Amerikanische Eisenbahnen. 571 and Eastern, der Lexington and Southern, der St. Louis, Kansas and Arizona, der Missouri River und der Leavenworth, Atchison and Northwestern Railroads. In der a. o. G.-V. v. 6./8. 1909 wurde die Bildung einer neuen Ges. zum Zwecke der Verschmelzung der Missouri Pacific Ry Co. mit nachstehenden 11 Eisenbahn-Ges. beschlossen. Die Namen der aufge- nommenen Ges. sind: Kansas & Colorado Pacific Ry Co., The Central Branch Ry Co., The Rooks County Railroad Co., The Nevada & Minden Ry Co., Nevada & Minden Ry Co. of Kansas, Kansas City & Southwestern Ry Co. of Missouri, Kansas City & Southwestern Ry Co., The Fort Scott Central Ry Co., Kanopolis & Kansas Central Ry Co., The Kansas Southwestern Ry Co. u. The Leroy & Caney Valley Air-Line Rr. Co. Die neue Ges., welche in den Staaten Missouri, Kansas u. Nebraska inkorporiert ist, führt den alten Namen „Missouri Pacific Railway Co.' und nahm am 9./8. 1909 den Betrieb auf. Die G.-V. v. 18./1. 1910 genehmigte dann den Ankauf folgender Ges. „Carthage & Western Ry Co., J oplin & Western Ry Co., The Kansas City Northwestern Rr. Co., The Nebraska Southern Ry Co., Omaha Belt Ry Co., Omaha Southern Ry Co., Pacific Railway Co. in Nebraska, The Pueblo & State Line Rr. Co., St. Louis, Oak Hill & Carondelet Ry Co., Sedalia, Warsaw & South- western Ry Co. Die Missouri Pacific Railway Co. bildet mit der St. Louis Iron Mountain & Southern Ry Co., welche sie durch Aktienbesitz kontrolliert, das Missouri Pacific-System. Das Missouri Pacific-System erstreckt sich von St. Louis nach Westen u. Süden. Im Juni 1915 geriet die Ges. von neuem in Zahlungsschwierigkeiten. Ein Reorganisationsplan, datiert v. 1./7. 1915 sollte die finanziellen Verhältnisse der Ges. regeln; da aber bis zu dem festgesetzten Termin (16./8. 1915) nicht die erforderliche Zahl von Bondsbesitzern dem Reorganisationsplan zugestimmt hatte, so wurde am 17 /8.1915 ein Zwangsverwalter (receiver) ernannt. Gleichzeitig wurde die Frist für die Zustimm. zum Reorganisationsplan bis 15./10. 1915 (sSpäter bis 15./12. 1915) verlängert. Am 9./10. 1915 forderte die Deutsche Treuhand-Ges. in Berlin die deutschen Besitzer von Missouri Pacific Railway Co. 4 % Collateral Gold Bonds auf, zum Zwecke der Vertretung ihrer Interessen ihre Bonds nebst Coup. per 1./9. 1915 u. folg. entweder in New York: bei der Bankers Trust Company oder in Frankf. a. M.: bei Jacob S. H. Stern, Deutsche Bank Fil. Frankf. a. M., Disconto-Ges., Deutsche Vereinsbank, in Hamburg: bei M. M. Warburg, Deutsche Bank Fil. Hamburg, Nordd. Bank- in Hamburg bis spät. 15./10. 1915 (verlängert bis 15./12. 1915) entsprechend den Beding. des Neuordnungsplanes u. Abkommens v. 1./7. 1915 zu hinterlegen. Die in Deutschland zu hinterlegenden Bonds mussten mit dem deutschen Reichsstempel versehen sein. Den Besitzern von hinterlegten Bonds wurde auf Wunsch der Gegenwert des am 1./9. 1915 fälligen Coup. zum jeweiligen Geldkurs für Schecks auf New York von den Hinterlegungsstellen in Form eines Vor- schusses auf ihre Bonds ausgezahlt. Der Reorganisationsplan v. 1./7. 1915 ist mit Abänderungen v. 25./7. 1916 von einer erheblichen Mehrheit von Bondsbesitzern gebilligt worden. Nach dem Plan wurde eine neue Ges. gebildet, die Missouri Pacific Railroad Company, die das ganze Eigentum der Missouri Pacific u. der St. Louis Iron Mountain & Southern Ry erwarb. Diese neue Ges. begab nachstehende neue Werte: $ 82 839 585 St.-Aktien, $ 76 751 635 convertible 5 % Vorz.-Aktien, welche auf Wunsch ihrer Besitzer in St.-Aktien umgetauscht u. von der Ges. zu 107½ % zurück- gekauft werden können. Ferner $ 46 923 150 First and Refunding Mortgage 5 % Bonds, welche 1965 fällig werden u. nach 1920 ganz oder teilweis zu 107 ½ % zurückgekauft werden können, sowie 4 % General Mortgage Bonds, deren Höchstgrenze auf denjenigen Betrag festgelegt wurde, der gemäss dem abgeänderten Plan für die Zwecke der Neuordnung ausgegeben werden darf. Diese 4 % General Mortgage Bonds werden 1975 fällig, können aber nach 1920 ganz oder teilweis zu 100 % zurückgekauft werden. Diese neuen Werte wurden im Umtausch gegen alte Bonds der Missouri Pacific Ry Co. u. der St. Louis Iron Mountain and Southern Ry Co. gegeben. Von den in Deutschland gehandelten Bonds wurden umgetauscht: 1) Die Missouri Pacific I. Mortgage Lexington to Sedalia 5 % Gold Bonds zu pari gegen neue 5 % convertible Vorz.-Aktien, 2) Die Konsolid. Missouri Pacific I. Mortgage 6 % Gold Bonds zu 110 % gegen neue 5 % First and Refunding- Bonds, 3) 40 jährige Missouri Pacific Ry Co. Collateral 4 % Gold Bonds zu pari gegen neue 5 % convertible Vorz.-Aktien. Die Pacific Railroad of Missouri 1. Mortgage extended in 1888 4 % Gold Bonds u. die Verdigris Valley Independence and Western Ry Co. I. Mort- gage 5 % Gold Bonds blieben bei der Neuordnung unverändert. Infolge der Abänderung des Reorganisationsplanes am 25./7. 1916 forderte die Deutsche Treuhand-Ges, am 5./9. 1916 die Besitzer noch nicht hinterlegter 4 % Collateral Bonds auf. ihre Bonds in bisheriger Weise noch bis zum 20./9. 1916 (später verlängert bis 5./1. 1917) bei den deutschen Zahl- stellen zu hinterlegen. Gleichzeitig konnten diejenigen Besitzer von deutschen Hinterleg.- Zertifikaten, welche mit der Abänderung des Neuordnungsplanes vom 25./7. 1916 nicht ein- verstanden waren, unter Rückgabe ihrer Zertifikate ihre Original-Bonds gegen Zahlung von 10 für je nom. $ 1000 zurückgezogene Bonds u. Zurückerstattung der auf jihre Coup. erhaltenen Vorschüsse mit 6 % Zinsen bei derjenigen Hinterlegungsstelle, welche die be- treffenden Zertifikate seinerzeit ausgegeben hatte, zurücknehmen. Die Meilenlänge des Systems betrug 31./12.1921: eigene Linien 6782.91 engl. M., Pacht- strecken 517.13 engl M. zus. 7300.04 engl. M. Staatsbetrieb: Am 28./12. 1917 übernahm der Präs. der Ver. Staaten den Besitz, die Kontrolle u. den Betrieb der Ges. Die staatliche Kontrolle wurde am 29./2. 1920 wieder aufgehoben.