Russische Eisenbahnen. 649 Gewinn-Verteilung: (nach dem Statuten-Nachtrag vom 14./5. 1913) für die Zeit vom 1./1. 1913 bis zur Eröffnung des normalen Verkehrs der neuen Linien, aber nicht später als bis 1./1. 1917; Dienst der Oblig., Rbl. 398 119 garant. Div. der. Aktien, Rbl. 461 965 zum Amort.-F. der Aktien, etwaige Schulden an die Regier. aus der Zinsgarantie. Aus dem Rest gehen, nach Abzug von 2 % zum Res.-Kap., 88 % an die Aktionäre, 12 % an Gründer, Verwalt. u. Beamte. Beträgt die so ermittelte Div. mehr als Rbl.. 25 auf die Aktie, so er- hält aus dem Überschuss die eine Hälfte die Regier., die andere Hälfte wird als Ergänz.- Div. bis zu Rbl. 3 pro Aktie gezahlt. Ergibt sich alsdann noch ein Rest, so erhalten die Regier. % u. die Aktionäre desselben. Nach Eröffnung des normalen Verkehrs der neuen Linien oder spät. vom 1./1. 1917 ab: Dienst der Oblig., Rbl. 398 119 garant. Div. der Aktien, Rbl. 461 965 zum Amort.-F. der Aktien, etwaige Schulden an die Regier. aus der Zins- garantie. Aus dem Rest zunächst 15 % als Gewinnanteil an die Regier., sodann 2 % zum Res.-Kap. Vom Überrest 88 % an die Aktionäre, 12 % an Gründer, Verwalt. u. Beamte. Beträgt die so ermittelte Div. mehr als Rbl. 25 auf die Aktie, so erhält aus dem Über- schuss die eine Hälfte die Regier., die andere Hälfte wird als Ergänzungs-Div. bis zu Rbl. 3 pro Aktie gezahlt. Ergibt sich alsdann noch ein Rest, so erhalten die Regier. ¾ u. die Aktionäre ¼ desselben. Dividenden 1910–1916: 32, 31.60, 32.50, 34, 30, 21.25, 25 Rbl. Pap. pro Aktie à Rbl. 100 (nach Abzug von 5 % Steuer also netto). Die Aktien werden in Deutschland nicht gehandelt. Moskau-Kiew-Woronesch Eisenbahn in Moskau (früher Kursk-Kiew u. Kiew-Woronesch). Gegründet: Die Gesellschaft wurde 1866 unter der Firma Kursk-Kiew Eisenbahn-Ges. gegründet, ihr Statut datiert v. 24./12. 1866, Nachträge zu den Statuten v. 9./10. 1881, 24./11. 1886, 3./6. 1891, 15./6. 1891, 4./2. 1894, 7./6. 1895, 2./5. 1898, 7./6. 1903 u. 17./7. 1908: Moskau-Kiew-Woronesch Eisenbahn. Konzession: Dieselbe währt von der für die Betriebseröffnung bestimmte Zeit v. 24./12. 1870 an bis 24./12. 1955/6. Jan. 1956, zu welchem Zeitpunkt die Bahn unentgeltlich in den Besitz des Staates übergeht. Bahnlinie: A. Breitspurige Linien: Kiew-Woronesch 669.220 Werst, Moskau-Lgov 5488.30 Werst, Lgov-Artakowo 4.786 Werst, Marmyji-Werchovje 123.248 Werst, Kursker Stadtzweigbahn 5.660 Werst, Kaluger Zweigbahnen 26.880 Werst, Gisdrinskaer Zweigbahn 9.836 Werst, Briansker Zweigbahnen 10.579 Werst, Moskauer Zweigbahnen 5.818 Werst, Hafenzweigbahnen auf dem rechten Ufer des Dniepers 3.768 Werst, Kiew II-Poltawa 315.262 Werst, Krivetzkaer Zweigbahn 3.020 Werst, Tereschenskaia-Pirogovka 26.892 Werst, Naylia- Konotope 197.872 Werst, Okaer Zweigbahn 7.516 Werst, Verbindungsgleise bei der Station Pirogovka 2.420 Werst u. bei der Station Romodan 0.932 Werst, Verbindungsgleis Moskau I–Moskau II 4.038 Werst, Bachmatch-Tscherkassy 213.612 Werst, zus. 2.180.182 Werst. B. Schmalspur. Linien: Kruty-Tschernigow 75.144 Werst, Kruty-Itschma 33.270 Werst, Solotonoscha-Dnieper-Krasnoc 23,004 Werst, Korenievo-Sudscha 37.552 Werst, Korenievo- Rylsk 22.125 Werst, Woroschba-Hutor. Michaelowsky 124.914 Werst, Ochotchevka-Kolpna 55.260 Werst, zus. 371.269 Werst. Die Gesamtlänge aller Strecken beträgt also 2551.451 Werst. Rückkaufsrecht des Staates v. 19./1. 1930 ab: Die russische Regierung ist berechtigt, jederzeit die Bahn unter folgenden Bedingungen anzukaufen: als Grundlage wird die mittlere Reineinnahme der fünf besten unter den letzten sieben Jahren genommen. Diese so be- rechnete Summe — unter Abzug des für den Dienst der Zs. u. der Tilg. der Oblig. er- forderlichen Betrags u. der jährlichen Pacht für Livny Bahn u. Kursker Stadtzweigbahn u. Tscherkasser Zweig u. der Zahlung an den Staat aus dem Reingewinn, laut § 14 VII. Nachtrag des Statuts der Ges. (80 % des Restes des Reingewinns, welcher sich nach Abzug der Sup.-Div. von Rbl. 17 auf jede verloste u. unverloste Aktie u. 2 % für Belohnungen der Glieder der Direktion u. Beamten ergeben möchte) berechnet aus den mittleren J ahren, die zur Bestimm. des Reingewinns gedient hatten –— wird mit 5 % jährlich für die noch verbleibende Zeit der Konzessionsdauer der Ges. kapitalisiert u. bar gezahlt. Der Rückkaufspreis darf nicht kleiner sein als der von der Regierung garant. der Aktien u. nicht höher als 760 per gezogene Aktie u. 570 per Div.-Aktie. 5 % garant. Kursk-Kiew-Aktien. £ 1 500 000, noch ungetilgt £ 1 314 100 (nach der Ziehung im Nov. 1913), in Aktien à £ 20. Zs.: 1./2., 1./8. Coup. per 1./2. 1915 u. folg. sowie die zur Rückzahlung per 1./2. 1915 u. folg. verlosten Aktien wurden in Deutschland nicht bezahlt. Tilg.: Durch Verlos. mit jährl. ½ % u. Zs.-Zuwachs am 1./11. per 1./2. des folg. Jahres; für die verlosten Aktien erhält man den Nominalbetrag in Gold, aber sie behalten alle Rechte der nicht getilgten Aktien mit Ausnahme der den Aktien garantierten Verzinsung von 5 %. Zahl- stellen: Berlin: S. Bleichröder; London: Baring Brothers & Co.; Paris: Hoskier & Co.; Amsterdam: Lippmann, Rosenthal & Co.; St. Petersburg: St. Petersb. Disconto-Bank; Moskau: Ges.-Kasse. Zahlung der garantierten Div. von 5 % u. der gezogenen Aktien in Deutschland in Mark, wobei 1 £ = M. 20.40 gerechnet wird. Die Super-Div. wird in Rubel Pap. bezahlt. Beim Handel 1 £ = M. 20. Kurs in Berlin Ende 1912–1921: –, 400, –*, –, –—, –, –— 0 7 7 7 .