Ungarische Eisenbahnen. 689 soweit sie für 6 Mon. nötig sind, zu einem von Sachverständigen festzustellenden Taxpreise zu übernehmen. Die regelmässige Zahlung der Annuität sowie des Kaufpreises für die Mobil. hat die Türk. Reg. gegebenenfalls durch ein besonderes Abkommen sicher zu stellen. Für den Fall, dass nach vollzogenem Rückkauf die Türk. Reg. beabsichtigen sollte, den Be- trieb des Hafens oder einzelner Teile desselben an eine Ges. zu übertragen, hat bei gleichen Bedingungen die Konzessionärin ein Vorrecht. Macht die Türk. Reg. von ihrem Rückkaufs- recht keinen Gebrauch, so sind mit Ablauf der Konz. der Hafen mit allen Nebenanlagen, Kais, Docks, Zollverschlüsse, Speicher u. Magazine etc. mit allem festen Zubehör, wie feste Krane und Maschinen, Hafengeleise, Leuchttürme, Signalmasten etc. der Türk. Reg. unentgeltlich und frei von allen Schulden zu übergeben. Dagegen hat diese den Wert des beweglichen Zubehörs in gleicher Weise zu erstatten, wie es für den Fall eines Rückkaufs vorgesehen ist. Kapital: M. 13 056 000 = frs. 16 000 000 in 32 000 Aktien à M. 408 = frs. 500, davon frs. 8 000 000 Aktien I. Emiss. voll eingezahlt u. frs. 8 000 000 Aktien II. Emiss. mit 25 0% eingezahlt. Die Stücke lauten auf den Inhaber. Auf Grund des Art. 6 der Statuten ist die Ges. je nach den Bedürfnissen für den Bau des Hafens zur Ausgabe von Oblig. berechtigt. Als Höchstbetrag des Oblig.-Kapitals ist der 1½ fache Betrag des jeweiligen Nominal-A.-K. festgesetzt. 5 % Gold-Anleihe von 1902. M. 6 528 000 = frs. 8 000 000, davon noch unverlost in Umlauf Ende 1917: frs. 7 831 000 in 10 000 Stücken Lit. A 3 M. 408 = frs. 500 und 1200 Stücken Lit. B à M. 2040 = frs. 2500. Zs.: 1./4., 1./10. Coup. per 1./4. 1921 wurde nicht bezahlt. Tilg.: Vom 1./10. 1903 ab durch Verl. am 1./7. per 1./10. bis spätestens Ende 1983. Die Ges. hat das Recht vom 1./10. 1907 ab die Tilg. zu verstärken oder auch an jedem beliebigen 1./4. oder 1./10. den noch ausstehenden Betrag der Anleihe ganz oder teilweise nach voraufgegangener 3 monat. Kündigung zurückzuzahlen. Sicherheit: Durch Vertrag zwischen der Hafen-Ges. Haidar Pascha und der Anatol. Bahn-Ges. vom 31./5. 1902, welcher durch die G.-V. der Aktionäre der Anatolischen Bahn-Ges. vom 24./6. 1902 bestätigt worden ist, hat die Anatol. Bahn-Ges. für die pünktliche Verzinsung und Tilgung der Anleihe die Garantie übernommen. Das Garantieverhältnis der Türk. Regierung zur Anatol. Bahn-Ges. bleibt unverändert das gleiche und wird durch die Übernahme der Garantie für die Anleihe der Hafen-Ges. in keiner Weise berührt. Zahlst.: Constantinopel: Gesellschaftskasse; Berlin u. Frankf. a. M.: Deutsche Bank; Frankf. a. M.: Deutsche Vereinsbank. Zahlung der Zs. sowie der verl. Oblig. frei von allen türk. Steuern in Deutschl. in M, ausserhalb Deutschlands u. in Constantinopel in frs. Eingeführt in Berlin zunächst M. 3 264 000 = frs. 4 000 000 am 25./11. 1902 zu 100 %, in Frankf. a. M. 10./12. 1903 zu 102.50 %. Kurs in Berlin Ende 1912–1921: 99.90, 99, –*, –, 97, –, 95*, 132, 125, 110 %. In Frankf. a. M. 100, 99.30, 98*, –, 97, –, 95, –, –, 150 %. Verj. der Coup. in 5 J. (F.), der verl. resp. gekünd. Oblig. in 15 J. (Rück- zahlungstermin). Der Handel versteht sich mit Zinsberechnung vom 1./10. 1920 einschliesslich Zinsschein per 1./4. 1920. 33 Geschäftsjahr: Kalenderj. Stimmrecht: Je 30 Aktien = 1 St., Maximum 100 St. inkl. Vertretung; die Aktien müssen spät. 10 Tage vor der G.-V. hinterlegt sein. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., sodann bis zu 5 % Zs. auf den eingezahlten Betrag aller Aktien; vom Überschuss 5 % an V.-R. der Rest event. als Div. Die G.-V. kann alk. jährl. vom Reingewinn einen bestimmten Betrag zum Zwecke der Aktien-Tilg. durch Ausl. ausscheiden. Die verl. Aktien erhalten das darauf einbezahlte Kapital zurück u. verbleiben im Genuss der Div., ohne an den auf die Aktien entfallenden Zs. teilzunehmen. Bilanz am 31. Dez. 1917: Aktiva: Ausstehende Aktien-Einzahlung 6 000 000, Hafen- anlage-Kosten: a) Haidar-Pascha 11 398 429, b) Alexandrette 2 333 828, Inventar 316 219, Beteilig. 489 746, Bankguth. 5 733 881, Debit. 5 633 469. – Passiva: A.-K. 16 000 000, Oblig. 7 831 000, amort. Oblig. 169 000, nicht vorgezeigte do. 9071, nicht behobene Oblig.-Zs. 332 710, R.-F. 371 647, Vorsichts-Res. u. Res. zur Aufrechterhaltung der Div. auf das eingezahlte A.-K. 1 800 000, R.-F. für Erweiterungsbauten 1950000, Kredit. 1872 652, Reingewinn 1 569 491 (hiervon zum ordentl. R.-F. 43 196, 8 % Div. 800 000, zum R.-F. für Erweiterungs- bauten 250 000, zur Div.-Res. 100 000, Tant. an V.-R. 16 036, Vortrag frs. 360 259). Sa. frs. 31 905 571. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Oblig.-Dienst 410 854, Reingewinn 1 569 491. –— Kredit: Vortrag aus 1916 355 567, Zs.-Erträgnisse 320 214, Betriebsüberschuss 1 304 564. Sa. frs. 1 980 345. Dividenden 1910–1917: 7, 7, 8, 8, 8, 8, 8, 8 %. Ungarische Eisenbahnen. Budapester Strassen-Eisenbahn-Gesellschaft in Budapest. Gegründet: 1865 u. 23./10. 1873 ins Handelsregister von Budapest eingetragen. Dauer der Gesellschaft bis 31./12. 1948, insofern die Gen.-Vers. vor Ablauf dieser Frist den Fort- bestand der Ges. nicht verlängern sollte. Zweck: Der Erwerb, Bau u. Betrieb von Eisenbahnen auf dem Gebiet u. der Umgegend der Hauptstadt Budapest, behufs Beförderung von Personen u. Frachten, Ausbau des elektr. Strassen-Eisenbahn-Netzes auf Grund der Konzessjon vom 19./9. 1895, sowie der Betrieb von solchen Geschäften, die im Interesse der Fruktifizierung des gesellschaftl. Vermögens liegen. Staatspapiere etc. 192211923. I. XLIV