Türkische Eisenbahnen. 687 Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., 4 % Div. auf die Aktien, vom Rest 15 % als Tant. an V.-R., 85 % Div. Bilanz am 31. Dez. 1913: Aktiva: Bahnbaukto 78 517 178, Inventar 5 866 714, reservierte Oblig. 4 777 500, Régie Genérale: Betriebsrechn. 447 974, Inventar 31 045, Rechnungen an die bulgar. Regier. gerichtet 419 518, Forder. von der Griech. Regier. für Militärtransporte 2 163 290, Miete für Lokomotiven 246 194, Wiederherstellungsarbeiten 195 385, Veränderungs- u. Vergrösserungsarbeiten 14 250, Guth. bei H. de Bethmann & Cie., Paris 50 148, do. bei der Banque Impeériale Ottomane in Paris 66 088, do. bei der Banque Impériale Ottomane in Constantinopel 453 062, Effekten f. d. ausserord. R.-F. 138 220, Kassa 1739, Unk.-Kto für 1913 5 382 089, Garantierest der türk. Regier. für 1912 425 640, Garantie für 1913 6 474 826. – Passiva: A.-K. 15 000 000, Oblig. 71 659 694, reservierte Oblig. 4 777 500, statut. Res. 360 936, Spez.-R.-F. 2 191 536, Dienst der Oblig. 73 287, ausserord. R.-F. 138 220, alte Div. 10 920, ver- jährte Div. 28 500, do. Oblig.-Coup. 6360, Coup. Nr. 41 (fällig 15./10. 1913) 2 235 112, verloste Oblig. 490 000, Kredit. 5980, Gewinn 1913 54 698, Militärtransporte 2 163 290, Garantie für 1913 6 474 826. Sa. frs. 105 670 860. Gewinn 1913: Eine Gewinn- u. Verlust-Rechnung für 1913 ist nicht aufgemacht worden, da die Garantie für 1913 nicht gezahlt worden ist. Dividenden 1910–1915: 2, 0, 0, 0, ―0 Verwaltungsrat: In Konstantinopel: Vice-Präs. Sallandrouze de Lamornaix, Comte d'Arnoux, R. Baudouy, Sir Adam Block, J. Deffes, F. Delaunay, L. de la Giraudiere, L. Pissard, Marquis Théodoli; in Paris: Baron Alb. de Dietrich, R. Mallet, F. Vernes. Direktion: Alexis Rey, Konstantinopel. Eisenbahn-Gesellschaft Salonik-Monastir in Constantinopel. (Société du chemin de fer Ottoman Salonique-Monastir.) Gegründet: 5./2. 1891. Zweck: Bau und Betrieb der der Deutschen Bank in Berlin durch Kaiserl. Ferman vom 15./27. Okt. 1890 koncessionierten Bahnlinie Salonik- Monastir. Die technische Handhabung des Betriebsdienstes wird für Rechnung der Gesell- schaft durch die Betriebsgesellschaft der Orientalischen Eisenbahnen in Konstantinopel ge- leistet. Die Ausdehnung der Bahn beträgt 218, 866 km, hiervon entfallen aut griechisches Territorium 201, 877 km u. auf serbisches Territorium 16,989 km. Konzession: 99 Jahre vom 15./27. Okt. 1890 ab. Vertrag mit der türkischen Regierung. Die Regierung garantiert der Ges. eine jährl. Bruttoeinnahme von frs. 14 300 für jeden im Betrieb befindl. Bahnkilometer. Als Unterlage für die Garantieverpflicht. hat die Kaiserlich Ottomanische Regierung die Zehnten der Sandjaks Salonik und Monastir überwiesen. Der Dienst der Zehnten wird durch die Administration der Dette Publique Ottomane besorgt. In den Geschäftsjahren 1908, 1910, 1911, 1912 u. 1913 ist die Garantie nicht nur nicht in Anspruch genommen, sondern es sind der Regierung auf ihren Anteil an dem Überschusse frs. 4034.27, 78 948.87, 82 934.56, 296 646.91, 262 792.73 ausgezahlt worden. Für 1914–1917 betrug der Garantiezuschuss frs. 498 050.83, 1 161 454.85, 3 129 787.23, 3 129 787.23. Durchden Bukarester, den türkisch-griechisch u. türkisch- serbischen Frieden sind Griechenland u. Serbien in alle Rechte u. Pflichten der Türkei gegenüber der Ges. eingetreten. In Ausführung des Beschlusses des griech. Ministerrates vom 1./10. 1915 teilte die griech. Reg. am 2./10. 1915 der Ges. mit, dass sie sich durch die ausserordentlichen u. abnormen Verhältnisse in die Notwendigkeit versetzt sehe, die Direk- tion u. den Betrieb der auf griech. Gebiet befindlichen Linie der Ges. selbst in die Hand zu nehmen. Da seit 1915 keine Betriebseinnahmen mehr in die Kasse der Ges. geflossen sind u. ihr die kilometrische Garantie für das Geschäftsjahr 1917 in Höhe von frs. 3 129 787.23 wie die für die Jahre 1914, 1915 u. 1916 rückständigen Garantiezuschüsse (frs. 4 789 292.91) von der griech. Regier. nicht ausgezahlt worden ist, sind die liquiden Mittel der Ges. 80 erschöpft, dass es ihr nicht möglich war, die am 2./1. 1917 fällig gewordenen Oblig. und Oblig.-Zinsscheine einzulösen. Rückkaufsrecht: Nach Ablauf von 30 Jahren seit der Konzessionserteilung hat die türkische Regierung jederzeit das Recht, gegen Zahlung einer jährlichen Summe, welche 50 % der durchschnittlichen Jahresbruttoeinnahme der vorhergehenden 5 Jahre, mindestens aber frs. 10 000 per Kilometer beträgt, die Bahn zu erwerben. Der durch Taxe festzustellende Wert der Betriebsmittel, Materialien, Inventar und Vorräte wird der Gesellschaft erstattet. Die Zahlung des Kaufpreises ist sicherzustellen. Kapital: frs. 10 000 000 Vorz.-Aktien und frs. 10 000 000 St.-Aktien, beide Gattungen mit 50 % Einzahlung. Die Vorz.-Aktien haben vor den St.-Aktien ein Vorzugsrecht auf 5 % Div. Stücke à frs. 500. Aktien nicht gehandelt. Von dem A.-K. befinden sich fast alle Vorz.-Aktien u. St.-Aktien im Besitz der Betriebs-Ges. der Orientalischen Eisen- bahnen. 3 % Obligationen: frs. 60 000 000 = M. 48 480 000, davon noch unverlost in Umlauf Ende 1917: frs. 56 145 500 in Stücken à frs. 500, 2500, 5000 = M. 404, 2020, 4040. Zs.: 2/1„ 1./7. Coup. per 2./1. u. 1./7. 1917 u. die per 2./1. 1917 verlosten Stücke wurden bei Fällig- keit nicht eingelöst, aber von den Zahlstellen angekauft. Coup. per 2./1. 1918 wurde bei der Fälligkeit nicht eingelöst. Tilgung: Durch Verl. am 1./10. per 2./1. von 1893