Deutsche Werte. 7 Disconto-Ges. u. deren sämtl. Niederlass., Dresdner Bank u. deren sämtl. Niederlass., Commerz- u. Privat-Bank u. Fil., F. W. Krause & Co.; Köln: A. Schaaffh. Bankverein A.-G. u. dessen sämtl. Niederlass.; Braunschweig: Braunschweigische Bank u. Kredit- anstalt, Deutsche Bank Fil. Braunschweig, M. S. Herz & Sohn, Komm.-Ges.; Bremen: Darmstädter u. Nationalbank; Dortmund, Essen, Gelsenkirchen, Witten: Essener Credit- Anstalt u. deren sonst. Niederlass.; Dortmund u. Barmen: Barmer Bankverein Hinsberg, Fischer & Co. u. dessen sonst. Niederlass.; Dortmund: Wiskott & Co; Breslau: Dresdner Bank, Schlesischer Bankverein Fil. der Deutschen Bank, Eichborn & Co. u, deren sonstige Niederlass.; Hamburg: Fil. der Deutschen Bank, Norddeutsche Bank, M. M. Warburg & Co., Vereinsbank in Hamburg u. deren sonst. Niederlass.; Hannover: Ephraim Meyer & Sohn; Hannoversche Bank Filiale der Deutschen Bank; Dresden: Gebr. Arnhold; Osnabrück: Osnabrücker Bank u. deren sonst. Niederlass.; Magdeburg: Disconto-Ges., Commerz- u. Privat-Bank, F. A. Neubauer; Frankf. a. M.: Gebr. Bethmann; Hagen i. W.: Ernst Osthaus; Halle a. S.: H. F. Lehmann; Karlsruhe: Veit L. Homburger; Ludwigshafen: Rhein. Credit- bank; Mannheim; Rhein. Creditbank; Siegen: Siegener Bank für Handel u. Gewerbe; Paderborn: J. Ransohoff & Spancken. Die Schuldscheine wurden bis zum 15./2. 1923 zu 100 % aufgelegt. 5 % Westfälische Kohlenwert-Anleihe der Landesbank der Provinz Westfalen von 1923, unter Garantie der Provinz Westfalen im Gesamtbetrage des Wertes von 300 000 t west- fälischer Fettförderkohle (Erzeugerpreis) in Schuldverschr. auf den jeweiligen „Erzeugerpreis“ von 1 oder 5 t westfälischer Fettförderkohle lautend. Unter Erzeugerpreis ist der vom Kohlensyndikat, oder falls dieses nicht mehr bestehen sollte, von der Handelskammer Dortmund festgesetzte Tagespreis dieser Kohlensorte nach Abzug der Kohlensteuer, Umsatz- steuer u. etwaiger anderer Zuschläge zu verstehen. Sollte der Erzeugerpreis der westfälischen Fettförderkohle so hoch steigen, dass er an mind. 30 vorhergehenden aufeinander folgenden Tagen höher ist, als der Verkaufspreis der englischen Durham Fettförderkohle, Waggon Dortmund, dann tritt bei der Berechnung der letztere Preis anstelle des Erzeugerpreises der westfälischen Fettförderkohle ein. ÜUber Zweifel bei der Berechnung des Erzeuger- preises u. der Zs., sowie über die Kohlensorte entscheidet ausschliessl. die Handelskammer Dortmund. Zs.: 1./4., 1./10.; für jeden Zentner Kohle entfällt jährl. an Zs. der Wert von 5 Pfd. Kohle; die Zs. werden aber nicht berechnet nach dem Erzeugerpreis am Fälligkeitstage, sondern nach dem Durchschnitt des Erzeugerpreises am 15. der vorhergehenden 6 Monate. Tilg.: Vom 1 /4. 1929 ab durch Rückkauf oder Verlos. mit jährl 3½ % des urspr. Betrages (Tonnenzahl) u. Zs.-Zuwachs; vom 1./4. 1931 verstärkte Tilg. zulässig. Von der Anleihe wurden zunächst 100 000 t in der Zeit vom 10./3.–12./4. 1923 aufgelegt. Der Zeichnungs- preis betrug M. 89 000 für 1 t. Bei der Einzahlung wurden 10 % vom Tage der Einzahlung bis zum Zeichnungstage „ 12./4. 1923* in Abzug gebracht. c) öffentlich-rechtliche Verbande. Württemberg. Kredit-Verein in Stuttgart. (Siehe Bd. I, Anhang S. 117.) 8–16 % Württ. Kredit-Vereins-Kommunal-Oblig. in Stücken von M. 5000–100 000. Zs. 1./4., 1./10. Zinsfuss mind. 8 % mit dem Reichsbankdiskontsatz bis zu 16 % steigend. Der für jede Zinsperiode geltende Zinssatz wird im Reichsanzeiger spät. 14 Tage vor Fällig- keit des betr. Zinsscheins veröffentlicht; er ist gleich dem durchschnittlichen Reichsbank- diskontsatz in den der Veröffentlichung voraufgegangenen 6 Kalendermonaten, abgerundet auf volle Viertel Prozent nach unten, aber mind. 8 % u. höchstens 16 %. Sicherheit: Die Deckung der Kommunal-Oblig. besteht in Darlehnsforderungen an inländischen Körper- schaften des öffentlichen Rechts oder durch Übernahme der vollen Gewüährleistung durch derartige Körperschaften. Die Ausgabe der Kommunal-Oblig. erfolgte zu 112 %, zahlbar am 3./4. 1923. Deutscher Zentral-Giroverband. (Siehe Bd. I, Anhang S. 119.) 8 % Deutsche Kommunal-Anleihe von 1922. M. 500 000 000, davon zunächst begeben M. 200 000 000 in Stücken zu M. 500, 1000, 2000, 5000, 10 000, 20 000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Von 1923 ab durch Auslos. im Dez. per 1./4. des folg. Jahres oder durch Ankauf in längstens 21 Jahren; verstärkte Tilg. während der ersten 5 Jahre ausgeschlossen. Sicherheit u. Zahlst. wie bei Anleihe von 1919. Die Anleihe wurde im Dez. 1922 zu 98 % freihändig verkauft. *