gelangenden 4 % Oblig. Serie E nicht mit % 400 bezw. 2000 D. R.-W., sondern nur mit Villach-Franzensfeste 211,283 Km, Kufstein-Innsbruck 72.903 km, Innsbruck-Bozen 126 259 km, entweder durch öffentliche Verlos. zur Rückzahl. bestimmt oder durch freihändigen Ankauf 632 Ausländische Eisenbahnen. Staatsbahnen. Die Südbahn ist nicht berechtigt, Tariferhöhungen der Staatsbahnen zu übernehmen, solange das Niveau der Südbahn höher ist, es sei denn, dass Steigerungen der Personallasten, die auch die Südbahn übernimmt, die Erhöhung der Staatsbahntarife veranlassen. In diesem Falle kann die Südbahn der Staatsbahntariferhöhung mit Zurech.- nung des jeweils bestehenden Zuschlags folgen. Sinkt der Ausgleichsfonds auf K 10 000 000, so hat die Südbahn Anspruch auf eine Tariferhöhung. Mit dem Zeitpunkt der Einlösung (Verstaatlichung) der der Südbahn-Ges. konz. Eisenbahnen wird der Nominalbetrag der alsdann noch ausstehenden im Wege der Verlosung zur Rückzahlung gelangenden ganzen (halben) Prior. Oblig. Kategorie B nicht mehr mit frs. 325 (frs. 162.50), sondern nur noch mit frs. 310 (frs 155) eingelöst. Ebenso werden die im Wege der Verlos. zur Rückzahlung c 376 bezw. c 1880 D. R.-W. und die 4 % Oblig. Serie W nicht mehr mit frs. 500 = 405 D. R.-W., sondern mit frs. 470 = 380.70 D. R.-W. eingelöst. Das Sanierungsübereinkommen ist mit Rückwirkung vom 1./1. 1915 in Kraft getreten. Bisher konnte die im Übereinkommen vorgesehene Aufforderung zur Einreichung der 3 % Obligationen zwecks Aufteilung auf die Kategorien A u. B nicht erfolgen; daher musste die Durchführung einzelner Übereinkommensbestimmungen, wie die Aufteilung selbst, die damit zusammenhängenden eisenbahnbücherlichen Eintragungen, die Aufstellung der neuen Tilgungspläne, die Aufnahme der Tilg. usw. bis zur Wiederkehr normaler Verhält- nisse aufgeschoben bleiben. Rückkaufsrecht: Der Staat ist berechtigt, v. 1./1. 1896 ab, die Bahn unter den kon- zessionsmäss. Bedingungen einzulösen. Die Lombard.-Venetian. Linien sind lt. Vertrag v. 17./11. 1875, genehmigt durch das OÖsterr. Gesetz v. 6./4. 1877, v. 1./7. 1876 ab mit allem Zu- behör an den Italien. Staat verkauft, welcher v. 1./7. 1876 bis 31./12. 1954 eine von jedem Abzug befreite Annuität von frs. 29 569 887.12 = fl. Gold 11 827 954.85 u. v. 1./1. 1955 bis 31./12. 1968 eine solche von frs. 12 774 751.26 = fl. Gold 5 109 900.50 an die Ges. zu zahlen hat. Ausserdem verkaufte die Ges. lt. Vertrag v. 11./3. 1880 die Linie Agram-Carlstadt an den Ungar. Staat, der v. 1./7. 1880 bis zum Ablauf der Konz. (31./12. 1968) eine feste, keiner gegenwärt. oder zukünft. Steuer unterliegenden Annuität von fl. Gold 240 000 zu zahlen hat. 1894 wurde der der Ges. gehörige Anteil an der Wiener Verbindungsbahn für eine jährl. Rente von fl. 33 000 an die Staatsverwaltung abgetreten. Bahngebiet: Gruppe Nr. I: Linie Wien-Triest samt Nebenlinien u. Zweigbahnen: Wien- Triest-Cormons mit den Zweigbahnen Mödling-Laxenburg u. Neustadt-ungarische Grenze 635,368 km, Steinbrück- ungar. Grenze 50, 804 km, Pragerhof- ungar. Grenze 52, 446 km, Bruck a. M.