Russische Eisenbahnen. 651 zu 93 %. Kurs mit 4½ % Oblig. von 1909 I. Ausgabe zus. notiert. – Verj. der Zinsscheine in 10 J. (F), der verl. Stücke in 30 J. (F). 4½ % Moskau-Kiew-Woronesch-Obligationen von 1910. M. 72 751 000 = Rbl. 33 683 713 = hfl. 42 777 588 = £ 3 546 611.5 in Stücken à M. 500, 1000, 2000 = Rbl. 231.50, 463, 926 = afl. 294, 588, 1176 = £ 24.7.6, 48.15, 97.10. Zs.: 1./4., 1./10. n. St. Tilg.: Von 1911 ab durch Verlos. im Juni (zuerst Juni 1911) per 1./10. n. St. mit jährl. 0.720 202 % u. Zs.-Zuwachs binnen 45 Jahren; verstärkte Tilg. u. Gesamtkündig. bis 1./1. 1920 n. St. ausgeschlossen. Sicherheit: Für die Anleihe haftet das ganze Vermögen und die gesamten Einnahmen der Ges. unter Wahrung der Vorrechte der früher emittierten Oblig. Sie hat den Vorrang vor allen künftigen Anleihen. Ausserdem geniesst die Anleihe für Verzinsung u. Tilg. die absolute Garantie der russischen Reg.: Diese Garantie wird auf den Oblig. durch einen Stempel der russischen Reg. bestätigt. Coup. per 1./10. 1914 u. die zur Rückzahl. per 1./10. 1914 verlosten Stücke wurden in Deutschl. nur mit 42 % ihres Wertes bezahlt. Coup. per 1./4. 1915 u. folg. sowie die zur Rückzahl. per 1./10. 1915 u. folg. verlosten Stücke wurden in Deutschland nicht bezahlt. Zahlst.: wie 4½ % Oblig. von 1909 u. ausserdem in London: Russ.-Asiat. Bank. Zahl. der Zs. u. der verlosten Stücke für immer frei von jeder russ. Steuer in Deutschl. in Mark. Aufgelegt in Berlin u. Frankf. a. M. 18./6. 1910 zu 96 %. Kurs Ende 1912–1921: In Berlin: 95.60, 96.25, 92.50*, –, 76, –, 69*, 600, –, – %. – In Frankf. a. M.: 95.90, 96.30, –*, –, 76, –, 69*, 60*, –, – %. Usance: Seit 2./4. 1918 versteht sich der Handel für Stücke mit allen nach dem 1./10. 1917 fälligen Zs.- Scheinen u. Zs.-Berechnung vom 1./10. 1917. Verj. der Zinsscheine in 10 J. (F), der verl. Stücke in 30 J. (F). Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im Mai resp. Juni. Stimmrecht: 50 Aktien = 1 St., 125 Aktien = 2 St. etc.; Maximum 10 St. Gewinn-Verteilung, v. 1915 ab: Zunächst die Summen für den Dienst der bisherigen u. der neu zu begebenden Obligationen; sodann der Pachtschilling für die Liwnybahn von Rbl. 100 000, Kursker Stadtzweigbahn von Rbl. 35 000 jährlich u. die garantierten Zinsen (5 %) u. die Tilgungsquote für die Aktien. Aus dem Rest, welcher den eigentlichen Rein- gewinn bildet, erhalten die Aktionäre eine Super-Div. bis Rbl. 17 pro Aktie u. 2 % für Belohnungen der Glieder der Direktion u. der Beamten der Ges., u. was dann noch übrig bleibt, wird zu 80 % an den Staat, zu 20 % den Aktionären überwiesen. Sollte die Ges. jedoch Schulden an die Regierung aus deren Zinsgarantie haben, so wird bis zur völligen Tilgung derselben der Reingewinn in zwei Teile geteilt, von denen der eine zur Tilgung der Schulden ver- wandt wird, so dass nur die Hälfte des Reingewinns in obiger Weise zu repartieren ist. Aus der Summe die zur Verfüg. der Aktionäre gestellt wird, wird 1 % in den R.-F. ab- gezogen sowie die Remunerationen für Dir. u. Beamte, falls die G.-V. solche beschliessen sollte. Dividenden 1910–1914: 31, 43.50, 54, 56, 56.50 Rbl. Pap. Super-Div. pro Aktie von ― 20 ausser der garantierten Div. von 5 % in Gold. Moskau-Windau-Rybinsk Eisenbahn-Gesellschaft (früher Rybinsk-Bologoye-Eisenbahn) in St. Petersburg. Gegründet: Die Eisenb.-Ges. wurde durch Allerhöchst am 29./1. 1869 u. später am 2./6. 1872 bestätigte Statuten als Rybinsk-Bologoye-Eisenbahn konz., nahm 1895 den Namen der Rybinsk-Bahn an, erwarb die schmalspurige Nowgorod-Bahn 157 Werst, zahlte der Krone für Überlassung derselben Rbl. 1 500 000 in Aktien und ausserdem bis zum Ablauf der Konz. (4./6. 1955) jährl. Rbl. 187 097.86 für die im Besitz der Regierung befindl. Oblig. der Nowgorod- Bahn. (Die Russische Regierung hat statutarisch das Recht, zu jeder Zeit den Umbau der schmalspur. Nowgorod-Bahn in eine normale zu verlangen, dagegen verpflichtet sich aber die Regierung im Laufe der ersten fünf Jahre nach Umbau der Bahn der Ges. jährl. soviel zuzuzahlen, als an einer Netto-Div. von Rbl. 8 fehlen sollte, jedoch keinesfalls mehr, als der Dienst des für den Umbau aufgewendeten Kapitals erfordert. Diese Zuschüsse werden à fonds berdu geleistet und unterliegen weder einer Verzinsung noch der Rückerstattung. In den nächstfolgenden fünf Jahren wird dann dieser Zuschuss auch noch geleistet, aber mit der Massgabe, dass die während des 2. Jahrfünfts zugeschossenen Summen zuzügl. 4 % Zs. nach Ablauf der Periode restituiert werden, zu welchem Zwecke die Ges. für eigene Rechnung eine Obligationsanleihe aufzunehmen hat.) Erhielt die Konz. zum Bau der Bologoye-Pskow- Linie nebst Zweigbahnen. Im Jahre 1897 nahm die Ges. den Namen Moskau-Windau-Rybinsk- Bahn an, erhielt die Konz. zum Bau einer neuen Linie von Moskau nach Windau nebst Zweig- und Zufuhrbahnen, den Ausbau des Windauer Hafens und den Erbau von Elevatoren und Speichern längs der ganzen Linie nach Bedarf. Im Jahre 1900 erhielt die Ges. die Genehm. zum Bau der Linie Petersburg-Witebsk, erwarb infolgedessen die Zarskoje-Sselo- Bahn, löste deren Aktien ab 2./1. 1900 von Rbl. 60 Nennwert für Rbl. 180.85 bar ein. In Ansehung der Grösse dieser Ausgabe gewährte die Regierung der Ges. für 10 Jahre vom Tage der Verkehrseröffnung auf der Strecke Petersburg-Witebsk (die am 1./8. 1904 erfolgt ist) folgende Unterstützung: In den Jahren, in welchen die Dividende den Betrag von Rbl. 6.50 für die Aktie (einschl. Zinsscheinsteuer) nicht erreichen sollte, eine jährlich ab- nehmende Zuzahlung und zwar für das erste Jahr in Höhe des vollen Fehlbetrages der Zins- und Amortisationszahlung des Anlagekapitals der Petersburg-Witebsk-Linie, aber