606 Ausländische Eisenbahnen. fortzusetzen. Da auch dieser Protest keinen Erfolg hatte, so sah sich die Ges. veranlasst, behufs einer schleunigeren Erledigung u. zur Vermeidung von Meinungsverschiedenheiten die Entscheidung der Gerichte anzurufen. Die Ges. verlangte den Rückkauf durch den Staat auf Grund einer Annuität, die für die Aktionäre während 50 Jahren eine jährliche Rente von Lire 12 bedeuten würde. Die Reg. behauptete, dass die Ges. während der letzten Jahre die Unterhaltung der Bahn stark vernachlässigt habe und ungefähr 4 000 000 /Lire aufwenden müsse, um dieselbe auf denjenigen Stand zu bringen, wie ihn die anderen ital. Bahnen hätten und machte ausserdem geltend, dass die Ges. gar nicht als Klägerin kompetent sei, da nicht sie die direkte Konzession habe. Das Gericht in erster Instanz, das Tribunal in Rom, ent- schied am 1./3. 1906 zu Gunsten der Ges. u. wies alle Einwände der Reg. zurück. Durch. die Entscheidung des Tribunals wurde der Staat verurteilt, der Ges. 1 780 548 Lire als provisorische Titel oder vielmehr als Unterstützung zu zahlen, welcher Betrag bereits von der Ges. eingezogen worden ist, ferner wurde der Rückkauf für am 1. Jan. 1905 gültig geworden erklärt. Der römische Appellationsgerichtshof hat am 30./10. 1906 das Urteil der ersten Instanz bestätigt u. die Kosten der beiden Instanzen der Staatskasse auferlegt. Auch der römische Kassationshof als letzte Instanz wies 20./4. 1907 den Einspruch des Staates gegen die Gültigkeit der Rückkaufs-Erklärung der Westsicilianischen Eisenbahn ab u. verurteilte die Reg. zur Trag. der Kosten. Hierdurch ist endgültig entschieden, dass die Bahn mit Wirk. ab 1./1. 1905 zurückgekauft ist. Am 1./8. 1907 übernahm die Reg. den Betrieb der Bahn. Über die Höhe der Annuität, welche der Staat der Gesellschaft zu zahlen hat, konnte eine Einigung nicht erzielt werden. Die Ges. hatte sie auf Lire 2 388 892 berechnet, während der vom Appellgerichtshof bestellte Sachverständige Prof. Pittarelli einen Betrag von Lire 2 404 597 herausrechnete. Die Regierung hielt diesen Betrag für zu hoch und rief die Ent- scheidung des römischen Appellhofes an, welcher in seinem Urteil vom 19./10. 1907 die Einwendungen der Regierung für berechtigt hielt und eine Revision des Gutachtens Pittarelli durch 3 neue Sachverständige anordnete. Auch gegen diese Entscheidung legte die Reg. beim Kassationshofe Berufung ein. Am 17./3. 1909 kam es zu einer Einigung zwischen der Regier. u. der Ges., nach welcher die von der Regier. zu zahlende Annuität auf Lire 2 342 500 für die Zeit vom 1./1. 1905 bis 27./8. 1973 festgesetzt wurde. Die G.-V. v. 31./3. 1909 genehm. diese Konvention. Kapital: Lire 22 000 000 in Aktien à Lire 500. Die Aktien werden aus event. Überschüssen Über eine 5 % Verzinsung nach Massgabe der jeweil. Beschlüsse der G.-V. al pari amortisiert u. dafür Genussscheine ausgegeben, welche an der Div. über 5 % hinaus teilnehmen. 