694 Ausländische Eisenbahnen. Betrieb aller jener Eisenbahnen, welche künftighin seitens der Gesellschaft auf Grund von Koncessionen oder Verträgen erworben, gepachtet oder eingelöst werden. 3) Jede selbständige Transportunternehmung und jedes Speditionsgeschäft zu Wasser und zu Lande, welche in Verbindung mit den Bahnen oder Industrieunternehmungen der Ge- sellschaft, unbeachtet des Privilegtums und der Koncession anderer eingerichtet werden können. 4) Benutzung, Betrieb, Verpachtung und Verkauf jener Grundstücke, Waldungen, Bergwerke, Metall-, Maschinen- und sonstiger Fabriken, welche durch die Gesellschaft unter welchem Titel immer eigentumsrechtlich erworben oder in Pacht genommen werden. Die Neusiedlersee-Lokaleisenbahn (Sitz Budapest) steht im Betriebe d. Raab-Oedenburg- Ebenfurter Eisenbahn. Geschichtliches: Bahngebiet: Hauptlinie Raab-Oedenburg-Landesgrenze 114,91 km Verbin- 1,30 km, Raabufer-Bahn 1,91 km, Gesamtlänge 120,26 km; Nagyczenker Industrie-Bahn 2,15 km. Die Strecke Raab- Oedenburg wurde am 3. Jan. 1876, Oedenburg-Neufeld (Landesgrenze) am 28. Okt. 1879, die Raabufer-Bahn am 1. Mai 1891 eröffnet. Der Bahn- hof „Neufeld' und die Strecke „Neufeld-Landesgrenze“ sind seit 1890 käuflich erworben. Ausserdem führt sie den Betrieb der beiden von der Station Prodersdorf abzweigenden Flügelbahnen (5,5 km) nach den Zuckerfabriken Siegendorf & Hirm, sowie der 100, 462 Km langen Neusiedlerseeufer-Lokaleisenbahn (fertövidéki h. s. vasut). Durch Vertrag vom 21./3. 1897 übernahm die Ges. von der Budapester Bankverein-Aktien-Ges. als Konces- sionärin der Neusiedlerseebahn (Betriebslänge 109,16 km) den Betrieb dieser Bahn. Zu diesem Zwecke erwarb sie sämtliche 5 % Prioritätsaktien der Neusiedlerseebahn im Nominalbetrage von fl. 3 054 100 von der Budapester Bankverein-Aktiengesellschaft, welche eine Ertragsgarantie übernahm. Diese bestand darin, dass die Prioritätsaktien der Neusiedlerseebahn an Amortisationsquote und Dividende 3 Jahre hindurch vom Tage der Inbetriebsetzung der ganzen Strecke mindestens 8o viel tragen werden, als in dieser dreijährigen Frist zur Einlösung der ausgelosten Prioritätsobligationen und zur Zahlung der 3 % Zinsen der dem Bankverein als Gegenwert der Prioritätsaktien der Neusiedlerseebahn-Aktiengesellschaft eigentümlich übergebenen fl. 2 814 200 Prioritäts- obligationen III. Serie erforderlich sein wird. Rückkaufsrecht: Der Staat ist berechtigt, vom 15. Okt. 1902 ab die Bahn gegen eine bis zum Ablauf der Koncession zu zahlende Annuität einzulösen, welche gleichkommt dem Durchschnittsertrage der fünf besten unter den sieben letzten Betriebsjahren; die zu zahlende Jahresrente muss aber mindestens zur 5 % Verzinsung u. zur Amortisation des Aktienkapitals in Silber, sowie zur 3 % Verzinsung u. Tilgung d. Obligationen hinreichen. Kapital: K 15 011 200 = fl. 7 505 600 in Aktien à K 400 = fl. 200. Die Tilg. der Aktien verlosten Aktien erhalten ausser dem Nominalwerte ihrer Aktien Genussscheine, welche auf den Überschuss des Reingewinns eines jeden Jahres nach Abzug von 5 % Verzinsung des noch nicht getilgten A.-K. gleiche Rechte mit den Aktien haben. 3 % Gold-Obligationen von 1883. K 20 488 095.24 = Goldfl. 8 605 000, davon noch in Dresdner Bank; Frankfurt a. M.: Gebr. Sulzbach, Dresdner Bank; Leipzig: Allgem. Deutsche Credit-Anstalt; Stuttgart: Württembergische Hofbank, Doertenbach & Co. Leipzig: 76, 75.80, 757, –, 70, –, 65, –, – =, %. 1. Okt. Tilg.: Durch Verl. im März per 1. Okt. von 1906 bis 1939. Zahlst.: Wie An- leihe von 1883. Zahlung der Coup. u. verlosten Stücke ohne jeden Abzug in Gold. Aufgelegt am 27. April 1892 zu 66.50 % in Frankf. a. M. Kurs Ende 1912–1921: 73, 74.70, 74.40*, –, 70, –, 70*, 45, 40, – %. Notiert Frankf. a. M. 3 % Gold-Obligationen von 1897. K 8333 333.35 = Goldfl. 3 500 000 = M. 7 000 000, davon noch in Umlauf Ende 1921: K 7 170 476.40 = Goldfl. 3 011 600 = M. 6 023 200 in Stücken à fl. 200 = M. 400. Zs.: 1. April, 1. Okt. Tilg.: Durch Verl. im März per 1. Okt. nach einem festgesetzten Tilgungsplan von 1898 ab bis 1969. Sicherheit: Als besond. Sicherstell. für die Verzinsung u. Rückzahlung dieses Prioritätsanlehens III. Emission aktien dürfen ohne Einwilligung des ungar. Handelsministers nicht veräussert werden, und deren Dividende u. Tilgungsquote müssen laut Statuten in erster Reihe zur Tilgung und Verzinsung der Prioritätsanleihe III. Emission verwendet werden. Falls das ungar- Ministerium den gänzlichen oder teilweisen Verkauf der Prioritätsaktien bewilligen dungsbahn mit dem Staatsbahnhofe in Raab 1,74 km, mit dem Südbahnhofe in Sopron erfolgt nach vollständiger Amortisation der Prioritäten durch Verl. Die Besitzer der Umlauf Ende 1921: K 13 840 001.82 = Goldfl. 5 812 800 in Stücken aà fl. 200. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Durch Verl. im März per 1./10. von 1884 ab bis 1939. Zahlst.: Sopron (Oedenburg): Hauptkasse der Ges.; Budapest: Ungar. allgem. Creditbank; Wien: Kasse der Eisenbahn; Wittmansdorf-(Leobersdorf)-Ebenfurt; Berlin: Mitteld. Creditbank, Zahlung der Coup. und verlosten Oblig. ohne jeden Abzug in Gold. Aufgelegt am 6. u. 7./11. 1883 zu 61.50 %. Kurs Ende 1912–1921: In Berlin: 75.90, 75.90, 74.50*, –, 70, —, 65*, 52, 45, 60 %. –—– In Frankf. a. M.: 76.50, 76.20, –*, –, 70, –, 65*, 62.75, 44, – %. – In 0 6 % Gold-Obligationen von 1891. K 2 380 952.38 = Goldfl. 1 000 000, davon noch in Umlauf Ende 1921: K 1 534 285.85 = Goldfl. 644 400 in Stücken à fl. 200 = M. 400. Zs.: 1. April, dienen fl. 3 054 100 Prioritätsaktien der Neusiedler Seebahn-Aktiengesellschaft, die zu einer 5 % Vorzugsdividende mit Nachzahlungsverpflichtung berechtigen. Diese Prioritäts-