 4 % Tant. an Direktion, 4 % an den Pens.-F. der Beamten, 20 % an den Delkredere-F., restliche 68 % teils als Super-Div. an die Aktionäre, teils zum Reserve- oder Delkredere-F. oder zum Übertrag auf neue Rechnung. Bilanz am 31. März 1922: Aktiva: Kassa 11 129 985, ausländ. Korrespondenten u. fremde Valuten 6 390 918, Wertpapiere, Coupons 42 287 879, Wechsel 49 100 899, Darlehen u. Kredite 191 816 757, Bankgeb. 8 600 480, div. Debit. 3 479 012. – Passiva: A.-K. 36 000 000, R-F. 2 120 464, Depos.-Einl. u. Kontokorrent 202 431 739, Hypoth. auf Bankgebäude 1 744 910, div. Kredit. 70 508 817. Sa. Kr. 312 805 930. Dividenden 1919–1921: 10, 8, 0 %. Verj. der Div. 5 J. (K). Kurs: Die Aktien der Kjöbenhavns Laane og Diskontobank wurden in Hamburg 12./7. 1907 zu eingef. Kurs in Hamburg Ende 1912–1921: 99, 101, –*, –, 182, –, 252, 6000, „ Direktion: J. Hassing Jergensen, Jorgen Klerk, J. C. Sundberg, Kopenhagen. Aufsichtsrat: Vors. Obergerichtsanw. Dr. Borge Jacobsen, zweiter Vors. Dir. 0. Hytten, Obergerichtsanw. V. M. Amdrup, Kontorchef im Finanzministerium W. Bache, Obergerichts- anw. Carl Becker, Kaufmann V. Bockelund, Kaufmann V. E. T. Clausen, Dir. Emil Drost, Gutsbes. Holger Fabricius, Dir. Chr. Gamst, Dir. S. Jensen, Dir. J. Jorgensen, Obergerichts- anw. A. Kristjansen, Dir. L. Larsen, Ing. Gutsbes. E. de Neergaard, Kaufm. Carl E. Nielsen, Tabrik. Lauritz Schou, Amtsrichter Carl Valeur, Kopenhagen. Zahlstellen: Kopenhagen: Ges.-Kasse; Hamburg: L. Behrens & Söhne. Kristiania Hypothek- und Realkredit-Bank in Christiania. Gegründet: 20./7. 1886 als Kristiania Realkreditbank, Firma am 5./5. 1898 in Kristiania Hypothek- und Realkredit-Bank abgeändert. Postadresse: Realbanken. Zweck: Versicherung von Pfandverschreibungen, Vermittelung von Anleihen gegen Hypotheken in Liegenschaften, Übernahme der Verwaltung und Aufbewahrung von Pfand- verschreib., Bewillig. von Darlehen gegen Hypoth. in Liegenschaften, Darlehen auf kürzere Zeit gegen Depositum von Pfandverschreib.; ferner ist die Ges. befugt, sonst. in den Real- kredit einschlägige Geschäfte zu betreiben, wie Darlehen gegen Depositum in Wertpapieren, und Vermittelung von Anleihen für Gemeinden und Hypothekenvereine, mit oder ohne Über- nahme von Garantie für derartige Anleihen. Seit 1./10. 1913 hat die Bank auch gewöhn- liche Bankgeschäfte aufgenommen. Kapital: Kr. 10 000 000 in 40 000 Aktien à Kr. 250. Im August 1918 A.-K. von Kr. 5 000 000 auf Kr. 10 000 000 erhöht. Pfandbriefe in Umlauf Ende 1921: Kr. 5 972 150, Sicherstellungs-F. der Pfandbr. unter Staatskontrolle: Kr. 7 031 800. 4 % Oblig. (Pfandbr.) Ser. I: Kr. 5 000 000 = M. 5 625 000, in Umlauf Ende 1921: Kr. 1 206 500 in Stücken à Kr. 400, 500, 1000, 2000, 4000 = M. 450, 562.50, 1125, 2250, 4500. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Die Oblig. sind während eines Zeitraumes von 10 J. unkündbar u. unverlosbar; nach Verlauf von 10 J. von der Ausstellung an gerechnet, werden jährl. mind. 2 % der Em. ausgelost, doch ist die Bank zur Verstärk. der Tilg. u. Totalkünd. mit dmonat. Frist berechtigt, auf alle Fälle müssen sämtl. Oblig. innerh. 40 J. nach der Ausstellung getilgt sein. Sicherheit: Die Sicherstell. erfolgt lt. Gesetz v. 6./8. 1897 durch eine von der Bank auf jedem dagegen valedierenden Hypothekeninstrument zu vermerkende Erklärung, dass dasselbe zur Sicherstellung der ausgegebenen Oblig. dienen soll. Sodann versieht das Königlich Norwegische Finanzdepartement jedes Hypothekeninstrument mit einem rohibitivvermerk. Hierdurch wird gemäss dem Gesetze die Verpfändung der Hypoth. rechtsgültig bewirkt und jede Verfügung seitens der Bank über die Hypotheken ausge- schlossen, bis das Finanzdepartement, welches durch einen Bevollmächtigten die Aufbe- wahrung überwacht, die betreffenden Hypotheken wieder freigibt, was nur dann ge- schehen darf, wenn die im Umlauf befindlichen Obligat. durch anderweitige Hypotheken von mindestens demselben Betrage wie die Obligat. gedeckt sind. Der Betrag der aus- zugebenden Obligat. darf den zehnfachen Betrag des eingezahlten Aktienkapitals zuzügl. es Reservefonds nicht übersteigen. Die Wertermittelung der zu belehnenden Grundstücke nebst Gebäuden geschieht durch Schätzungen von gerichtlich ernannten und beeideten Iaratoren. Die Beleihung darf die Hälfte der Taxationssumme nicht übersteigen. Für die sicherstellung von Kapital und Zs. der Obligationen, sowie für die Befugnisse, welche den Inhabern der Obligat. gegenüber der Bank eingeräumt sind, gelten die im Gesetz veom 6./8. 1897 vorgesehenen Bestimmungen. Wenn die Zahlung von Kapital und (oder) § nicht ordnungsmässig erfolgt, werden den Pfandbriefbesitzern auf Verlangen durch erichtl. Verfügung die verpfändeten Hypothekendokumente ausgehändigt, und können sie in dem Ertrage derselben Deckung suchen oder selbe zwangsweise gerichtl. verauktionieren àon, unbeschadet ihrer Ansprüche an die Bank für den etwa nicht gedeckten Rest. XXX*