492 Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. wirtschaftl. Objekte zur Durchführung der Kolonisation oder Besitzzerstückelung. 8. Erwer. bung, Belehnung und Veräusserung von auf Kapitals- oder Annuitätenbeträge lautenden, vom Staate direkt oder indirekt garantierten Verpflichtungsurkunden. 9. Erwerbung, Be. lehnung und Veräusserung von seitens einer im Betriebe befindl. ungar. Verkehrsanstalt ausgegebenen zinsentragenden Prior.-Oblig. oder im Erträgnis stehenden Aktien. 10. Aus. gabe von Pfandbr. in Gemässheit des Ges.-Art. XXXVI vom Jahre 1876 und XXX vom Jahre 1889, von verzinsl. Oblig. in Gemässheit des Ges.-Art. V vom Jahre 1896, von solchen in Gemässleit des Ges.-Art. XXXII vom Jahre 1897, Ausgabe von verzinsl. Rentenscheinen oder anderen Schuldverschreibungen. 11. Eskomptierung und Reeskomptierung von Wechseln und. von verlosten Schuldtitres der Ges. 12. An- und Verkauf und Belehnung von Pfandbr. und anderen Schuldverschreib. der Ges., von Wertpapieren, Devisen, Münzen, edlen Me. tallen, ferner sonstigen Waren; das Finanzierungsgeschäft von Wertpapieren etc. Interessengemeinschaft mit der Banca Ungaro-Italiana Societa Anonima. Im Frühjahr 1920 kam zwischen der Ungar. Agrar- u. Rentenbank A.-G. u. der Banca Ungaro-Italiana S. A. infolge Aktienumtausches eine Interessengemeinschaft zustande; nach einer zwischen beiden Instituten getroffenen Vereinbarung stellte die Ungar. Agrar- u. Rentenbank die Pflege der laufenden Bankgeschäfte u. der damit zus. hängenden Geschäftszweige ein u. wendet von jetzt ab ihre volle Tätigkeit dem sogen. Emissionsgeschäfte zu. Infolge dieser Vereinbarung hat die Banca Ungaro-Italiano S. A. jene Beteiligungen von der Ungar. Agrar. u. Rentenbank übernommen, welche mit dem laufenden Bankgeschäft u. den damit ver. knüpften Geschäftszweigen im Zusammenhang standen, während sie der genannten Bank behufs Emittierung von Pfandbriefen den von der Ungar. Landesbank A.-G. übernommenen Hypothekendarlehnsbestand ferner zwecks Förderung ihres Eisenbahngeschäfts jene Eisenbahn- Effekten überliess, welche ihr als Rechtsnachfolgerin d. Ungar. Landesbank zur Verfüg. standen. Aktienkapital: K 60 000 000 = M. 51 000 000 = frs. 63 000 000 in 150 000 Aktien à K 400 = M. 340 = frs. 420, nach Erhöhung lt. G.-V.-B. v. 4./4. 1918 um K 12 000 000; die neuen Aktien sind vom 1./1. 1918 ab div.-berechtigt. Die Kapitalserhöhung v. 24./2. 1917 um K 16 000 000 erfolgte wegen der Fusion mit der Ungarischen Ansiedlungs- u. Parzellierungs- Bank A.-G. Gegen eine Aktie der Ungar. Ansiedlungs- u. Parzellierungs-Bank von Nom. K 200 wurde eine Aktie der Ungar. Agrar- u. Rentenbank von Nom. K 400 in Umtausch gegeben. Auf Grund des Beschl. ihrer a. o. G.-V. v. 14./6. 1920 bot die Banca Ungaro-Italiana S. A. den Aktionären der Ungar. Agrar- u. Rentenbank A.-G. einen freiwilligen Aktien- umtausch auf der Grundlage an, dass für je 3 Aktien der Ungar. Agrar- u. Rentenbank je 7 Aktien der Banca Ungaro-Italiana S. A. gegeben wurden. Auf diese Weise gelangten mehr als % der Aktien der Ungar. Agrar- u. Rentenbank in den Besitz der Banca Ungaro-Italiana S. A. Pfandbriefe. Die Pfandbr. werden, wie oben angeführt, auf Grund des Ges.