688 Ausländische Eisenbahnen. 3 ab nach einem Tilgungs-Plane bis 1989; Verstärkung und Totalkündigung jederzeit zu- lässig. Zahlstellen: Berlin: Deutsche Bank, Dresdner Bank; Frankfurt a. M.: Deutsche Vereinsbank; Stuttgart: Württemb. Vereinsbank; Konstantinopel: an der Gesellschaftskasse. —–Zahlung der Coup. u. der verlosten Oblig. in Deutschland in Mark, u. zwar mit M. 6.06, resp. 30.30, 60.60 für den halbjährigen Coupon, mit M. 404, 2020, 4040 für das verloste Stück. Aufgelegt am 4. März 1893 frs. 32 000 000 zu 58 %. Beim Handel an der Börse 1 St. = M. 404, 2020, 4040. Kurs Ende 1912 –1921: In Berlin: 62.75 (kl. 64.50), 63 (Kl. 64.90), 8.. 117.1059 Frankfurt a. M.: 62.50 (kl. 65.10), 62.80 (kl. 64.50), –, = 48, 57 107.75, 122, 103 %% = In Hamburg: 62, 62.90, –*, –, 48, –, 57, 100, 124, = %. – In München –, 62.80, –, –, 48, –, 57*, –, –, – %. Usance: Der Handel versteht sich vom 2./1. 1918 ab ohne Zinsberechnung für Stücke einschl. Coup. per 1./1. 1918. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gewinn-Verteilung: 5 % Vorzugsdividende an die Vorzugs- aktien, vom Überschuss 5 % zum Reservefonds, bis derselbe 10 % des Aktienkapitals erreicht, und 5 % als Tantieme an den Verwaltungsrat, hierauf weiter 1 % Dividende auf die Vorzugsaktien, dann 4 % Dividende auf die Stammaktien; Rest gleichmässig unter Stamm- und Vorzugsaktien. Sind die Erträge eines Jahres nicht ausreichend, um 5 % auf die Vorzugsaktien zu verteilen, so kann der Fehlbetrag aus dem Reserve- fonds entnommen werden. Bilanz am 31. Dez. 1917: Aktiva: Nicht einbez. A.-K. auf Vorz.-Akt. 5 000 000, do. St.- Akt. 5 000 000, Bahnbaukto 67787 323, roll. Material 2 356 191, Inventar 131711, Materialvorräte 168 699, Fonds f. Bezahl. der Coup. 599 303, Guth. bei dem Wiener Bank-Verein 148 676, Debit. einschl. der rückst. Regierungsgarantie für die Geschäftsj. 1914, 1915, 1916 u. 1917 10 615 955. – Passiva: Vorz.-Aktien 10 000 000, St.-Aktien 10 000 000, Oblig. 56 145 500, eingelöste Oblig. 3 854 500, gekünd. noch nicht eingelöste Oblig. 87 379, nicht eingelöste Oblig.-Zinsscheine 510 413, R.-F. 318 554, Ern.-F. 2 700 000, R.-F. f. Kursverluste 20 696, Spez.-R.-F. 1 494 160, Kredit. einschl. des Oblig.-Dienstes für die Zeit vom 1./. 1916 bis 31./12. 1917 4 618 619, Rein- gewinn 2 148 036. Sa. frs. 91 807 858. Gewinn- u. Verlust-Konto 1917: Einnahmen: Vortrag aus 1916 1 122 131, Zs. 3804, Garantiezuschuss der Reg. 3 129 787, zus. frs. 4 255 723. – Ausgaben: Zs. u. Tilg. der Oblig. 1 906 791, ordentl. Generalunkosten 134 389, ausserordentl. Ausgaben u. versch. Ab- schreib. 66 507, Kreditsaldo 2 148 036, zus. 4 255 723. Dividenden 1910–1917: Vorz.-Aktien: 6, 6, 6, 6, 5, 0, 0, 0 %; St.