-Leoben 16,541 km, St. Peter-ungar. Grenze 52,138 km. Sa. 807,297 km. Gruppe Nr. II: Kärntner u. Tiroler Linien: Marburg-Klagenfurt-Villach 164,911 km, Bozen-ital. Grenze 95,549km. Sa. 670,905 km. Sa. der Österr. Linien 1478, 202 km. Gruppe Nr. III: Ung. Linien: Oedenburg-österr. Grenze 27,372 km, Sissek-Agram-österr. Grenze u. Sissek-Galdovo 76,772 km, Ofen-Kanizsa-Csakathurn-österr. Grenze u. Stuhlweissen- burg-Uj-Szöny 359,896 km, Oedenburg-Kanizsa 165,439 km, Keresztür-Barcs 71,388 km, Fiume- österr. Grenze 3,255 km. Sa. 704,122 km. Sa. d. Österr.-ung. Linien 2182,324 km. Lokalbahnen: Liesing-Kaltenleutgeben 6,737 km, Spielfeld- Radkersburg 30,731 km. Mödling-Hinterbrühl 4,431 km. Sa. 41,899 km. Hierzu in Betrieb übernommene Linien, welche Eigentum fremder Gesellschaften sind: Wien (Meidling)-Pottendorf-Wr.-Neustadt-Grammat-Neusiedl 64,797 km, Leoben-Vordernberg 15, 456 km, Graz-Köflach u. Lieboch-Wies 90,656 km, Radkersburg-Luttenberg 25,450 km, Lai- bach-Oberlaibach 19,298 km, Barcs-Pakräcz, Terezovac-Suhopolje-Slatina u. Bastaji-Konb'anica- Zdenci 123,173 km, San Michele-Mezolombardo 2,644 km, Leibnitz-Pölfing-Brunn (Sulmtalbahn) 24,767 km, Ueberetscher Bahn (Bozen-Kaltern) 14, 974 km, Mendelbahn 4, 731 km, Kühnsdorf- Eisenkappel 17,543 km, Bruneck-Sand i. T. 14,793 km, Grobelno-Rohitsch 28, 620 km, Virgl- Bahn (Untervirgl-Virglwarte) 0,341 km; Steiermärk. Landesbahnen: Pöltschach-Gonobitz 14, 818 km, Preding-Wieselsdorf-Stainz 11,319 km, Kapfenberg-Au-Seewiesen 22,747 km, Win- disch-Feistritz S. B.-Stadt Windisch-Feistritz 3,646 km, Mixnitz-St. Erhard 10,676 km. Ferner seit 3./9. 1919 die Lokalbahn mit elektrischem Betrieb Peggau-Deutsch Feistritz-Übelbach. Kapital: frs. 145 639 200 = K 138 686 102.71 in Aktien zu frs. 200 = K 190.45. Ursprüngl. Kapital frs. 375 000 000 = fl. 150 000 000 = K 357 096 774, davon noch unverlost im Umlauf Ende 1914: frs. 364 098 000 = K 346 715 257 in Aktien zu frs. 500 = K 476.13; nach dem Übereinkommen vom 29./11. 1915 Kapital auf frs. 145 639 200 = K 138 686 102.71 durch Herabsetzung des Nennwerts der Aktien auf frs. 200 = K 190.45 herabgesetzt. Die Tilg. der Aktien beginnt mit dem Jahre 1873 u. wird in der Art fortgesetzt, dass sämtl. Aktien während der Konz.-Dauer zurückgezahlt werden. Die zu tilgenden Aktien werden alljährl. zum Zwecke der Annullier. erworben, falls u. insoweit dieselben unter dem Nennwerte er- hältlich sind. Inwieweit die eine oder andere Art der Tilg. stattfindet, sowie den Zeitpunkt derselben u. die Form der Verlos. bestimmt jeweils der Verw.-Rat. Die Summe der im Wege des Ankaufes getilgten Aktien kann jedoch höchstens die Hälfte der gesamten emit- tierten Aktien erreichen. Die Nummern sowohl der gezogenen, als der freihändig ange- kauften Aktien werden veröffentlicht. Die Eigentümer der gezogenen Aktien erhalten ausser dem wirklich eingez. Kapital eine auf Inhaber lautende Genussaktie, welche ihnen