Portugiesische Eisenbahn. 639 losung oder Rückkauf notwendige Summe. In diesem letzteren Falle kann der dritte Teil des durch die Ersparnisse beim Rückkauf geschaffenen disponiblen Fonds zu einem ergänzenden Rückkauf von Schuldverschreibungen gleichen Ranges verwendet werden, um die Tilgung zu beschleunigen. Falls die disponiblen Fonds eines Geschäftsjahres nicht hinreichen sollten, um die regelmässige Tilgung der privilegierten Schuld- verschreibungen zweiten Ranges vollständig vorzunehmen, wird der Fehlbetrag aus den für diesen Zweck dispeniblen Mitteln der folgenden Geschäftsjahre geliefert werden; e) die zur Zahlung der Zinsen bis zu 1½ % resp. 2 % u. 2 % der privilegierten Schuld- verschreibungen zweiten Ranges notwendige Summe; f) die zur verhältnismässigen Er- gänzung der Zinsen der privilegierten Schuldverschreibungen zweiten Ranges bis auf 3 % resp. 4 % u. 4½ % und zur Ergänzung bis auf 4½ % der Zinsen der 94 510 Stück der privilegierten 3 % Schuldverschreibungen ersten Ranges, der Emission 1886 Beira- Baixa (ursprünglich 4½ %) notwendige Summe. Zu diesem Zwecke werden die Beira- Baixa-Schuldverschreibungen mit besonderen Couponbogen ohne Verfalltag von höchstens 1½ % (frs. 7.50 oder M. 6) versehen. Die eventuell an die privilegierten Schuld- verschreibungen zweiten Ranges und an die 94 510 Stück privilegierten 3 % Schuld- verschreibungen ersten Ranges (Emission 1886, Beira-Baixa) ergänzungsweise zu ver- teilenden Zinsen werden im Laufe des auf den Abschluss des Geschäftsjahres folgenden Semesters bezahlt und zwar gegen Auslieferung des zur Zahlung gerufenen Coupons ohne irgendeinen Anspruch auf eine teilweise oder vollständige Wiederholung in den künftigen Semestern. Die alten Schuldverschreibungen der Ges. wurden nach den folgenden Bestimmungen umgetauscht bzw. abgestempelt: 1) Die in Umlauf be- findlichen 3 %, 4 % und die 2. u. 3. Serien der 4½ % Schuldverschreibungen wurden ohne irgendeine Anderung des Nennwertes oder des Zinsfusses umgetauscht oder abgestempelt. Jeder Gruppe von drei dieser Schuldverschreibungen standen eine privilegierte Schuldverschreibung ersten Ranges und zwei privilegierte Schuldverschrei- bungen zweiten Ranges desselben Nennwertes und desselben Zinsfusses zu. 2) Jede der 94 510 Stück 4½ % Schuldverschreibungen der ersten Serie der Beira-Baixa wurde als brivilegierte 3 % Schuldverschreibung ersten Ranges umgetauscht oder abgestempelt. Kapital: Milr. 5 999 310 = frs. 33 330 000 in Aktien à Milr. 90 = frs. 500, davon noch in Umlauf am 31./12. 1913: Milr. 5 999 310. Obligationen: 3 % gurant. Prior.-Oblig. von 1886: früher 4½ % nach dem Abkommen v. 4./5. 1894 in 3 % privil. Oblig. I. Ranges (Beira-Baixa) abgest. ab Dez. 1895; Oblig., welche bis 1./1. 