-Aktien: 0, 0, 0, 2½% 0, 0, 0, 0 %. „ Sociétée du Port de Haidar Pacha Tete de ligne du Chemin de fer Ottoman d'Anatolie (Hafen-Ges. Haidar Pascha, Kopfstation der Anatolischen Eisenbahn) in Constantinopel. Gegründet: 19./3. 1902. Dauer der Ges. bis zum Ablauf der Konzess. für die Eisenbahn- strecke Haidar-Pascha-Angora, d. h. bis zum Jahre 2002. Zweck: Durch Vertrag v. 31./5. 1902, bestätigt durch G.-V. B. der Anatol. Eisenbahn-Ges. v. 24./6. 1902 hat die Anatol. Eisenb.-Ges. gegen Zahlung von frs. 800 000 an die Société du Port de Haidar Pascha ihre durch Ferman vom 20 Zilcadé 1316 (20./1. April 1899) erteilte Konz. mit allen Rechten und Pflichten ab- getreten, mit Ausnahme derjenigen Rechte und Pflichten, welche durch die Konz. ausschl. der Anatol. Balm für ihre eigene Person erworben sind, wie z. B. die Ermächtigung zur Vergrösserung des Bahnhofes in Haidar Pascha etc. Die Konz. ist erteilt zum Bau u. Be- trieb 1. eines Hafens und von Kais zu Haidar Pascha, Kopfstation der Anatol. Eisenbahn, 2. von Docks, Zoll- u. Lagerhäusern, Steinkohlendepots, Getreidespeichern u. anderen bedeckten u. unbedeckten Magazinen u. Depots zur Lagerung von Waren aller Art, mit Berechtigung der Ges. zur Ausstellung von Warrants an die Lagerer, 3. von Getreide-Elevatoren u. sonst. Hand- u. mechan. Ladeeinricht., welche zur Erleichterung der Beladungs- und Entladungs- manipulationen bei Schiffen und Waggons dienen. Am 14./4. 1903 wurde der Hafen für den Betrieb eröffnet. Am 21./3. 1911 schloss die Ges. mit der türk. Reg. eine Zusatz- konvention ab, laut welcher ihr der Bau u. Betrieb eines Hafens in Alexandrette kon- zessioniert worden ist. Die Pläne u. Projekte des Hafenbaues wurden von dem Ministerium der öffentl. Arbeiten genehmigt; die Arbeiten waren bereits in Angriff genommen, mussten aber infolge des Krieges eingestellt werden. Rückkaufsrecht: Die Türk. Reg. hat das Recht von demselben Zeitpunkt ab, welcher für einen event. Rückkauf des bestehenden Anatol. Eisenbahnnetzes festgesetzt ist, d. h. vom 15./2. 1923 ab, jederzeit auch den Hafen mit allen Nebenanlagen, Kais, Docks, Depots und Magazinen etc. nebst Zubehör zurückzukaufen. Dieser Rückkauf ist jedoch nur dann zu- lässig, wenn zu gleicher Zeit das ganze Anatol. Eisenbahnnetz unter den im Art. 16 der Konvention v. 28. Rejeb 1310 festgesetzten Bedingungen zurückgekauft wird. Die Begleichung des Rückkaufspreises geschieht durch Entrichtung einer bis zum Ablauf der Konz. zahlb. Annuität, deren Höhe auf 80 % der durchschnittl. Brutto-Einnahmen der letztvergangenen 5 Jahre zu bemessen ist, jedoch in keinem Falle niedriger sein darf als der Betrag, welcher für die Verzinsung und Tilg. des von der Konzessionärin ausgegebenen und noch nicht ge- tilgten Kapitals erforderlich ist. Ausserdem hat die Türk. Reg. das bewegl. Zubehör, wie Maschinen, Bagger, Waggons sowie die vorhandenen Betriebsvorräte, letztere jedoch nur,