480 Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. Gewinn-Verwendung: Div. inkl. Coup.-Stempel 11 370 000, statutenmässiger Gewinnanteil 1 589 697, zum Agio-R.-F. 1 000 000, zum Pens.-F. 1 000 000, zu gemeinnütz. u. Wohltätigkeits. zwecken 100 000, Remunerat. an die Beamten 1 000 000, Vortrag auf 1922: K 2 102 253. Dividenden 1912–1921: 40, 40, 32½, 35, 35, 37½, 25, 25, 35, 37½ %. Direktion: Präs. Baron Ernst Daniel, Vize-Präs. Julius von Walder, Sigmund von Biro, Dr. Julius von Daränyi, Karl von Erney, Melchior von Hajos, Baron Béla Hatvany-Deutsch, Beéla von Ivädy, Aladär von Kiss, Baron Dr. Adolf Kohner, Paul von Sigray, Dr. Bela von Téth, Graf Dionys von Wenckheim. General-Direktor: Julius von Walder, Stellv.: Karl von Erney. Geschäftsleitende Direktoren: Theodor Grüner, Georg Milos, Dr. Aladar v. Fejer. Aufsichtsrat: Präs. Dr. Ladislaus von Kléh, Dr. Géza von Antal, Dr. Julius von Fay, August von Fazekas, Paul von Gaszner, Graf Julius Kärolyi, Julius von Koväts, Dr. Bela von Rudnyänszky, Andreas von Täsnady-Szüts. Pester Ungarische Commercial-Bank in Budapest V, Fürdö utca 2. (Pesti magyar kereskedelmi bank.) Gegründet: 14./10. 1841. Dauer bis zum Jahre 2000. Neuestes Statut vom 31./12. 1917. Zweck: Betrieb von Bank- u. Handelsgeschäften jeder Art; sie ist berechtigt, Hypoth.- Darlehen an Eigentümer unbewegl. Güter mit Inbegriff von Häusern auf lange oder kurze Frist zu gewähren, deren Rückzahlungen sowohl auf einmal, als auch in Raten oder An- nuitäten bedungen werden können, ferner Darlehen an den Staat oder an staatl. Anstalten (Unternehmungen), an Municipien, Städte, Gemeinden und andere zur Ausschreibung von öffentl. Lasten berechtigte Korporationen, soweit dieselben zur Aufnahme solcher Darlehen durch das Gesetz oder durch gesetzmässig erwirkte Bewilligung berechtigt sind, nicht nur gegen hypoth. Sicherstellung, sondern auch ohne solche, gegen Zusicherung der Verzinsung und Rückzahlung mittels Umlagen oder sonst. Einnahmen, event. gegen andere Sicher- stellungen; ferner Unternehm. oder Ges., welche die Verbesserung von Grund und Boden die Herstellung, Erhaltung oder den Betrieb von Kommunikationsmitteln, welcher Art immer, zu Wasser oder zu Lande, oder deren Bauausführungen zum Zwecke haben, zu unterstützen, indem sie diesen Unternehm. oder Ges. Kredite oder Darlehen gegen Bedeckung durch Hypoth., Faustpfänder oder andere Sicherstellung, insbes. auch gegen Garantie, welche von Landes-, Bezirks- und Ortsgemeinden oder in sonst zulänglicher Weise geleistet werden, gewährt. Auf Grund dieser Darlehensgeschäfte ist die Bank berechtigt, bis zur Höhe der Summen, welche die Darlehensnehmer aus diesen Geschäften der Bank schulden, Pfandbr. oder zinstragende Schuldverschreib. (Kommunal-Oblig.), welche im Wege der Verl. zurück- gezahlt werden, auszugeben: Zur besonderen Sicherstellung der Pfandbr. und Kommunal- Oblig. dienen die gesamten Forder., auf Grund deren Pfandbr. resp. Kommunal-Oblig. emittiert werden, ferner der Spezialsicherstellungs-F. und gleichberechtigt mit den andern Gläubigern das A.-K. und die R.-F. der Bank. Die Pfandbr. und Kommunal-Oblig. der Bank geniessen in Ungarn Steuerfreiheit und stellen mündelsichere Wertp. dar. Der Sicherstellungs-F. betrug Ende 1921 für die Pfandbr. K 19 250 000, für die Komm.-Oblig. K 13 000 000; ordentl. R.-F. K 100 000 000, ausserord. R.-F. K 80 000 000, Div.-R.-F. K 50 000 000 inkl. Zuweisung pro 1921, Immob.-Res. 1 500 000. Nach der Statutenänd. v. 18./2. 1911 ist die Bank berechtigt, auf Grund der ihr Eigentum bildenden Forder. u. Effekten verzinsl. Rentenscheine auszugeben, welche auf Über- bringer lauten u. im Wege der Verlos. getilgt werden. Der Betrag der in Umlauf be- findlichen Rentenscheine kann niemals den Wert jener Forder. u. Effekten übersteigen, auf Grund welcher dieselben ausgegeben wurden: die jährlichen Zs. der Forder. u. Effekten, u. wenn es sich um durch Annuitäten zahlbare Forder. handeln sollte, die jährliche Tilgungsannuität, müssen so viel betragen, dass die jährliche Einnahme den jährlichen Zs. u. Amortisationsbedarf der ausgegebenen Rentenscheine vollkommen decke. Wenn der Stand der der Em. zur Grundlage dienenden Forder. u. Effekten sich verringert, so hat die Ges. eine entsprechende Quantität Rentenscheine aus dem Umlaufe zu ziehen. Die als Grundlage der Ausgabe von Rentenscheinen dienenden Forder. u. Effekten müssen das vollkommen lasten- u. anspruchsfreie Eigentum der Bank bilden u. können für keinerlei andere Verbindlichkeit verhaftet, oder zu einer anderen Bestimmung verwendet werden. Die als Grundlage der Ausgabe von Rentenscheinen dienenden Effekten u. die auf die Forder. bezüglichen sämtlichen Urkunden sind von dem sonstigen Vermögen der Bank ab- gesondert zu verwalten u. unter der Gegensperre eines kgl. Notars zu verwahren. Kapital: K 150 000 000, in Aktien à K 1000. In der G.-V. vom 12./5. 1921 wurde die Direktion ermächtigt, das A.-K. im geeigneten Zeitpunkt, sei es auf einmal, sei es raten- weise, von K 100 000 000 auf K 150 000 000 zu erhöhen. Auf Grund dieses Beschlusses wurden im Sept. 1921 K 40 000 000 neue Aktien, welche ab 1./1. 1922 div.-ber. sind, ausgegelen, die den alten Aktionären (auf 5 alte 2 neue) zum Kurse von K 5000 für die Aktie zu je K 1000 zum Bezuge angeboten wurden. Die G.-V. v. 22./4. 1922 beschloss, das A.-K. um weitere K 10 000 000 auf K 150 000 000 zu erhöhen. Die Aktien werden in Deutschand nicht gehandelt. 4 % steuerfreie Pfandbriefe, Serie II. K 20 000 000 in Stücken à K 200, 1000, 2000, 10 000, Zs.: 1./2., 1./8. Tilg.: Durch Auslosung innerh. 50 Jahren. Zahlst.: Berlin: Darmstädter u.