644 Ausländische Eisenbahnen. Kaufmann, Kommerzialrat Carl Königer, Dir. Maximilian Kraus, Prof. Dr. Petre Missir, Generalrat Sigismund Springer, Prinz Barbu Stirbey, Dr. Joan Freiherr von Styrcea. Zentral- bureau: Prokurist: Gen.-Sekretär N. Messing; Buchhaltung: Inspektor L. Rosenzweig. Zahlstellen: Berlin: Berliner Handels-Ges., Deutsche Bank, Darmstädter und National- bank; Dresden: Dresdner Bank, Allg. Deutsche Credit-Anstalt; Frankf. a. M.: Gebr. Beth- mann, Dresdner Bank, Deutsche Vereinsbank; Hamburg: Norddeutsche Bank, Deutsche Bank; Stuttgart: Württ. Vereinsbank; Wien: Zentral-Europäische Länderbank; Prag: Filiale der Zentral-Europäischen Länderbank; Graz: Wechselstube der Steiermärk. Eskomptebank u. Filiale der Zentral-Europäischen Länderbank; Lemberg: Gal. Akt.-Hyp.-Bank; London: Anglo- Austrian Bank u. Filiale der Zentral-Europäischen Länderbank; Paris: Zentral-Europäische Länderbank. Zahl. der Div. halbj. am 1./5. u. 1./11., am 1./11. 2½ %, am 1./5. 2½ % u. event. Super-Div. bisher ohne Abzug in K. Szatmär Nagybänyaer Eisenbahn-Act.-Ges. in Budapest. Gegründet: Auf Grund der Konz.-Urkunde v. 31./5. 1881; ergänzt durch Ministerial- Erlass v. 20./7. 1904. Im Zus. hange mit der Einschmelzung der Nagybänya-Felsöbanyaer Lokaleisenbahn A.-G. wurde an stelle der alten Konzessions-Urkunden eine einheitliche Konzessions-Urkunde vom ungar. Handelsminister auf Grund der Bevollmächtigung des G. A. XXXX ex 1913 am 7./8. 1913 herausgegeben. Konzessionsdauer: bis 1./10. 1979. Zweck: Bau und Betrieb der Eisenbahnlinie von Szatmär nach Nagybänya. Die Linie Szatmaär-Nagybanya (60,310 km) wurde am 6./7. 1884, die Ergänzungslinie Szatmär-Batiz am 28./12. 1904 dem Verkehr übergeben. In den a. o. G.-V. der Szatmar-Nagybänyaer Eisenbahn A.-G. u. der Nagybänya-Felsöbäanyaer Lokaleisenbahn A.-G. vom 30./3. 1910 wurde die Fusion der beiden Ges. bezw. die Einverleibung der Nagybänya-Felsöbänyaer Eisenbahn A.-G. ausgesprochen. Dieser Beschluss hat seine gesetzl. Genehm. erhalten, indem die Firma der Nagybänya- Felsöbänyaer Lokaleisenbahn A-G. lt. Bescheid vom 21./10. 1911 des Kgl. Handels- u. Wechselgerichtshofes gelöscht wurde. Die Linie Nagybanya-Felsöbanya, konz. am 4./6. 1904, Betriebslänge 9, 081 km, wurde am 10./11. 1904, ihre Zweiglinie Nagybänya-Alsofernezely konz. am 27./5. 1907, Betriebslänge 4,266 km, am 10./1. 1908 dem Verkehr übergeben. — Anfang 1919 erfolgte die Besetzung der Linien der Gesellsch. durch die Rumänen; die Betriebsführung wurde von der rumänischen Staatsbahn übernommen. Von dieser konnte eine Abrechnung über die Betriebseinnahme nicht erhalten werden, auch wurde irgend- ein Betrag der Gesellschaft als Betriebsüberschuss nicht angewiesen; der für das Jahr 1919 ausgewiesene Überschuss ergab sich aus früheren in Schwebe gehaltenen u. aus nachträglich verrechneten Einnahmen. Steuerfreiheit: Es ist gewährleistet: Gänzliche Befreiung von der Steuer, welche die zur öffentl. Rechnungslegung verpflichteten Ges. u. Vereine zu entrichten haben, bezw. Befreiung von der Entrichtung der Erwerbs- u. Einkommensteuer, sowie von der Couponsteuer für die St.-Aktien, Prior.-Aktien u. Oblig., und endlich Befreiung von der Entrichtung des Coupon- stempels auf die Dauer vom 1./7. 1913 bis 31./12. 1918. Es hört aber diese Steuerfreiheit auf, sobald der Reinertrag der Unternehm., auch nach Aufnahme der erwähnten Steuerbeträge in die Betriebsrechnung, höher als 6 % des bewilligten Baukapitals sein wird. Kapital: K 1 448 000 St.-Aktien, K 1 500 000 6 % Prior.-Aktien, davon noch ungetilgt Ende 1919: K 1 290 400 in Stücken à K 200 = fl. 100 u. K 800 000 5 % Prior.-Aktien, davon noch ungetilgt Ende 1919: K 765 600, ferner K 1 066 600, davon noch ungetilgt Ende 1919: K 1 048 401 5 % Prior.-Aktien der ehemaligen Nagybanya-Felsöbänyaer Eisenbahn in Stücken à K 200. Die Prior.-Aktien haben vor den St.-Aktien das Vorrecht, dass aus dem Reinerträgnis der Bahn zuerst die lt. Tilg.-Plan entfallende Amortisations- Quote der Prior.- Aktien und 6 % bezw. 5 % Div. zu bezahlen ist, und wenn die Einnahmen der Bahn in einem oder dem anderen Jahre die 6 % bezw. 5 % Div. und die entfallende Amort.- Quote der Prior.- Aktien nicht decken sollte, der Ausfall aus den Erträgnissen des nächsten oder der nächsten Jahre ergänzt wird, sodass die St.-Aktien so lange keine Div. erhalten, als die Div. und die Amort.-Quote der Prior.-Aktien, sowie etwaige Rückstände nicht voll beglichen sind. Dieses Vorrecht bleibt auch für den Fall der Auflös. der Ges., in welchem Falle aus dem zur Verteilung kommenden Ges.-Vermögen in erster Reihe die Div. der bis dahin noch nicht eingelösten Prior.-Aktien und dann der Ein- lösungswert derselben gedeckt werden, so dass die Besitzer der St.-Aktien nur auf das hiernach verbleibende Ges.-Vermögen Anspruch haben. Die Verl. der 6 % (Serie B) u. 5 % (Serie BII) Prior.-Aktien findet bis Ende 1961, die der 5 % Prior.-Aktien der gewesenen Nagybänya-Felsö- bänyaer Eisenbahn bis 1986 statt. Die Besitzer derselben erhalten an Stelle der eingelösten Aktien Genusssch., welche mit Ausnahme des Anrechtes auf die 6 % bezw 5 % Div. sämtl. Rechte der noch nicht eingelösten Aktien haben. Anleihen: K 120 000 = fl. 60 000 schwebende Schuld bei der Nationalbank f. Deutschland in Berlin, ab 1891 in 55 Jahren zu tilgen, Ende 1919 ungetilgt K 90 766. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Sem. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: Zunächst 0.5 % an den R.-F., dann die lt. Tilg.-Plan entfallende Amort.-Quote der Prior.-Aktien, 6 % bezw. 5 % Div. sowie die event. aus früheren Jahren herrührenden Rückstände der Prior.-Aktien, sodann ebenfalls 6 % Div. auf die St.-Aktien