674 Ausländische Eisenbahnen. Slg. 102 für a. o. Amort. der Baukosten von Wohngebäuden in Neusattl u. Ukkern 1 023 500, von Betriebsbauten in Neusattl, Chodau, Triebschitz u. Ukkern 3 465 700, Ern.-F. für Auswechslung von Masch. u. Einricht. 1 500 000, a. o. Abschr. von den Aufwend. im J. 1920 für Masch. u. Einricht. 782 000, ordentl. Abschr. vom Werte der Substanz u. der Objekte 1 461 027, Gewinnanteil der beim Bergbau Beschäftigten lt. Gesetz v. 25./2. 1920 Slg. 143 166 465, Betriebs-Überschuss der Werke 1 974 120. Sa. K C.sl. 18 307 452. Ge winn- u. Verlust-Konto: Einnahmen: Vortrag von 1920: 174 324, Einlös.-Rente pro 1921 abzügl. 10 % Steuer 3 420 000, Zs. 94 457, Betriebs-Überschuss der Werke 2 140 585. – Ausgaben: Zs. 2 371 488, Amort.-Erfordernis 815 300, Agio-Erfordernis 17 272, Coup.- Gebühren 32 658, gesellsch. Verwalt.-Auslagen 89 699, verfügb. Überschuss (aus dem Prior.- Dienst einschl. Vortrag 362 364, der Werke 2 140 585) zus. 2 502 949. Sa. K Ctsl. 5 829 366. Verwendung des Reingewinns: 10 % Div. 2 000 000, R.-F. 66 431, Tant. an V.-R. 132 862, Gewinnanteil der beim Bergbau Beschäftigten lt. Ges. v. 25./2. 1920 (in der Betriebsrechnung bereits durchgeführt) 166 465, Vortrag K E.sl. 137 190. Dividenden: 1912–1917: 8½, 8½, 7, 8½, 10, 10 %; 1918: K d.5, 40.—; 1919–1921: K C.sl. 40, 40, 40. Die zum Zwecke der Einlös. bei den deutschen Zahlst. einzureichenden Div.-Scheine müssen nach dem Verfahren finanzamtlich behandelt sein, das in dem Wirtschaftsabkommen zwischen dem Deutschen Reiche u. der Tschechoslowakei v. 29./6. 1920 vorgesehen ist. Regierungs-Kommissäre: Dr. Adolf Soukup, Min.-R. i. Eisenbahn-Min., Dr. Emanuel Mräz, Bergrat im Ministerium für ö6ffentl. Arbeiten, Prag. Verwaltungsrat: Vors. Ing. Karl Marek, Minister a. D., Prag; Vize-Präs. Geh. Komm.- Rat E. Gutmann, Berlin; Dr. M. Aron, Prag; Adolf Benda, Mödling; Dir. Herbért M. Gut- mann, Berlin; Richard Lederer, Aussig; Bankdir. Eduard Stutz, Prag. Direktion: Dir. Bergrat Otto Berger, kom. Sekretär J. Neurath, Karlsbad (beide Prokuristen). Zahlstellen: Für Div.: Berlin u. Dresden: Dresdner Bank; Frankf. a. M.: Deutsche Vereins- bank, Gebr. Sulzbach; Leipzig: Allg. Deutsche Credit-Anstalt (Abt. Becker & Co.); Stuttgart: Württ. Bankanstalt vorm. Pflaum & Co.; München: Deutsche Bank Fil. München, Bayerische Vereinsbank; Prag: Böhmische Union-Bank u. deren Zweigniederlass., Allg. Böhmischer Bank-Verein u. dessen Zweigniederlass.; Wien: Wiener Bank-Verein. Verj. der Coup. in 5 J. n. F. Usance: Die Div.-Scheine werden bei den Aktien auch nach Ende des Geschäftsj. bis zum Zahlungstage mitgeliefert. Kaschau-Oderberger Eisenbahn, Budapest. Gegründet: 1866. Neue Statuten von 1915. Zweck: Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Kaschau bis Oderberg und von Abos über Eperjes und Kis-Szeben in der Richtung nach Tarnow bis an die ungar.-österr. Landesgrenze; Erwerbung und Betrieb von Eisenwerken, Kohlengruben und anderen industr. Etabliss. zur Förderung des gesellschaftl. Eisenbahnbaues und Betriebes. Die Ges. führt auch den Betrieb mehrerer Flügelbahnen für Rechnung der Eigentümer. Infolge Verstaatl. der Ungar. Linien der Österr.-Ungar. Staatsbahnen übertrugen die Ungar. Staatsbahnen ab 1./2. 1892 der Ges. den Betrieb der Strecke Csäcza-Zwardon (20, 656 km), solange kein neuer Betriebsvertrag abgeschlossen wird, wird das investierte Kapital dieser Strecke (zur Zeit K 5 239 521) in die Bilanz der Ges. getrennt aufgenommen. In 1896 erhielt die Ges. die Konc. für den Bau und Betrieb der von der Station Csorba zum Csorbasce führenden Zahnradbahn, dieselbe wurde im Sommer 1896 eröffnet. Betriebsübernahme durch die tschechoslowakische Regierung: Durch die Einverleibung der Slowakei in die tschechoslowakische Republik ist die Kaschau-Oderberger Eisenbahn ganz in die Interessensphäre der tschechoslowakischen Republik übergegangen, die durch Verordnung vom 6./10. 1919 bestimmt hat, dass der Betrieb der bisher ungarischen Linien von der Staatseisenbahndirektion Kaschau für Rechnung der Ges. zu führen sei. Da nach dem Umsturz die Garantieverpflichtungen Österreichs u. Ungarns erloschen waren, u. die Rechtsnachfolgerin dieser Staaten, die tschechoslowakische Republik, die konzessionsmässigen Verpflichtungen nicht erfüllte, war die Eisenbahn-Ges. genötigt, sowohl die Zinsenzahlung für die Prioritäten als auch die Verteilung von Div. auf die Aktien einzustellen. Durch ein Gesetz ist die tschechoslowakische Republik ermächtigt, Privatbahnen, allenfalls auch ohne Zustimmung der Konzessionäre, in die staatliche Verwaltung zu übernehmen. Die erste Bahn, die auf Grund dieses Gesetzes in Staatsbetrieb übernommen wurde, war die Kaschau- Oderberger Bahn, jedoch hatte die Staatsverwaltung die Betriebsübernahme nicht einseitig verfügt, sondern ein Einvernehmen mit den Konzessionären angestrebt, das zum Abschluss eines formellen Betriebsyertrages führte, der von der a. o. G.-V. der Kaschau-Oderberger Eisenbahn-Ges. vom 4./3. 1921 genehmigt wurde. Die durch den Betriebsvertrag getroffenen Vereinbarungen gingen dahin, sämtliche Prioritäten der Ges. in tschechoslowak. Währung zu konvertieren. Bei dieser Konversion wurde der österreich. Silbergulden mit 2 tschecho- slowak. K, die österreich. K mit 1 tschechoslowak. K u. die M. mit 1,25 tschechoslowak. K angerechnet. Zu diesem Zwecke wurden sämtl. unverlosten Prioritäten am 31./3. 1921 zur Rückzahl. am 1./7. 1921 gekündigt. Diejenigen Besitzer von Prior., die in die Konversion nicht einwilligten, erhielten das Nominalkapital der Prior. zurück, aber nicht in der Währung