5 % steuerfreie Oblig. Serie A von 1879: Lire 12 000 000 in Stücken à frs. 300. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Durch Pari-Ausl. nach einem Tilg.-Plan von 1879 ab innerh. 99 J. Zahlst.: Berlin: Berliner Handels-Ges.; Frankf. a. M.: Dresdner Bank. Die Oblig. waren „frei von allen gegenwärtig in Italien existier. Steuern“, so hiess es im Prospekt, seit 1895 aber müssen die Obligationäre auf Grund der Klausel Antonelli die Erhöhung der Einkommen- steuer von 6.8 % tragen; Zahlung der Coup. bis Ende 1915 mit Lire 6.99, alsdann bis Okt. 1917 mit Lire 6.86, An 1918 mit Lire 6.80 und 1919 mit Lire 6.65 zum ungefähren Kurse von kurz Paris. – Kurs in Frankf. a. M. Ende 1912–1921: 100, 98.80, –*, –, 80, –, 85*, 185, 130, 350 %. 5 % steuerfreie Oblig. Serie B von 1880: Lire 9 900 000 in Stücken à Lire 300. Zs.: 1./6., 1./12. Tilg.: Durch Pari-Ausl. nach einem Tilg.-Plan von 1888 ab innerh. 97 J. Zahlst. u. Zahl.-Modus wie bei Ser. A. – Kurs in Frankf. a. M. Ende 1912–1921: 99.80, 98.80, –*, –, 81, –, 93*, 190, 130, 350 %. Coup.-Verj.: 5 J. n. F. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Gewöhnlich im März. Stimmrecht: Je 20 Aktien = 1 St., Maximum = 30 St. Gewinn-Verteilung: Zunächst5 %z. R.-F., sodann 5 % Div. an Aktionäre, Restz. Verf. d. G.-V. Bilanz am 31. Dez. 1914: Aktiva: Rückkaufs-Kto 44 220 813, Mobil., Masch. etc. 2490, Kassa 11 749, Portefeuille: Effekten 1 189 300, Bankguth. 317 200, Saldo d. Rückkaufs-Annuitäten 1 210 381, Guth. bei der Cassa Depositi e Prestiti 1 582 679, Kaut.-Depos. des Verw.-R. 450 000. – Passiva: A.-K. 22 000 000, R.-F. 1 443 449, im Umlauf befindl. Oblig. 20 918 100, getilgte Oblig. 981 900, Passiv-Rest 529 374, Pens.-F. 1 648 792, Liquidations-Kto f. Rechn. des Staates 262 103, Kaut.-Depos. des V.-R. 450 000, Restgewinn der früheren Jahre 3085, Gewinn 1914 747 808. Sa. Lire 48 984 611. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Steuern 328 271, allg. Unk. 82 213, Verwalt.-Kosten 74 357, Zs. u. Tilg. der Oblig. 1 109 850, Gewinn 747 808. – Kredit: Annuität 2 342 500. Gewinn-Verwendung: Vortrag 3085, Gewinn 747 808, zus. 750 893, hiervon z. R.-F. 37 390, 3 % Div. auf die Aktien 704 000, Vortrag Lire 9503. Kurs der Aktien Ende 1912–1921: In Berlin. 70.30, 66, 57*, –, 40, –, 59*, 160, 102, 229.50 %. – In Frankfurt a. M.; 70.30, 65.80, –*, –, 40, –, 59*, 162, 101, 215 %. Aufgel. am 17./4. 1883 zu 87 %, wobei Lire 100 = M. 80 umgerechnet wurden. Beim Handel an der Börse Lire 100 = M. 80. Usance: Der Rest-Div.-Coup. ist auch nach dem 1./1. bis zum Zahltag mitzuliefern. Seit 5./4. 1910 Kursnotiz für Aktien ausschliesslich Dividendenschein Nr. 51 mit Zs. v. 1./1. 1910. Dividenden 1912–1919: 3¼, 3 /10, 3¼, 3, 2, 2, 2 , 22 '10 %. Zahlst.: Berlin: Berliner Handels-Ges.; Frankf. a. M.: Dresdner Bank. 3 Direktion: Ing. G. Seefelder. Verwaltungsrat: Präs. Lazzaro Donati.