488 Ausländische Banken, Hypotfleket: Bäffkeff Uffd-fArRAss――§―]― S. P. von Elisefeff, C. Grootten, Exzellenz E. E. Kartawtzoff, N. Kirschbaum, Exzellenz S. A. Rimsky-Korsakoff, sämtl. in St. Petersburg; Exzellenz T. F. Daragan, Riga; J. J. Hamel, Paris Verwaltungsrat: Präs. Exzellenz L. F. Dawydoff, Komm.-Rat V. F. Huvale, Komm. -Rat A. F. Raffalovich, Komm.-Rat J. J. Kaestlin, N. J. Kapustin, Exzellenz P. J. Lelianoff, K. G. Podmener, St. Petersburg. Zahlstelle: Berlin: Deutsche Bank nebst deren Filialen. Die Div.-Scheine unterliegen nicht der Coup.-Steuer. Sibirische Handelsbank in St. Petersburg. Hauptsitz: St. Petersburg, Nevsky Prospekt 44. – Filialen: Akkerman, Akmolinsk, Andischan, Barnaul, Biisk, Birsk, Blagowestschensk, Buchara (Altstadt), Irkutsk, J ekaterinburg, Sselo-Kamenj (Gouv. Tomsk), Kainsk, Kokand, Krasnojarsk, Kungur, Kurgan, Kustanai, Minussinsk, Moskau, Nikolsk- Ussuriisk Nowo-Nikolajewsk, Odessa, Omsk, Orsk, Perm, Petro. pawlowsk (Kreis Akmolinsk), Proskurow, Rybinsk, Samarkand, Sarapul, Schadrinsk, Semi- palatinsk, Sterlitamak, Stretensk, Tjumen, Tobolsk, Tomsk, Troitzk (Gouv. Orenburg), Tschita, Ufa, Werchneudinsk, Werchneuralsk, Wernifj, Wjatka, Windau, Wladiwostok. – Agenturen: Chaharowsk, Kansk (Gouv. Jenisseisk), Kotelnitsch (Gouv. Wjatka). – Stadt-Filialen: St. Petersburg, a/d. Kalaschnikow Getreide-Börse; Moskau, a/d. Vieh-Börse u. Gawrikow-Pereulok. – Stadt-Agenturen: St. Petersburg: a/d. Vieh- u. Fleisch-Börse; Moskau: Maryna Rostscha, Samoskworetschie, „ -Platz, Sucharew-Thurm, Taganka. –— Temporäre Filialen: Irbit-Messe (vom 7./2. b/. 9./3. n. St.), Nischni-Nowgorod-Messe (vom 7./8. 5/z. 13./9. n. St.). Gegründet: 28./6. 107 Zweck: a) Diskontier. von Wechseln u. Verbindlichkeiten; b) Gewähr. von Darlehnen u. Eröffn. von Krediten gegen Pfandsicherheit; c) Inkasso von Wechseln, anderen Termin-Dokumenten u. Wertpapieren; d) Ausführung von Zahl., in der Regel jedoch nur gegen Sicherheit; e) Ausstell. von Rimessen; f) Ankauf u. Verkauf für Rechnung dritter Personen von jeder Art zinstrag. Staatspapieren, Aktien, Anteilen, Oblig. u. Pfandbriefen, deren Umlauf in Russland gestattet ist; g) Verkauf im Auftrage von Privatpersonen u. Handelshäusern der ihnen gehörenden Waren; jedoch nur für deren Rechnung u. gegen eine im voraus festgesetzte Vergüt. f. Kommissionen; h) Ankauf u. Verkauf f. eigene Rechnung oder im Auftrage, von Edelmetallen in Barren u. in Münze, von Tratten u. trassierten Wechseln sowie auch von Assignationen auf Abheb. von Geld; i) Ankauf u. Verkauf f. eigene Rechn. von zinstragenden Staatspapieren, Aktien u. Obligat., die von der Regierung garantiert sind; k) Ankauf u. Verkauf f. eigene Rechnung von Oblig. u. Pfandbriefen von Bodenkreditbanken Landschaften, Städten, Akt.-Ges., sowie auch von Anteilen u. Akt., die von der Reg. nicht garantiert sind; J) Eröffn. in Kommis. v. Subskription auf Landschafts-- Stadt- u. Kommunal.