Amerikanische Eisenbahnen. 583 die Deutsche Treuhand Ges. die Besitzer von 5 % General Lien Bonds auf, zum Zwecke der Ver- tretung ihrer Interessen infolge der Bestell. eines Receivers (gerichtl. Verwalters) für die Bahn ihre Bonds nebst Coupons per 1./11. 1913 u. folgenden entweder bei der Bankers Trust Company in New York oder bei der Deutschen Bank in Berlin bzw. bei Lazard Speyer- Ellissen in Frankf. a. M. bis spät. 15./7. 1913 (verlängert bis 16./8. 1913) entsprechend den Bedingungen eines sogenannten Bondholders Agreement (Abkommen mit den Obligationären) v. 28./5. 1913 zu deponieren. Die von den deutschen Stellen gegen hinterlegte Bonds aus- gegebenen Oertifikate sind an den Börsen von Berlin u. Frankf. a. M. lieferbar. Der Coup. ber 1./11. 1913 wurde mit Genehm. des Gerichtshofes in St. Louis durch die Ges. selbst eingelöst. Dagegen wurde der Coup. ber 1./5. 1914 von der Ges. nicht eingelöst. Die Inhaber der von der Deutschen Treuhand-Ges. ausgegebenen Hinterleg.-Certifikate konnten den Betrag dieses Coup. auf Grund der Bedingungen des Bondholders Agreement v. 28./5. 1913 sowie eines Abkommens zwischen Speyer & Co. u. der Bankers Trust Co. in New York vom 27./4. 1914 auf Wunsch in Form eines Vorschusses erhalten, mit der Massgabe, dass die gegen Ausgabe der Hinterlegungs-Certifikate deponierten Bonds mit den jetzt u. später fälligen Coupons u. Zs. als Sicherheit für die Rückzahlung dieses Vorschusses zuzügl. 6 % Zs. per anno haften. Zugleich forderte die Deutsche Treuhand-Ges. die Besitzer der noch nicht hinterlegten, mit dem deutschen Reichsstempel versehenen, an den deutschen Börsen lieferbaren 5 % General Lien Bonds auf, ihre Bonds mit Coup. per 1./5. 1914 u. folg. bis einschl. 29./5.: 1914 gegen Ausreichung von Hinterlegungs-Certifflkaten, die zur Erhebung der vorschussweisen Zahlung des Coupons per 1./5. 1914 berechtigten, zu deponieren. Der Coup. per 1./11. 1914 wurde wieder nicht von der Ges. eingelöst. Auch die Zertifikatsbesilzer erhielten keine Zahlung in Form eines Vorschusses, so dass die Coup. per 1./11. 1914 unbezahlt blieben. Am 18./1. 1917 teilte die Deutsche Bank u. die Bankfirma Haletz Speyer-Ellissen mit, dass die gemäss dem Neuordnungsplan zur Ausgabe gelangenden neuen Werte auf denjenigen Teil des deutschen Besitzes in New York zur Verfügung stehen, für den die Hinterlegungszertifikate der Deutschen Treuhand-Ges. spätestens am 13./11. 1916 zum Umtausch gegen „Empfangsbescheinigungen“ eingereicht worden sind. Da die Verschiffung der neuen Werte nach Deutschland bis auf weiteres unmöglich ist, so wurden sie den Besitzern in New York zur Verfügung gestellt. Die deutschen Emissionshäuser erklärten sich bereit, von den Besitzern der bei ihnen bis spät. 13./11. 