-Art. XXXVI vom Jahre 1876 und XXX vom Jahre 1889 ausgegeben. Zur Sicherheit der Pfandbr. dienen ausser den erworb. Hypoth.-Forder. ein Spez.-Sicherstell.-F. von mind. K 3 000 000, (31./12. 1921: K 6 150 000) der stets 5 % des Pfandbr.-Umlaufes betragen muss. u. ausserdem das ganze Vermögen der Bank. Die Pfandbr. sind pupillarsicher, sind bei der Österr.-Ungar. Bank belehnb. u. können z. Erlange von Heirats-Kaut. im österr. u. ungar. Heere verwendet werden. 4½ % Pfandbriefe Serie A, seit 1899 ausgegeben. In Umlauf 31./12. 1921: K. 118 322 800. Stücke à K 200, 1000, 2000 u. 10 000. Zs.: vierteljährl., am 1./2., 1./5., 1./8. u. 1./11. Jetzt u. künftighin ohne jeden Steuerabzugstempel und spesenfrei. Tilg. innerh. 50 Jahren dureh Verl. 1./2. u. 1./8. per 1./5. resp. 1./11. Verstärkte Verl. vor 1./1. 1908 nur nach Massgabe ausserord. Rückzahlungen der Hypoth.-Schuldner zulässig. Zahlst.: Budapest: Gesellschafts- kasse u. Ungar. Escompte- u. Wechsler-Bank; Wien: Union-Bank; Berlin: Berliner Handels- Ges.; Frankf. a. M.: Deutsche Eff.- u. Wechsler-Bank; Amsterdam: Amsterdamsche Bank Wertheim & Gompertz; London: Glyn. Mills, Currie & Co. K 12 000 000 wurden von einem Konsortium (Union-Bank, Ungar. Escompte- u. Wechsler-Bank, Berl. Handels-Ges.) am 25./7. 1899 zu 99.80 % aufgelegt. Kurs in Wien notiert. Verj. der Coup. in 6, der Stücke in 20 J. Rentenscheine. Die Ges. emittiert Rentenscheine auf Grund statutengemäss erworbener Forder. und Werte, wenn dieselben unbelastet und zu einer spez. Bedeckung nicht heran- gezogen worden sind. Die Nominalsumme der jeweilig im Umlaufe befindl. Rentenscheine darf niemals den Gesamtbetrag der Darlehen und den Erwerbungspreis der Wertpapiere überschreiten, welche zu deren Bedeckung dienen. Die Annuität der umlaufenden Renten- scheine muss durch mind. gleich hohe Annuitäten-Eingänge aus der Emission zugrunde liegenden Darlehen und Wertp. volle Deckung finden. Die Rentenscheine werden lt. Erlass sämtl. ungar. Minister in allen Zweigen der Verwaltung und des Justizwesens als Geschäfts- kautionen und Vadien angenommen und sind bei der Osterr.-Ungar. Bank belehnbar. 4 % Rentenscheine zu 102 % rückzahlbar, seit 1898 ausgegeben. Begeben bis 31./12.1921: K 88 060 000, hiervon unverlost in Umlauf 31./12. 1921: K 80 717 400. Stücke à K 200, 2000 u. 10 000. Zs.: vierteljährlich, 1./2., 1./5., 1./8. u. 1./11. Coup.-Einlösung im Sinne des Gesetz- Art. XXII vom Jahre 1875 § 6, ohne Abzug der Kapitals-Zs. u. Rentensteuer. Tilg. innerh. 50 Jahren durch Verl. 1./2. per 1./5. zu 102 %; verstärkte Verl. und Totalkünd. mit mind. 3 monat. Frist vorbehalten. Zahlst.: Budapest: Ges.-Kasse u. Ungar. Escompte- u. Wechsler- Bank; Wien: Union-Bank. Kurs in Wien notiert. Verj. der Stücke in 20 J., der Coup. in 6 J. Eisenbahn-Renten-Oblig. Die Ges. besass nach der Bilanz vom 31./12. 1921: K 26 705 113 Prior.-Aktien ungarischer Eisenbahnen. Auf Grundlage dieser Werte können im Sinne des Gesetzes-Artikel XXXII vom Jahre 1897 4 % Eisenbahn-Renten-Obligationen höchstens bis zum Betrage des Kaufpreises der als Emiss.- Grundlage dienenden