- Anleihen, auf Akt., Oblig., Anteile, Pfandbriefe, deren Emission von der Regier. genehmigt ist; m) die Annahme von Summen als Depositum ohne Frist, auf unbestimmte Fristen, sowie auch auf Kontokorrents; n) Annahme von Wertpap. jeder Art u. von anderen Wert- sachen zur Aufbewahr. f. eine bestimmte Vergütung; o) Verpfändung von eigenen Wertpap. u. Rückverpfänd. von Wertpap. in anderen Kreditinstitutionen. Die Geschäfte zu d, i u. k sind nur in bestimmtem Verhältnis zum A.-K. zulässig. Ausserdem gilt generell die Ein- schränkung, dass der Gesamtbetrag der von der Bank u. von ihren Zweigniederlass. als Depositen u. auf Kontokorrents übernommenen Summen, der rückdiskontierten Wechsel, der ausgegeb. Verbindlichkeiten u. aller anderen übernommenen Geldverbindlichkeiten unter keinen Umständen die eigenen Kapitalien der Bank, d. h. das Grundkapital und den B.-F. mehr als um das Zehnfache übertreffen darf. Die Bank darf nur solche Immobil. erwerben, welche sie für ihre eigenen Lokalitäten oder für die Lokalitäten ihrer Zweigniederlass. u. für die Erricht. von Lagerräumen notwendig braucht, jedoch nur mit Genehmigung der G.-V. der Aktionäre. Der Ankauf ihrer eigenen Aktien sowie die „. von Darlehen auf diese/ Aktien sind der Bank verboten. Kayftal: Rbl. 30 000 000 in 120 000 Aktien à Rbl. 250, in Stüeken über je 1, 2, 5 oder 10 Aktien. Anfangs Rbl. 2 400 000, erhöht im J. 1905 auf Rbl. 4 000 000, lt. Beschl. der G.-V. v. 31./12. 1906 a. St. auf Rbl. 7 000 000 lt. Beschl. der ausserord. G.-V. v. 28./1. 1909 a. St. auf Rbl. 10 000 000 u. lt. Beschl. der a. o. G.-V. v. 24./6. April 1910 auf Rbl. 12 500 000. Die a. o. G.-V. v. 16./29. April 1912 beschloss, das A.-K. um Rbl. 7 500 000 auf Rbl. 20 000 000 zu erhöhen. Die neuen Aktien, welche v. 1./1. 1912 ab div.-ber. sind, wurden den Besitzern von alten Aktien im Ver- hältnis von 3:5 zum Preise von Rbl. 517 pro Stück, wobei auf die in Deutschland bezog. Stücke der deutsche Reichsstempel mit M. 12.60 pro Stück zu zahlen war, zum Bezuge angeboten. Bei dem Bezuge der neuen Aktien war dievolle Einzahl. von Rbl. 517 spät. am 19. Mai/l. Juni 1912 zu erlegen. Die a. o. G.-V. vom 25. Okt./7. Nov. 1916 beschloss, das A.-K. um Rbl. 10 000 000 auf Rbl. 30 000 000 zu erhöhen. Die neuen Aktien, welche v. 1./1. 1917 ab div.-ber. sind, wurden den Besitzern von alten Aktien im Verhältnis von 2: 1 zum Preise von Rbl. 470 für die Aktie zum Bezuge angeboten. Um die Rechte der deutschen Inhaber von Aktien, welche ihr Bezugsrecht unter den bestehenden Verhältnissen nicht ausüben konnten, zu wahren, forderte die Deutsche Bank die Inhaber von Aktien, welehe ihr Bezugsrecht wahr- genommen zu werden wünschten, auf, ihre Aktien bei ihr zu hinterlegen. Die Deutsche Bank beabsichtigt, den durch die nichtmögliche Ausübung des Bezugsrechtes erlittenen Schaden für die Hinterleger bei dem Reichskommissar zur Erörter. von Gewalttätigkeiten gegen deutsche Zivilpersonen in Feindesland anzumelden und im Namen der Einterleger geltend zu machen. Die Aktien können auf Wunsch der Aktionäre auf den Namen oder auf den Inhaber lauten.