1916 zum Umtausch in Empfangs- bescheinigungen eingereichten Hinterlegungszertifikate gegen Rückgabe der Empfangs- bescheinigungen den schriftlichen Auftrag zur Auslieferung der neuen Werte an die ihnen zu bezeichnende New Yorker Stelle entgegenzunehmen. Nach dem Neuordnungsplan ent- fielen auf je $ 1000 General Lien Bonds $ 250 4 % Prior Lien Mortgage Bonds, Serie A, $ 283,33 6 %% Cumulative Adjustment Mortgage Bonds, Serie A, u. $ 500 6 % Income Mort- gage Bonds, Serie A, der neuen St. LouisSan Francisco Railway Co. Die neuen Bonds werden in Stücken von $ 1000, 500, 100, die Prior Lien Bonds u. die Adjustment Bonds ausserdem in Stücken von $ 250 ausgegeben. Auslieferungsaufträge für New York wurden nur in darstellbaren Beträgen entgegengenommen; die Emissionshäuser erklärten sich aber bereit, die Verwendung verbleibender Spitzen bestmöglich zu übernehmen. Gleichzeitig erhielten die Einreicher der Empfangsbescheinigungen für die unbezahlt gebliebenen Coupons der 5 % General Lien Bonds vom 1./5. 1914 u. 1./11, 1914 einschl. der aufgelaufenen Verzugs- Zs. bis 8./11. 1916 $ 28,78 bzw. $ 28,03. Der Gegenwert gelangte zum Kurse von M. 5,52 pro $ zur Auszahlung, so dass die Barvergütung pro $ 1000 der alten 5 % General Lien Bonds für beide Coupons zusammen M. 313.59 betrug; diese Vergütung ermässigte sich auf M. 154,72 für diejenigen Besitzer, welche den Vorschuss gegen den Coupon vom 1./5. 1914 8. Z. entgegengenommen hatten. Zugleich mit der Bekanntmach. über den Umtausch der alten 5 % General Lien Bonds in Werte der neuen Ges., machten die Emissionshäuser den Besitzern von Empfangsbescheinigungen ohne Rücksicht auf das Ausstellungsdatum u. von noch nicht gegen Empfangsbescheinig. umgetauschten Hinterlegungszertifikaten der Deutschen Treuhand-Ges. das Angebot, für unbevorschusste Zertifikate 95 % für je $ 1000 u. für bevor- schusste Zertifikate 91.25 % = M. 3832.50 für je $ 1000 zu zahlen. Infolge des Abbruches der diplomatischen Beziehungen zwischen Amerika und Deutschland zogen die Banken am 5./2. 1917 ihr Kaufangebot zurück. Lt. Bekanntmachung vom 1./3. 1921 wurden die Besitzer von Empfangsbescheinigungen Nr. 1–2968, 5001–8249, 10 001–12 601, 15 001–17 409 auf. gefordert, die ihnen zustehenden Barvergütungen von M. 644.79 bezw. M. 485.92 zuzüglich 3 % um ratierliche Kapitalertragssteuer verminderte Zinsen für 4 Jahre, mit M. 719.49 für jeden unbevorschussten alten Bond von $ 1000 u. mit M. 542.17 für jeden bevorschussten alten Bond von $ 1000 gegen Rückgabe der Empfangsbescheinigungen bei den Kassen der Deutschen Bank in Berlin u. Frankf. a. M. und von Lazard Speyer-Ellissen in Frankf. a. M. abzuheben. Die den betreffenden Besitzern nach dem Reorganisationsplan ferner zustehenden Werte der reorganisierten St. Louis & San Francisco Railway Co. mit den nach dem 171. 1917 fälligen Zinsen, sind vom Verwalter des feindlichen Eigentums in Amerika beschlag- nahmt. Den Einreichern von Empfangsbescheinigungen wurden von den Emissionshäusern die sich schliesslich hieraus ergebenden Ansprüche gutgeschrieben. Zahlstellen in Deutsch- land: Berlin: Deutsche Bank; Frankf. a. M.: Lazard Speyer-Ellissen. Zahlung von Kapital u. Zs. in Deutschland zum festen Umrechnungskurse von M. 4.20 für 1 $. Kapital u. Zs. sind zahlbar ohne Abzug irgend welcher Steuern, deren Zahlung oder Einbehaltung der Ges. auf Grund der gegenwärtigen oder zukünftigen Gesetze der Ver. Staaten von Amerika,