W= Iusführches Reglster Slehe vorn kinter örts-Reßkter. = Deutsche Werte. a) Staatsanleihen. Deutsches Reich. (Siehe Bd. I, Anhang S. 1.) Deutsche Reichsanleihe von 1922 (Zwangsanleihe) unverzinslich bis 31./10. 1925, 4% vom 1./11. 1925 –31./10. 1930; 5 % v. 1./11. 1930 ab. Stücke zu M. 1000, 2000, 5000, 10 000, 20 000, 50 000, 100 000. Die Anleihe wurde in Berlin 7./2. 1923 zu 70 % eingeführt, ferner notiert in Frankf. a. M. Dollar-Schatzanweisungen des Deutschen Reiches, rückzahlbar 15./4 1926 mit 120 % in Stücken zu $ 5, 10, 20, 50, 100. Tilg.: Die Rückzahl. der Schatzanweis. erfolgt am 15./4. 1926 zu 120 % ohne jeden Abzug nach Wahl des Reiches in Scheck auf New Vork oder in Gold, den Dollar zu 1, 5046 g Feingold gerechnet. Sicherheit: Für diese Schatzanweis. hat die Reichsbank die selbstschuldnerische Bürgschaft übernommen. Die aufkommenden Devisen fliessen der Reichsbank zu; diese hat unmittelbar das Recht, die Leistung der Devisen von den Zeichnern zu fordern. Die Schatzanweis. sind durch die Darlehnskassen des Reiches beleihbar. Die Schatzanweis. wurden in der Zeit vom 12./3.–24./3. 1923 zu 100 % aufgelegt. Die Einzahl. konnte nur in Devisen (Noten, Schecks, Auszahl.) erfolgen u. zwar in Dollar oder in nachstehenden anderen Währungen, welche für $ 10 wie folgt berechnet wurden: £ 2.2.7., Holl. fl. 25.3166, Schweiz. frs. 53.3606, Norw. Kr. 54.6402, Schwed. Kr. 37.7860, Dän. Kr. 52.0800, Span. Pes. 64.2736, Argent. Pes. 26.8849, Jap. Yen 20.9036. Von den gezeichneten Beträgen waren mind. 40 % bei der Zeichn., der Rest spät. 14./4. 1923 zu zahlen. Für vor dem 14./4. 1923 in Noten oder telegraphisch. Auszahl. gezahlte Betrüge wurde eine Vergüt. von 1 %0 in M. für jede volle Woche der Vorauszahl. gewährt; bei Schecks u. brieflich. Auszahl. auf europäische Plätze wurde bei der Berechn. der Vergüt. eine volle Woche in Abzug gebracht. Bei Bezahl. mit Schecks u. brieflicher Auszahl. auf überseeische Länder kam die Vergüt. für Vorauszahl. nicht in Betracht. Die Berechn. der Vergüt. erfolgte unter Zugrundeleg. des Mittelkurses für Auszahl. New YVork v. 10./3. 1923. Freistaat Braunschweig. (Siehe Bd. I, Anhang S. 15.) 10 % Staatsanleihe von 1923. M. 800 000 000 in Stücken zu M. 10 000, 20 000, 50 000, 100 000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: durch Auslos. oder Kündig. zum Nennwert innerhalb 20 Jahren. Zahlst.: Braunschweig: Braunschweig. Staatsbank (Leihhausanstalt), Braun- schweig. Bank u. Kreditanstalt A.-G.; Berlin: Deutsche Bank, Commerz- u. Privat-Bank A.-G., Darmstädter u. Nationalbank, F. W. Krause & Co., Deutsche Landesbankenzentrale G. m. b. H.; Hamburg: L. Behrens & Söhne, Berenberg, Gossler & Co., M. M. Warburg & Co. Auf- gelegt 5./4.–19./4. 1923 zu 99 %. Freistaat Hessen. (Siehe Bd. I, Anhang S. 23.) 8–16 % Anleihe von 1923. M. 2 000 000 000 in Stücken zu M. 10 000, 20 000, 50 000, 100 000, 200 000. Zs.: ganzjährig 1./2.; 2 % unter dem Reichsbankdiskontsatz, mind. 8 %, höchstens 16 % Massgebend jeweils der Diskontsatz vom 1./4. für das vom folg. 1./5. zu laufende Zinsjahr. Tilg.: Vom 1./5. 1926 ab mit 2 %, vom 1./5. 1928 ab verstärkte oder Gesamtkündig. mit ½ jähriger Frist zulässig. Aufgelegt 3./4.–15./4. 1923 zu 100 %. 6 % wertbeständige Braunkohlen-Roggen-Anleihe von 1923 im Betrage von 30 000 Ein- heiten; die Einheit wird gebildet aus dem Geldwert von 1 t der in den staatlichen Gruben der Provinz Oberhessen geförderten Braunkohle u. von 1 Zentner Roggen; Stücke: ¼, ½, 1, 2 u. 5 Einheiten. Zs.: ganzjährig 1./2. u. zwar 6 % des Mittels der Preise für Braunkohle u. Roggen in den dem Zinsjahr vorangehenden Monaten Oktober bis März. Tilg.: Vom 1./5. 1926 ab mit 2 %; vom 1./5. 1928 ab verstärkte Tilg. u. Gesamtkündig. zulässig. Für die Verzins. u. Rückzahl. der Anleihe wird zunächst der Durchschnittspreis einer Tonne der ge- nannten Kohle ausschliessl. Steuern aus dem Mittel sämtl. Preisfestsetzungen des Rhein. Braun- kohlensyndikats in Köln für diese Kohle für die ersten 3 Monate des dem Fälligkeitstage I*