1901 inkl. zur Abstemp. nicht eingereicht sein sollten, verfallen zu gunsten der Ges. Milr. 8 505 900 = M. 37 804 000, davon noch in Umlauf Ende 1913: Milr. 7 878 780 in Stücken à Milr. 90, 450 = M. 400, 2000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg. durch Ank.oder Ausl. vom 1. Semester 1898 ab innerh. spätestens 150 Semestern. Zahlst.: Berlin, Darmstadt u. Frankf. a. M.: Darm- städter u. Nationalbank. Zahlung der Coup. u. verl. Stücke frei von jeder portugies. Steuer ein Mark. Ausser den Couponbogen für die festen Zs. sind noch solche für Suppl.-Zahl. den Stücken beigegeben. Die Suppl.-Zahl. kann bis auf 1½ % erfolgen. Aufgelegt 7. u. 8./12. 1886 M. 20 000 000 zu 93.50 % u. 25./10. 1887 M. 4 500 000 zu 94.70 %. Kurs Ende 1912–1921: In Berlin: 73.80, 68.60, 66.50*, –, 56, – 64*, –, –, –— %. – In Frankfurt a. M.: 74, 69.10, 66.30*, – 56, –, 64*, –, –, – %. In Hamburg: 73.50, 69, –*, –, 56, –, 64*, 3 ˙3; kͥ.Gk( ........... – %. Ausserdem notiert in Köln. 4½ % Prior.-Oblig. von 1889: Nach dem Abkommen v. 4./5. 1894 erhielten die Inhaber der 4½ % Oblig. von 1889 für je 3 Oblig. à M. 400 eine neue privil. 4½ % Oblig. I. Ranges à M. 400 und 2 Oblig. II. Ranges à M. 400 mit veränderl. Zinsfuss bis zu 4½ % und zwar von 1898 ab. Die Abstemp. der alten Oblig. wurde vom 1./10. 1896 ab vorgenommen, und mussten die alten Oblig. bis z. 1./10.1901 zur Abstemp. eingereicht werden, widrigenfalls sie zu gunsten der Ges. verfallen. Seit 19./10. 1896 werden in Berlin u. Frankf. a. M. amtlich notiert: 4½ % privil. 1889 abgest. Oblig. I. Ranges: Nach dem Abkommen wurden emittiert Milr. 1 447 560, davon noch in Umlauf Ende 1913: Milr. 1 332 180. Stücke à M. 400 (mit neuen Nrn. 1–8504, rot abgest.). Zs.: 1./1., 1./7. Coup. per 1./7. 1916 u. folg. wurden in Deutschland nicht eingelöst. Tilg. s. unter Übereinkommen. In der G.-V. . 7./6. 1906 wurde eine Kommission gewählt, welche die Konversion dieser Anleihe auf 4 % vorbereiten soll. Zahlst.: Berlin: Mendelssohn & Co.; Berlin, Darmstadt u. Frankf. a. M.: Darmstädter u. Nationalbank. Kurs Ende 1912–1921: In Berlin: 86.50, 83.90, 83.75*, –, 65, —, 72*, –, –, – %. – In Frankf. a. M.: 87.20, 83 50, –*, 65, 72% „ 4½ % abgest. 1889 Oblig. II. Ranges mit veränderl. Zinsfuss: Nach den Abkommen wurden emittiert Milr. 2895 120, davon noch in Umlauf Ende 1913: Milr. 2 653 470 Stücke à M. 400 (mit neuen Nrn. 1–17 014, grün abgest. mit Coup. ohne Fälligkeitsdatum). Tilg. siehe unter Übereinkommen. Zahlst.: Berlin: Mendelssohn & Co.; Berlin, Darmstadt u. Frankf. a. M.: Darmstädter u. Nationalbank. Kurs Ende 1912–1921: In Berlin: 70.25, 63, 58*, –, 30, –, 40*, 72.50, 95, =– %. – In Frankf. a. M.: 70, 63, –*, –, 30, 40* 100, 95. – %. – Usance: franko Zs. Verj. der Coup. u. Oblig. in 5 J. n. F. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gewinn u. Verlust 1915: Bruttoeinnahmen 42 064 659, hierzu Zinsgarantien 804 084, ausser. ordentl. Einnahmen 492 825, zus. 43 361 568, davon ab Betriebsausgaben 22 537 031. Steuern